Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Ihnen und der TU Berlin, wird bei der Entgeltumwandlung ein Teil Ihrer Bruttobezüge in eine freiwillige Zusatzrente eingezahlt.
Einzahlungen bis zu einer Obergrenze von 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei und sozialabgabenfrei. Die Sozialabgabenfreiheit bezieht sich sowohl auf den Arbeitgeberanteil als auch auf den Arbeitnehmer*innenanteil.
Servicebereich Personal
Abteilung II – Personal und Recht
Einrichtung | Abteilung II – Personal und Recht |
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Gebäude | Hauptgebäude |
Adresse | Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin |