School of Education - SETUB

Anerkennung von Praktikumszeiten

Studierende, die vor Antritt des Berufserschließenden Praktikums bereits Schulpraktikumszeiten absolviert haben, können einen Antrag auf Anerkennung von Teilleistungen für das Berufsfelderschließende Praktikum stellen. Wenden Sie sich dazu möglichst vor der Anmeldung zum Praktikum mit entsprechenden Nachweisen über Art und Umfang Ihrer schulischen Tätigkeiten an das Praktikumsbüro.
Richten Sie bitte einen formlosen Antrag an das Praktikumsbüro (c.buchholtz(at)tu-berlin.de) mit einer Aufstellung Ihrer Tätigkeiten an der Schule zusammen mit den vertraglichen Nachweis-Dokumenten, aus denen hervorgeht,

  • an welcher Schule Sie tätig waren (Schulform, Schulstufe),
  • welche Tätigkeit Sie dort ausgeführt haben (Unterricht begleitet, Unterricht erteilt, Projekt, außerunterrichtliche Tätigkeiten etc.) und zwar
  • in welchem Umfang (Tage und Stunden pro Tag).

Leider kann das Berufsfelderschließende Praktikum jedoch nicht vollständig durch andere unterrichtspraktische Tätigkeiten ersetzt werden. Da es einen Teil des Studiums darstellt, ist der Theorie-Praxis-Bezug, der durch die begleitenden Seminare und die spezielle theoriegeleitete Beobachtungsaufgabe hergestellt wird, ein zentrales Element des Praktikums bzw. des Moduls Pädagogisches Handeln II. Diese Aufgaben und Ziele (vgl. Modulbeschreibung) verbinden sich z.B. nicht mit einer PKB-Tätigkeit. Gerne prüfen wir aber eine Teilanerkennung von zu leistenden unterrichtlichen oder außerunterrichtlichen Zeiteinheiten.