Liebe Studierende,
bitte informieren Sie sich über die Maßnahmen und Regelungen zu Prüfungen auf der TU Webseite des Prüfungsamtes.
Bitte überprüfen Sie täglich Ihren E-Mail-Account der TU Berlin auf aktuelle Maßnahmen und Regelungen zu Ihrem Studium.
Bitte beachten Sie die Informationen zu Plagiaten und zu Vermeidung von Plagiaten und nutzen die beigefüge Vorlage für die Eigenständigkeitserklärung, die Sie jeder wissenschaftlichen Arbeit beifügen müssen.
Der Leitfaden fürs Studium:
Beratung der Fakultät I:
Bitte folgen Sie diesem Link, um sich über die Beratungsangebote an der Fakultät I zu informieren.
Das Modul IS 1 ist das Grundlagenmodul der Interdisziplinären Studien und führt in den Gegenstandsbereich ein. Es bietet einen Überblick über die verschiedenen Fachgebiete der Fakultät I, die in den Modulen IS 2-6 Lehrveranstaltungen anbieten.
Hier finden Sie die aktuelle Modulbeschreibung.
WiSe | Im Wintersemester stellen sich die einzelnen Fachgebiete im Rahmen der Ringvorlesung vor. Diese Vorlesungen werden durch einen Lektürekurs ergänzt, in dem Texte gemeinsam erarbeitet werden. | 1. Ringvorlesung 2. mit Lektürekurs | |
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SoSe | Im Sommersemester wird zu den behandelten Themen eine konkrete Fragestellung bearbeitet und das Ergebnis in Form eines wissenschaftlichen Posters dargestellt. | 3. Projektveranstaltung im SoSe |
In der Ringvorlesung mit dem dazugehörenden Lektürekurs In der Ringvorlesung mit dem dazugehörendem Lektürekurs ist zu einem zentralen Text - der nicht das eigene Kernfach betrifft - eine kurze schriftliche Ausarbeitung in Einzelarbeit zu verfassen. Die Länge der schriftlichen Ausarbeitungen soll ca. 3 Seiten inklusive einer kleinen Literaturrecherche umfassen.
Im Projekt ist ein Poster in der Regel zu einer Fragestellung des Wintersemesters in Gruppenarbeit anzufertertigen, zu präsentieren und sich der Diskussion zu stellen.
Die Gewichtung ist 1 : 2.
Für die Teilnahme am Projekt ist die Erbringung des Prüfungselements in der Ringvorlesung mit dem dazugehörigen Lektürekurs (Wintersemester) Voraussetzung.
Semesterablauf: Die Einteilung in die Lektürekurse erfolgt in der ersten Vorlesungswoche. Das rechtzeitige Einschreiben bei ISIS ist daher zwingend erforderlich!
Die Studien- und Prüfungsordnung mit einem idealypischen Verlaufplan finden Sie hier. Modulkataloge finden Sie auf MOSES.
Franziska Spork
Friederike Meinert
Michelle Jungwirth
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an inters1@fak1.tu-berlin.de.
Die aktuelle Liste der zugeordneten Lehrveranstaltungen zu den Modulen des Interdisziplinären Studienbereichs (IS 2 - IS 6) wird vom Prüfungsausschuss verabschiedet.
Diese Liste ist verbindlich und abschließend.
Im Vorlesungsverzeichnis abweichende Angaben sind zu ignorieren.
Falls Sie Lehrveranstaltungen anderer Universitäten entdecken, die Sie in ein Modul einbringen wollen, kontaktieren Sie in den ersten vier Wochen des Semesters die Modulverantwortliche bzw. den Modulverantwortlichen und erbitten ihre/seine Erlaubnis.
Achtung: Es kann abgelehnt werden. Fragen Sie rechtzeitig nach!
Die Seminare für die Module der Interdisziplinären Studien - IS 2-6 sollen erst ab dem 2. Fachsemester belegt werden. An Vorlesungen können Sie auch ab dem 1. Fachsemester teilnehmen.
Eine Übersicht der Lehrveranstaltungen in den Modulen IS 2 bis IS 6 finden Sie unten unter der Download-Liste "Allgemein".
