Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Umweltbeauftragten, der Brandschutzbeauftragte und die Strahlenschutzbevollmächtigte und Gentechnikbeauftragte bieten Ihnen einen umfangreichen Service an z.B.:
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Umweltbeauftragten sind bei der Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei.
Die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker oder -meister) sind in § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) festgelegt. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen und auf die Umsetzung der Schutzmaßnahmen hinzuwirken.
Dazu gehören:
Die Umweltbeauftragten beraten Arbeitgeber*innen und Beschäftigte zur rechtlich korrekten Umsetzung umweltrelevanter Prozesse. Die konkreten Aufgaben sind in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen festgelegt.
Dazu gehören:
nach § 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
nach § 8 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung
nach § 54 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
nach § 65 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)