I A - Studierendensekretariat

FAQ - Häufig gestellte Fragen für Studieninteressierte mit ausländischen Bildungsnachweisen

Wie bewerbe ich mich?

Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie mitbringen und für welches Fachsemester Sie sich bewerben, werden Sie einer bestimmten Bewerbungsgruppe zugeordnet. Informationen zur Bewerbung finden Sie bei der jeweiligen Bewerbungsgruppe, der Sie zugeordnet sind.

Bis wann muss ich meine Bewerbung einreichen?

Die gültigen Zeiträume und Fristen für die Bewerbung finden Sie auf der folgenden Seite.

Sie können Ihre Bewerbung bis zum letzten Tag der jeweiligen Bewerbungsfrist bei uni-assist einreichen.

Beachten Sie aber bitte, dass die Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen durch uni-assist einige Wochen dauern kann und Sie eventuell erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist das Bearbeitungsergebnis erhalten. Es besteht kein Anspruch auf Benachrichtigung über eine unvollständige Bewerbung durch uni-assist vor Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist. Bewerben Sie sich daher bitte frühzeitig.

Eine Verlängerung der Bewerbungsfrist oder das Nachreichen von Unterlagen nach dem Ende der Bewerbungsfrist ist nicht möglich. Bewerbungen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig oder nicht formgerecht vorliegen, können nicht berücksichtigt werden und werden abgelehnt.

Darf ich Unterlagen nach dem Ende der Bewerbungsfrist nachreichen?

Nein. Eine Verlängerung der Bewerbungsfrist oder das Nachreichen von Unterlagen nach dem Ende der Bewerbungsfrist ist nicht möglich. Bewerbungen, die bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist unvollständig oder nicht formgerecht vorliegen, können nicht berücksichtigt werden und werden abgelehnt.

Für wie viele Studiengänge darf ich mich gleichzeitig bewerben?

Die Anzahl der möglichen Studienwünsche ist abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihren Vorbildungsnachweisen und der Studienform (Erststudium oder Zweitstudium).

Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie mitbringen und für welches Fachsemester Sie sich bewerben, werden Sie einer bestimmten Bewerbungsgruppe zugeordnet. In den Informationen zu Ihrer Bewerbungsgruppe erfahren Sie, für wie viele Studiengänge Sie sich bewerben können: Bewerbungsgruppen

Bitte beachten Sie:
Bei mehreren Studienwünschen ist für jeden Studiengang eine Online-Bewerbung (= Antrag auf Zulassung) auf dem Bewerbungsportal von uni-assist anzulegen. Die Studienwünsche werden in der Reihenfolge berücksichtigt, wie sie von Ihnen zur Auswahlliste im Bewerbungsportal von uni-assist hinzugefügt wurden und für die Sie die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen. Haben Sie mehr Studienwünsche angelegt als zulässig, werden die überzähligen Studienwünsche nicht berücksichtigt. Denn bei der Angabe von überzähligen Studienwünschen gilt: nur der von Ihnen zuletzt zur Auswahlliste im Bewerbungsportal von uni-assist hinzugefügte Studienwunsch, für den Sie die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen und für den Sie frist- und formgerecht die Zulassung beantragt haben, wird berücksichtigt.

Welchen Sprachnachweis brauche ich für meine Bewerbung?

Für die Bewerbung benötigen Sie immer deutsche Sprachkenntnisse auf einem bestimmten Niveau. Welche Nachweise für eine Bewerbung an der TU Berlin anerkannt und nicht anerkannt werden, finden Sie auf der folgenden Webseite. Einen Nachweis über englische Sprachkenntnisse benötigen Sie nicht.

Ich besitze mehrere Staatsangehörigkeiten. Mit welcher muss ich mich bewerben?

Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten und interessieren sich für das 1. Fachsemester in einem zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC), dann beachten Sie bitte Folgendes:

  • Sofern Sie die Staatsangehörigkeit Deutschlands oder eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins oder Norwegens besitzen, dann MÜSSEN Sie sich für die TU Berlin mit dieser Staatsangehörigkeit bei uni-assist bewerben (§2 i.V.m. §10 BerlHZG). Andernfalls wird die Bewerbung abgelehnt bzw. eine eventuell ausgesprochene Zulassung zurückgenommen!

    In diesem Fall gelten für Sie die Informationen für die Bewerbungsgruppe E.

Gibt es eine Altersbeschränkung?

Nein, es gibt keine Altersbeschränkung.

Brauche ich einen Lebenslauf oder ein Motivationsschreiben?

Nein. Sie benötigen für die Bewerbung und auch für die Immatrikulation keinen Lebenslauf und auch kein Motivationsschreiben.

