Aufgrund der Modulstruktur in den Bachelor- und Masterstudiengängen passiert es in der Regel, dass Sie trotz ausreichend studierter Lehrveranstaltungen formal noch nicht ausreichend Leistungspunkte gegenüber dem BAFöG-Amt nachweisen können (Formblatt 5). Legen Sie daher auf keinen Fall dem Amt bloß Ihre Leistungsübersicht/Notenspiegel vor, wie es möglich ist, sondern lassen Sie das Formblatt 5 durch uns ausfüllen. Kommen Sie bitte in die Sprechstunde von Frau Jordan und bringen folgende Unterlagen mit:
BAföG-Beauftragte, d.h. unterschriftsberechtigt für Formblatt 5, der Fakultät I sind:
Petra Jordan M. A.
Vertretung:
Prof. Dr. Magdalena Bushart
Prof. Dr. Friedrich Steinle
Bei Problemen können Sie sich auch an die BaföG- und Sozialberatung des ASTA der TU wenden:
asta.tu-berlin.de/service/sozialberatung