Universitätsbibliothek

Open-Access-Policy der Universitätsbibliothek der TU Berlin

Die Open-Access-Policy wurde am 24. Oktober 2016 verabschiedet.

Die Universitätsbibliothek ist die zentrale Informationseinrichtung der Technischen Universität Berlin und die größte technisch-naturwissenschaftliche Bibliothek der Region Berlin-Brandenburg.

Die Universitätsbibliothek hat die freie Verfügbarkeit von wissenschaftlichen Inhalten in ihrem Selbstverständnis verankert und unterstützt sie seit Jahren in vielfältiger Weise. Die Kernkompetenz der Universitätsbibliothek liegt in Fragen rund um die Beschaffung und Bereitstellung von Medien und Informationen in gedruckter und elektronischer Form. Darüber hinaus ist sie qualifizierte Ansprechpartnerin für Publikationsprozesse, Archivierung und Open Access. Der Gedanke von Openness, d. h. der freie Zugang zu Wissensressourcen aller Art und deren Nutzbarkeit, durchwirkt zunehmend sämtliche Bereiche der Universitätsbibliothek.

Damit das Bekenntnis zu Open Access mit Leben gefüllt wird und Openness sich noch mehr in den Services der Bibliothek niederschlägt, gibt sich die Universitätsbibliothek der TU Berlin hiermit die folgenden 23 Verpflichtungen:

Open Access auf politischer Ebene

(1) Die Universitätsbibliothek versteht sich als Motor der Open-Access-Bewegung an der TU Berlin. Ziel ist es, nach der Unterzeichnung der Berliner Erklärung durch die TU Berlin eine Open-Access-Policy 

[1]

 für die TU zu etablieren. Diese soll neben dem freien Zugang zu Publikationen auch den freien Zugang zu Forschungsdaten regeln.

(2) Die Universitätsbibliothek engagiert sich in regionalen und überregionalen Netzwerken, um an der Entwicklung von Konzepten zur Förderung von Openness mitzuwirken (z. B. TU9, DINI e. V., AG Universitätsverlage).

(3) Die Universitätsbibliothek arbeitet aktiv mit an der Umsetzung der Open-Access-Strategie für Berlin.

Infrastruktur und Services

(4) Mit DepositOnce, dem Repositorium für Forschungsdaten und Publikationen, stellt die Universitätsbibliothek den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der TU Berlin in Kooperation mit tubIT, dem IT-Service-Center, und der Forschungsabteilung der Universität einen Server für Open-Access-Publikationen und Forschungsdaten zur Verfügung.

(5) Mit dem Universitätsverlag der TU Berlin bietet die Universitätsbibliothek einen eigenen Open-Access-Verlag für Schriftenreihen, Monographien und Sammelbände an. Die Open-Access-konforme Lizenz CC BY ist obligatorischer Bestandteil der Autoren- und Herausgeberverträge. Der Universitäts­verlag der TU Berlin hat sein Bekenntnis zu Open Access in seinen OA-Leitlinien festgehalten.

(6) Die Universitätsbibliothek bietet eine Publikationsplattform für Open-Access-Zeitschriften an, die auf Grundlage der Open-Source-Software Open Journal Systems (OJS) betrieben wird. Der Service der Universitätsbibliothek umfasst neben der technischen Administration auch die Übernahme verlegerischer Verantwortung.

(7) Durch den Einsatz standardisierter Schnittstellen stehen die Metadaten der gespeicherten Forschungsergebnisse Dritten uneingeschränkt zur Verfügung. Die Universitätsbibliothek unterstützt die Entwicklungen im Bereich der digitalen Langzeitarchivierung, damit der freie Zugang zu Publikationen und Forschungsdaten auch langfristig gewährleistet bleibt.

Förderung des Open-Access-Publizierens

(8) Die Universitätsbibliothek bemüht sich auf vielfältigen Wegen, den Anteil von Open-Access-Publikationen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der TU zu erhöhen, so durch die Unterstützung von genuinen Open-Access-Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften, durch die Services rund um Zweitveröffentlichungen und durch die Wahrnehmung von Open-Access-Rechten z. B. aus Allianz- und Nationallizenzen.

(9) Die Universitätsbibliothek unterstützt die Forschenden der TU Berlin durch ein umfangreiches Beratungs- und Schulungsangebot und bei der Klärung rechtlicher Fragen im Open-Access-Umfeld.

Open Access für eigene Inhalte der Universitätsbibliothek

(10) CC BY ist die Standardlizenz für eigene Inhalte der Universitätsbibliothek (Jahresberichte, andere Publikationen), für die Inhalte der Webseiten (Texte und Bilder), Schulungsunterlagen (z. B. eTutorials) und der Social-Media-Auftritte der UB (u. a. Open-Access-Blog der Universitätsbibliothek).