Wichtig ist, dass Sie den Online-Antrag auf dem Bewerbungsportal von uni-assist und auch alle TU-eigenen Anträge immer vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Denn beigefügte Nachweise oder ein Lebenslauf ersetzen nicht die Angaben in den Bewerbungs- und Immatrikulationsanträgen. Fehlende oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung der Bewerbung und Immatrikulation führen.

Brauche ich einen TestAS oder IELTS?

Nein. Sie benötigen für die Bewerbung und auch für die Immatrikulation keinen Nachweis über den "Studierfähigkeitstest für Ausländische Studierende" (TestAS) oder den Sprachtest "International English Language Testing System".

Brauche ich einen Nachweis über ein Praktikum?

Nein. Sie benötigen für die Bewerbung und auch für die Immatrikulation keinen Nachweis über ein bereits absolviertes Praktikum. 

Ich bin oder war bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert. Brauche ich für meine Bewerbung über uni-assist schon eine Exmatrikulationsbescheinigung?

Nein. Sie benötigen für Ihre Bewerbung bei uni-assist keine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer zuletzt besuchten deutschen Hochschule.

Sind oder waren Sie bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert, benötigen Sie erst nach einer Zulassung und zur Immatrikulation an der TU Berlin eine Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule oder gegebenenfalls eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung. Die Exmatrikulationsbescheinigung muss mindestens enthalten: Studiengang, Abschlussziel, Anzahl der Fachsemester, Hochschulsemester und Urlaubssemester.

Wann beginnen die Auswahlverfahren?

Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie mitbringen und für welches Fachsemester Sie sich bewerben, werden Sie einer bestimmten Bewerbungsgruppe zugeordnet. Informationen zu den Auswahlverfahren finden Sie in der jeweiligen Bewerbungsgruppe, der Sie zugeordnet sind.

Gibt es eine bedingte Zulassung oder eine vorläufige Zulassung?

Nein. Erst, wenn Sie sich frist- und formgerecht bewerben, alle Voraussetzungen erfüllen und Studienplätze frei sind, können Sie zugelassen werden und erhalten eine Zulassung.

Wann erhalte ich eine Zulassung oder Ablehnung?

Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie mitbringen und für welches Fachsemester Sie sich bewerben, werden Sie einer bestimmten Bewerbungsgruppe zugeordnet. Informationen zu den Auswahlverfahren, zur Zulassung und Ablehnung finden Sie in der jeweiligen Bewerbungsgruppe, der Sie zugeordnet sind.

Ich habe bereits Studien- und Prüfungsleistungen an einer Hochschule erworben: Wann muss ich sie anerkennen lassen?

Sie bewerben sich für ein 1. Fachsemester:

  • Haben Sie Studien- und Prüfungsleistungen an einer Hochschule in Deutschland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen erbracht, müssen Sie diese erst innerhalb der ersten beiden Fachsemester nach der Immatrikulation anerkennen lassen. Zuständig hierfür sind das jeweilige Prüfungsamt und der Prüfungsausschuss der TU Berlin.
  • Ausnahme: Haben Sie an einer Hochschule in Deutschland, in einem anderen Mitgliedstaat der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen eine Prüfung endgültig nicht bestanden, benötigen Sie schon zur Immatrikulation den vom Prüfungsausschuss der TU Berlin ausgefüllten und entschiedenen „Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)" mit der Feststellung, dass die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Hinderungsgrund für die Aufnahme des Studiums im beantragten Studiengang ist.
  • Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie im übrigen Ausland erworben haben, können freiwillig zur Anerkennung gebracht werden.

Sie bewerben sich für ein höheres Fachsemester:

  • Wenn Sie bereits Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben und das Studium in einem höheren Fachsemester aufnehmen möchten, benötigen Sie schon für Ihre Bewerbung zum höheren Fachsemester eine Fachsemestereinstufung des Prüfungsausschusses der TU Berlin = ausgefüllter und vom Prüfungsausschuss der TU Berlin entschiedener „Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)“. Beachten Sie bitte die Informationen für die Bewerbungsgruppe D.

Ich habe eine "endgültig nicht bestandene" Prüfung erworben. Was muss ich beachten?

  • Eine Prüfung gilt als "endgültig nicht bestanden", wenn Sie keine Wiederholungsmöglichkeit mehr für diese Prüfung haben, sie also nicht mehr wiederholt werden darf (in der Regel drei gescheiterte Versuche). Die Anzahl der Wiederholungsmöglichkeiten wird in der jeweiligen Prüfungsordnung eines Studienganges der jeweiligen Hochschule geregelt.
     
  • Wenn Sie sich für ein 1. Fachsemester bewerben und an einer Hochschule in Deutschland eine Prüfung endgültig nicht bestanden, benötigen Sie erst zur Immatrikulation den vom Prüfungsausschuss der TU Berlin ausgefüllten und entschiedenen „Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)" mit der Feststellung, dass die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Hinderungsgrund für die Aufnahme des Studiums im beantragten Studiengang ist.
     
