Servicebereich Personal

Entgeltumwandlung

Freiwillige Zusatzversorgung für die Rente

Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Ihnen und der TU Berlin, wird bei der Entgeltumwandlung ein Teil Ihrer Bruttobezüge in eine freiwillige Zusatzrente eingezahlt.

Einzahlungen bis zu einer Obergrenze von 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei und sozialabgabenfrei. Die Sozialabgabenfreiheit bezieht sich sowohl auf den Arbeitgeberanteil als auch auf den Arbeitnehmer*innenanteil. 

Verwandte Themen: VBL

VBL steht für Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Die VBL ist eine Zusatzversorgungskasse für den öffentlichen Dienst und wird vom Bund und den meisten Bundesländern getragen. Die VBL ermöglicht Ihnen eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung.

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Abteilung II – Personal und Recht

Einrichtung Abteilung II – Personal und Recht
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Adresse Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin

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