(11) Im Rahmen des B3Kat stellt die Universitätsbibliothek bibliographische Daten unter CC0 zur Verfügung. Katalogdaten dürfen ohne Einschränkungen durch Dritte verwendet werden. Gleiches gilt für Metadaten aus dem Repositorium DepositOnce und der Publikationsplattform für Open-Access-Zeitschriften.

(12) Eigene Digitalisate gemeinfreier Werke werden als gemeinfrei gekennzeichnet und unter der Creative Commons Public Domain Mark bereitgestellt. Das gilt insbesondere für die Digitalisierten Sammlungen der Universitätsbibliothek und für die urheberrechtsfreien Digitalisate des Architekturmuseums der TU Berlin.

(13) Die Universitätsbibliothek der TU Berlin verpflichtet ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eigene Fachbeiträge Open Access zu publizieren, entweder auf dem goldenen oder dem grünen Weg. Auch frühere Publikationen werden auf die Möglichkeit der Zweitveröffentlichung hin durchgesehen und sofern zulässig auf dem Repositorium der TU Berlin zweitveröffentlicht.

(14) Für die Öffentlichkeit bestimmte Präsentationen, Schulungsmaterialien und Vorträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universitätsbibliothek werden auf einer geeigneten Präsentationsplattform unter der UB-Standardlizenz CC BY zur Nachnutzung bereitgestellt. Die eTutorials werden über eine geeignete Videoplattform bereitgestellt.

(15) Projektanträge der Universitätsbibliothek werden auf dem Repositorium der TU Berlin oder den Repositorien von Projektpartnern veröffentlicht.

Bestandsaufbau

(16) Transparenz kann langfristig die Verhandlungsposition der Bibliotheken gegenüber Verlagen und Distributoren stärken und zu einer Milderung der Preisspirale beitragen. Daher sollen Vertraulichkeitsklauseln vermieden und Kosten offen gelegt werden.

(17) Zunehmend werden Open-Access-Rechte Teil der Verhandlungen von Lizenzverträgen, bei konsortialen Verhandlungen ebenso wie bei direkten Verhandlungen. Je nach Lage sind auch Offsetting-Verträge eine Option.

(18) Die Universitätsbibliothek setzt sich dafür ein, dass die TU Berlin die Hague Declaration unterzeichnet und dass bei zukünftigen Verhandlungen das Recht auf Text und Data Mining verankert wird.

(19) Die Universitätsbibliothek unterstützt die Mission der internationalen Initiative Open Access 2020 und erklärt damit ihre Absicht, zur Open-Access-Transformation beizutragen. Die Sicherung der Informationsversorgung steht auch in der Phase der Transformation im Mittelpunkt. Mittel für OA-Publikationsunterstützung (Publikationsfonds, Mitgliedschaften) sollen zunächst durch die Einwerbung von Sondermitteln akquiriert werden.

Open Access für Software

(20) Wann immer möglich, setzt die Universitätsbibliothek Open-Source-Software ein. Sie arbeitet aktiv an der Dokumentation und Weiterentwicklung von Open-Source-Software (z. B. DSpace) mit. Ausschreibungen werden so gestaltet, dass Open-Source-Software berücksichtigt wird.

(21) Selbst entwickelte Software wird auf einer geeigneten Plattform zur Nutzung und gemeinsamen Weiterentwicklung bereitgestellt. Dabei sollen anerkannte freie Lizenzen ohne Copyleft-Klauseln genutzt werden.

Engagement in der Open-Access-Community

(22) Die Universitätsbibliothek beteiligt sich an regionalen und überregionalen Projekten, die das Rückgrat der Open-Access-Community bilden. Regelmäßig werden Änderungsvorschläge für die Plattform SHERPA/RoMEO übermittelt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universitätsbibliothek engagieren sich im Rahmen des DINI e. V.

(23) Die Universitätsbibliothek engagiert sich aktiv in Open-Source-Projekten, die im eigenen Haus zum Einsatz kommen bzw. kommen sollen (u. a. DSpace und Kitodo). In dem Bewusstsein, dass Open-Source-Projekte auf starke und möglichst große Communities angewiesen sind, fördert die Universitätsbibliothek das Entstehen bzw. das Wachstum solcher Communities.

[1] Die Open-Access-Policy der TU Berlin wurde am 06.12.2017 verabschiedet.

Die Leitlinien werden unter http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/ zur Verfügung gestellt. Soweit gesetzlich möglich, verzichtet die Universitätsbibliothek auf alle Urheberrechte und damit verbundene oder verwandte Schutzrechte. Sie dürfen die Leitlinien kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, auch zu kommerziellen Zwecken, ohne um weitere Erlaubnis zu bitten.

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