  • Wenn Sie bereits Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben und das Studium in einem höheren Fachsemester aufnehmen möchten, benötigen Sie schon für Ihre Bewerbung zum höheren Fachsemester eine Fachsemestereinstufung des Prüfungsausschusses der TU Berlin = ausgefüllter und vom Prüfungsausschuss der TU Berlin entschiedener „Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)“ - inklusive der Feststellung, dass die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Hinderungsgrund für die Aufnahme des Studiums im beantragten Studiengang ist. Beachten Sie bitte die Informationen für die Bewerbungsgruppe D.

Wo finde ich Informationen zu ...?

Auslaufende Diplom-Studiengänge

Hinweise zum Studiengangwechsel für Studierende der auslaufenden Diplom-Studiengänge der TU Berlin finden Sie hier.

Bachelorstudiengänge mit Lehramtsoption

Hinweise zur Bewerbung für das Kernfach oder zum Wechsel des Zweitfaches finden Sie hier.

Geflüchtete: Informationen und Angebote der TU Berlin

Auf den folgenden TU Internetseiten finden Sie Beratungsangebote für geflüchtete Studieninteressierte auf dem Weg ins Studium oder auch für einen (Wieder-) Einstieg in das Studium sowie Informationen zu Sprachkursen für Geflüchtete:

Krankenversicherung

Studierende, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unterliegen in Deutschland der Krankenversicherungspflicht und müssen zur Immatrikulation nachweisen, dass sie krankenversichert sind. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Webseite.

Mehrfachimmatrikulation und Doppelstudium an der TU Berlin

Informationen zur Mehrfachimmatrikulation und zum Doppelstudium an der TU Berlin finden Sie auf der folgenden Webseite.

Stipendium

Informationen zu Stipendien und Förderungsmöglichkeiten finden Sie auf den folgenden Webseiten:

https://www.tu.berlin/go183655/

https://www.tu.berlin/go209/

Studienangebot

Dem Studienangebot ist zu entnehmen, ob

  • Studiengänge bzw. Fachsemester zulassungsbeschränkt (mit NC) oder zulassungsfrei sind (ohne NC)
  • ein Studiengang nur im Wintersemester oder auch im Sommersemester angeboten wird.

ACHTUNG: Wenn Sie beim Anlegen einer Bewerbung auf dem Bewerbungsportal von uni-assist kein 1. Fachsemester auswählen können, dann wird in diesem Bewerbungssemester auch kein 1. Fachsemester angeboten. Denn es gibt Studiengänge, die nur in einem Wintersemester starten und in einem Sommersemester nur in einem höheren Fachsemester angeboten werden. Bei Auswahl eines höheren Fachsemesters (2., 3., 4., 5. oder 6.) benötigen Sie zusätzlich eine Fachsemestereinstufung. Nähere Informationen zur Bewerbung zum höheren Fachsemester finden Sie hier.

Studieren mit Behinderungen und chronischen Krankheiten

Informationen zum Studieren mit Behinderungen und chronischen Krankheiten finden Sie auf den Internetseiten der Allgemeinen Studienberatung der TU Berlin.

Vereinigtes Königreich (Großbritannien und Nordirland)

Bei der Studienplatzvergabe gehört das Vereinigte Königreich (Großbritannien und Nordirland) mit dem Austritt aus der EU nun ab sofort zum "übrigen Ausland".

Visum/Aufenthaltserlaubnis

Für die Bewerbung und Immatrikulation an der TU Berlin benötigen Sie in der Regel keinen Nachweis über eine gültige Aufenthaltserlaubnis bzw. ein gültiges Visum.

Hilfreiche Informationen rund um die Themen Visum und Aufenthaltserlaubnis finden Sie auf den Internetseiten der Betreuung für internationale Studierende.

Vollmacht

Soll eine andere Person Auskunft über Ihren Bewerbungsstand erhalten oder Ihren Antrag unterschreiben, müssen Sie ihr eine Vollmacht ausstellen. Die Vollmacht muss im Original eingereicht werden und eigenhändig von Ihnen unterschrieben sein (Fax, E-Mail oder eine einfache Kopie sind nicht ausreichend!). Sie muss außerdem für einen bestimmten Zweck ausgestellt werden, die Namen der bevollmächtigenden sowie der bevollmächtigten Personen enthalten und mit einem aktuellen Datum versehen sein. Zusätzlich ist jeweils eine einfache Passkopie der bevollmächtigenden und der bevollmächtigten Person beizufügen.

Wohnen, Jobs und Arbeiten

Informationen zu Unterkünften, Wohnmöglichkeiten und zum Thema Jobs und Arbeiten finden Sie auf den Internetseiten der Betreuung für internationale Studierende der TU Berlin.

Servicebereich Bachelor International

Einrichtung Studierendensekretariat - IA
Sekretariat IA 2