Fakultät I - Geistes- und Bildungswissenschaften
© Philipp Arnoldt
Treffpunkt Master

Aktuelles

Liebe Studierende,

bitte beachten Sie unbedingt die aktuellen Infos zum Bereich Freie Wahl aus dem Rundbrief des Prüfungsausschusses vom Oktober 2023.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.

Studentische Studienfachberatung der Fakultät I

studienberatung@fak1.tu-berlin.de

+49 30 314-27598

Einrichtung Fakultät I - Geistes- und Bildungswissenschaften
Sekretariat FH 4-2
Raum FH 415
Adresse Fraunhoferstr. 33-36
10587 Berlin
Di15 - 18 Uhr (Präsenz ohne Voranmeldung)
Do9 - 12 Uhr (Präsenz ohne Voranmeldung)
Online-SprechstundeNach Vereinbarung

Informationen zum Master-Studium

Wichtige Hinweise und Aktuelles

Liebe Studierende,

bitte informieren Sie sich über die Maßnahmen und Regelungen zu Prüfungen auf der TU Webseite des Prüfungsamtes.

Bitte überprüfen Sie täglich Ihren E-Mail-Account der TU Berlin auf aktuelle Maßnahmen und Regelungen zu Ihrem Studium.

Bitte beachten Sie die Informationen zu Plagiaten und zur Vermeidung von Plagiaten und nutzen die beigefügte Vorlage für die Eigenständigkeitserklärung, die Sie jeder wissenschaftlichen Arbeit beifügen müssen.

Leitfaden

Der Leitfaden fürs Studium:

  • Orientierungshilfen
  • LP, Module, Modulprüfungen & QISPOS
  • Anlaufstellen etc.

Beratungsangebot

Studienbereich Freie Wahl


Die Studien- und Prüfungsordnungen, Modulkataloge sowie die idealtypischen Studienverlaufspläne finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Masterstudiengangs.

Masterarbeit

Liebe Studierende, Sie finden hier die Präsentation "Wichtiges zur Masterarbeit" für die geistes- und bildungswissenschaftlichen Masterstudiengänge der Fakultät I, die von Frau Jordan erstellt wurde. Bitte infomieren Sie sich anhand der Präsentation, bevor Sie den Prüfungsausschuss anschreiben.

Merkblatt zur Masterarbeit

Aufgabensteller*innen der Masterarbeit

Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist MA-Arbeit

Das Formular für die Anmeldung zur Masterarbeit erhalten Sie nur noch im Prüfungsamt IB 3 (Hauptgebäude, Raum H 019). Schreiben Sie eine E-Mail an ib3@pruefungen.tu-berlin.de.
Aus gegebenem Anlass weist der Prüfungsausschuss darauf hin, dass die Verwendung des TU Logos den Studierenden nicht gestattet ist.

Praktikum

Die Praktikumsrichtlinien finden Sie auf dem Merkblatt zum Praktikum für die Masterstudiengänge.

Rundbriefe des Prüfungsauschuss

Informationen zur Exmatrikulation

1. Beantragen der Exmatrikulation

Es ist möglich, sich selbst auf Antrag zu exmatrikulieren. Das kann aus verschiedenen Gründen sein:

1.     Abbruch des Studiums

2.     Das Studium ist beendet und eine selbstständige Exmatrikulation ist erwünscht. Hierfür ist es wichtig, dass alle Prüfungsleistungen (mündliche Prüfung, Klausur, Hausarbeit) erbracht bzw. angemeldet worden sind und die Anmeldung zur Abschlussarbeit vorliegt. Der Prüfungsanspruch nach einer Exmatrikulation besteht nur für bereits angemeldete Prüfungsleistungen (Abschlussarbeiten sind damit auch gemeint). Dies gilt nicht für Module mit Abschluss Portfolioprüfung, die sie zwar angemeldet haben, aber in denen noch Lehrveranstaltungen besucht werden müssen.

2. Exmatrikulation von Amtswegen

Wenn Sie keinen Antrag zur Exmatrikulation stellen, dann werden Sie exmatrikuliert, wenn:

1.     Sie eine vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden haben

2.     der Semesterbeitrag trotz vorheriger Mahnung und Androhung der Exmatrikulation nicht oder nur unvollständig bezahlt wurde,

3.     die Abschlussprüfung bestanden wurde und alle notwendigen Leistungen vorliegen.

Sobald Sie die Nachricht erhalten, dass das Zeugnis zur Abholung bereitsteht, werden Sie 2 Monate nach dieser Nachricht exmatrikuliert.

HINWEIS: Die Exmatrikulation wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Stand: 27.09.2018, Prüfungsausschuss der Fakultät I