Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU)

Verantwortung & Mitwirkung - Beschäftigte

Durch ihr Verhalten tragen alle Mitglieder an der TU Berlin zu einem funktionierenden Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz bei.

Beschäftigte haben grundsätzlich als Versicherte nach ihren Möglichkeiten alle Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu unterstützen und die entsprechenden Anweisungen der Universitätsleitung und der ihnen überstehenden Führungskräfte zu befolgen (§ 21 (3) SGB VII, §15 ArbSchG, §15 (1) DGUV Vorschrift 1).

Diese Anweisungen erhalten Sie über:

  • Unterweisung und Betriebsanweisung sowie Einweisung in die Benutzung von Arbeitsmitteln und -verfahren an ihrer Arbeitsstätte
  • Rundschreiben und Aktuelle Mitteilung der Universitätsleitung
  • Weitere Anweisungen der Führungskräfte

Beschäftige dürfen sich in der Arbeitszeit nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können (§15 (2) DGUV Vorschrift 1).

Weiterbildung und Beratung

Den Beschäftigten der TU Berlin steht das Weiterbildungsprogramm von SDU und der Unfallkasse Berlin offen, um ihre Kenntnisse im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz zu erweitern oder aufzufrischen. Beschäftigte können das Angebot der Stabsstelle SDU nutzen (Webseiten und Beratung).

Dezentrale Beauftragte

Beschäftigte können von ihren Führungskräften für bestimmte Funktionen in Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz benannt (z.B. Ersthelfer*in, Brandschutzhelfer*in) oder zur Bestellung vorgeschlagen werden (z.B. SB-DUB, Laserschutzbeauftragte*r).

Kontakt

Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU)

sdu@tu-berlin.de

+49 30 314-28888

Sekretariat SDU
Gebäude CAR
Raum 121 A
Adresse Carnotstraße 1 A, Aufgang C
10587 Berlin

Standort