Beim Modul IS 7 (Überfachliche Studien) wählen Sie Module und/oder Lehrveranstaltungen (LV) außerhalb der Geistes- und Bildungswissenschaften,
d. h. aus den Natur- , Ingenieur-, Wirtschafts-, Sozial- und/oder Planungswissenschaften und erbringen dort 12 LP. Bitte lesen Sie dazu unser Merkblatt.
Anmeldung:
Vor der ersten Leistungserbringung melden Sie sich auf MOSES über das MTS an. Die besuchten Module bzw. Lehrveranstaltungen notieren Sie auf diesem Laufzettel und lassen diesen von der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten abzeichnen.
Wichtig:
Auch bei einzelnen Lehrveranstaltungen muss eine Leistung erbracht werden, die nicht benotet wird, aber bestanden sein muss.
Modulverantwortliche: Frau Dr. Adina Lauenburger
Sobald Sie die 12 LP erbracht haben, geben Sie den Laufzettel beim Team der Prüfungsausschüsse per E-Mail an pa@fak1.tu-berlin.de ab.
Die Studien- und Prüfungsordnung, Modulkataloge sowie den idealtypischen Studienverlaufsplan finden Sie auf den Seiten des Studiengangs "Kultur und Technik" .
Die Praktikumsrichtlinien sowie weitere Informationen zum kernfachbezogenen Praktikum finden Sie hier.
Die Studien- und Prüfungsordnung, alle Modulkataloge sowie den idealtypischen Studienverlaufsplan finden Sie auf den Seiten des Studiengangs "Kultur und Technik".
Formular Individuelles Wahlmodul
Die Studien- und Prüfungsordnung, alle Modulkataloge sowie den idealtypischen Studienverlaufsplan finden Sie auf den Seiten des Studiengangs "Kultur und Technik".
Liebe Studierende,
Sie finden hier die Präsentation "Wichtiges zur Bachelorarbeit" für den BA Kultur und Technik, die von Frau Jordan erstellt wurde.
Bitte infomieren Sie sich anhand der Präsentation, bevor Sie den Prüfungsausschuss anschreiben.
Aus gegebenem Anlass weist der Prüfungsausschuss darauf hin, dass die Verwendung des TU Logos den Studierenden nicht gestattet ist.
Für die Bewerbung zu einem Masterstudiengang der Fakultät I müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die in den Zugangs- und Zulassungsordnungen des jeweilige Masterstudiengangs zu finden sind.
Weiterhin müssen Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden. Wie Sie die Nachweise erbringen, können Sie auf unserem Merkblatt nachlesen.
Grundsätzlich gilt:
Mindestens 150 LP in abgeschlossenen Modulen.
1. Beantragen der Exmatrikulation
Es ist möglich, sich selbst auf Antrag zu exmatrikulieren. Das kann aus verschiedenen Gründen sein:
1. Abbruch des Studiums
2. Das Studium ist beendet und eine selbstständige Exmatrikulation ist erwünscht. Hierfür ist es wichtig, dass alle Prüfungsleistungen (mündliche Prüfung, Klausur, Hausarbeit) erbracht bzw. angemeldet worden sind und die Anmeldung zur Abschlussarbeit vorliegt. Der Prüfungsanspruch nach einer Exmatrikulation besteht nur für bereits angemeldete Prüfungsleistungen (Abschlussarbeiten sind damit auch gemeint). Dies gilt nicht für Module mit Abschluss Portfolioprüfung, die sie zwar angemeldet haben, aber in denen noch Lehrveranstaltungen besucht werden müssen.
2. Exmatrikulation von Amtswegen
Wenn Sie keinen Antrag zur Exmatrikulation stellen, dann werden Sie exmatrikuliert, wenn:
1. Sie eine vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden haben
2. der Semesterbeitrag trotz vorheriger Mahnung und Androhung der Exmatrikulation nicht oder nur unvollständig bezahlt wurde,
3. die Abschlussprüfung bestanden wurde und alle notwendigen Leistungen vorliegen.
Sobald Sie die Nachricht erhalten, dass das Zeugnis zur Abholung bereitsteht, werden Sie 2 Monate nach dieser Nachricht exmatrikuliert.
HINWEIS: Die Exmatrikulation wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Stand: 27.09.2018, Prüfungsausschuss der Fakultät I