IT-Service, Fakultät I

Benutzerordnung des Computerpools

  1. Der Zugang zum Computer Pool und die Nutzung der Rechner ist nur DozentInnen und LehrveranstaltungsteilnehmerInnen an rechnergestützten Lehrveranstaltungen der Technische Universität Berlin, bevorzugt der Fakultät I, gestattet.
  2. Alle NutzerInnen sind verpflichtet, sorgfältig und verantwortungsvoll mit den ihnen zur Verfügung gestellten Geräten, Programmen und Daten umzugehen. Alle BenutzerInnen sind aufgefordert, auch mit der übrigen Einrichtung so schonend wie möglich umzugehen und im Computer Pool für Ordnung zu sorgen.
  3. In den Räumen des Computer Pools ist Essen, Trinken und Rauchen nicht gestattet.
  4. Es ist Verboten bei der Nutzung des Computer Pool vermeidbaren Lärm zu verursachen, die Steckkontakte an- beziehungsweise abzustecken, insbesondere die Netzwerk- und Stromversorgung.
  5. Eigene Reparaturversuche dürfen nicht durchgeführt werden.
  6. Das Kopieren von Programmen und Daten, die im Computer Pool angeboten werden, ist verboten, ausgenommen ist das Kopieren von sog. Freeware- und Open Source Produkten.
  7. Fremdsoftware und Computerspiele dürfen nicht ausgeführt, gespeichert, transportiert oder installiert werden.
  8. Die Nutzung der Rechner zum Ansehen,  Erstellen, Kopieren, Darstellen und Übermitteln von Inhalten, die gewaltverherrlichenden, pornographischen, rassistischen oder sexistischen Inhalt haben, ist verboten.
  9. Die Nutzung ist nur für universitäre Zwecke zulässig.
  10. Der Rechner-Raum darf auch bei kurzfristigem Verlassen nicht offen gelassen werden. Vor dem endgültigen Verlassen des Raumes müssen alle Fenster geschlossen werden.
  11. Der Zugang zum Raum Computer Pool wird protokolliert. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz. Nutzer des Computer Pool erklären sich mit der Speicherung dieser Daten jeweils für den Zeitraum der Gültigkeit der Schließberechtigung bzw. Zugangscodes einverstanden.
  12. Alle Schäden, Verlust sowie Weitergabe der Schlüssel oder Zugangscodes sollte umgehend dem Leiter des Computer Pools angezeigt werden.
  13. Durch Betreten des Computer Pools wird diese Benutzerordnung als verbindlich anerkannt. Benutzern, die sich nicht an diese Benutzerordnung halten, kann der Zugang zu den Rechnern gesperrt und/oder der Zutritt zum Computer Pool untersagt werden. Die Technische Universität und nachgeordnete Einrichtungen sowie die verantwortlichen Mitarbeiter übernehmen keine Mithaftung für finanzielle und rechtliche Folgen eines Fehlverhaltens (z. B. Verletzungen von Presse- und Urheberrecht, Installation von nicht lizenzierter Software, illegales Anbieten und Kopieren von Software und Daten).
  14. Jede Nutzerin/jeder Nutzer verpflichtet sich, die Haftung für alle durch grobe Fahrlässigkeit entstehenden Schäden zu übernehmen. Grobe Fahrlässigkeit liegt u.a vor, wenn der Verlust der Schlüssel bzw. Zugangscode nicht gemeldet wird, oder wenn diese anderen Personen überlassen wird, wenn der Raum bei (auch nur kurzfristigem) Verlassen offen gelassen wird, wenn die Fenster bei definitivem Verlassen des Raumes nicht geschlossen werden.
  15. Lehrveranstalter sind während der LV für die Sicherheit des Inventars und der Teilnehmer zuständig und dafür den Raum nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
  16. Der IT Servicebereich haftet nicht für aus Datenverlust, Netzausfall, Rechenfehlern oder Störungen entstandene Schäden und für die Einhaltung von Terminen.
  17. Bei Verstößen gegen diese Nutzungsordnung kann der Rechnerbetrieb eine Unterlassung oder Beseitigung der Ursachen verlangen. Unterbleibt diese, kann der Rechnerbetrieb den Benutzer/-in von der Nutzung des Computer Pools ausschließen bis der ordnungsgemäße Betrieb nicht mehr gefährdet ist. Über Fortdauer und Aufhebung von Benutzungssperren entscheidet der Leiter des Computer Pools. Darüber hinaus bleiben Schadenersatzansprüche sowie eine strafrechtliche Verfolgung vorbehalten.
  18. Zusätzlich gelten die Ausführungsvorschriften und Rahmenordnung der tubIT.

 Berlin im Juni 2015