Liebe Studierende,
bitte informieren Sie sich über die Maßnahmen und Regelungen zu Prüfungen auf der TU Webseite des Prüfungsamtes.
Bitte überprüfen Sie täglich Ihren E-Mail-Account der TU Berlin auf aktuelle Maßnahmen und Regelungen zu Ihrem Studium.
Bitte beachten Sie die Informationen zu Plagiaten und zur Vermeidung von Plagiaten und nutzen die beigefügte Vorlage für die Eigenständigkeitserklärung, die Sie jeder wissenschaftlichen Arbeit beifügen müssen.
Der Leitfaden fürs Studium:
Beratung der Fakultät I:
Bitte folgen Sie diesem Link, um sich über die Beratungsangebote an der Fakultät I zu informieren.
Die Studien- und Prüfungsordnungen, Modulkataloge sowie die idealtypischen Studienverlaufspläne finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Masterstudiengangs.
Liebe Studierende, Sie finden hier die Präsentation "Wichtiges zur Masterarbeit" für die geistes- und bildungswissenschaftlichen Masterstudiengänge der Fakultät I, die von Frau Jordan erstellt wurde. Bitte infomieren Sie sich anhand der Präsentation, bevor Sie den Prüfungsausschuss anschreiben.
Merkblatt zur Masterarbeit
Aufgabensteller*innen der Masterarbeit
Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist MA-Arbeit
Das Formular für die Anmeldung zur Masterarbeit erhalten Sie nur noch im Prüfungsamt IB 3 (Hauptgebäude, Raum H 019). Schreiben Sie eine E-Mail an ib3@pruefungen.tu-berlin.de.
Aus gegebenem Anlass weist der Prüfungsausschuss darauf hin, dass die Verwendung des TU Logos den Studierenden nicht gestattet ist.
Die Praktikumsrichtlinien finden Sie auf dem Merkblatt zum Praktikum für die Masterstudiengänge.
1. Beantragen der Exmatrikulation
Es ist möglich, sich selbst auf Antrag zu exmatrikulieren. Das kann aus verschiedenen Gründen sein:
1. Abbruch des Studiums
2. Das Studium ist beendet und eine selbstständige Exmatrikulation ist erwünscht. Hierfür ist es wichtig, dass alle Prüfungsleistungen (mündliche Prüfung, Klausur, Hausarbeit) erbracht bzw. angemeldet worden sind und die Anmeldung zur Abschlussarbeit vorliegt. Der Prüfungsanspruch nach einer Exmatrikulation besteht nur für bereits angemeldete Prüfungsleistungen (Abschlussarbeiten sind damit auch gemeint). Dies gilt nicht für Module mit Abschluss Portfolioprüfung, die sie zwar angemeldet haben, aber in denen noch Lehrveranstaltungen besucht werden müssen.
2. Exmatrikulation von Amtswegen
Wenn Sie keinen Antrag zur Exmatrikulation stellen, dann werden Sie exmatrikuliert, wenn:
1. Sie eine vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden haben
2. der Semesterbeitrag trotz vorheriger Mahnung und Androhung der Exmatrikulation nicht oder nur unvollständig bezahlt wurde,
3. die Abschlussprüfung bestanden wurde und alle notwendigen Leistungen vorliegen.
Sobald Sie die Nachricht erhalten, dass das Zeugnis zur Abholung bereitsteht, werden Sie 2 Monate nach dieser Nachricht exmatrikuliert.
HINWEIS: Die Exmatrikulation wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Stand: 27.09.2018, Prüfungsausschuss der Fakultät I