I A - Studierendensekretariat

Bewerbung und Immatrikulation für einen Masterstudiengang ohne abgeschlossenes Bachelorstudium

Mastereinschreibung unter Widerrufsvorbehalt

Mit der folgenden Regelung wird an der TU Berlin der zeitnahe Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium ermöglicht. Es wird von den Bewerber*innen erwartet, dass der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss vor Beginn des Masterstudiums erlangt und innerhalb des 1. Fachsemesters des Masterstudiums nachgewiesen wird (§10 Abs. 5a Satz 1 BerlHG).

Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang bewerben und zum Bewerbungsschluss noch keinen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nachweisen können, aber kurz vor Ihrem Bachelorabschluss stehen, haben Sie folgende Möglichkeit:

Sie lassen sich ersatzweise eine Bescheinigung von der jeweils zuständigen Stelle der bisher besuchten Hochschule ausstellen und legen diese vor. Diese Bescheinigung muss unseren TU-Vorgaben entsprechen, da Ihre Bewerbung anderenfalls nicht die formalen Kriterien erfüllt und deshalb abgelehnt werden muss (gemäß § 22 Abs. 2 Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens an der Technischen Universität Berlin - AllgStuPO).

Detaillierte Informationen zur ECTS-Bescheinigung erhalten Sie auf der folgenden Webseite.

Im Falle einer Zulassung erfolgt die Immatrikulation zunächst nur unter Widerrufsvorbehalt. Das heißt, Sie sind dazu verpflichtet, Ihren erfolgreichen Bachelorabschluss im 1. Fachsemesters innerhalb der Rückmeldefrist nachzuweisen. Sollte die Zahlung des Semesterbetrages und/oder der Nachweis über den Bachelorabschluss erst nach der Rückmeldefrist in tuPORT eingehen, so muss eine Säumnisgebühr (19,94 €) bezahlt werden.

Ihren Abschluss müssen Sie mit Ihrer Rückmeldung über Ihren TUB-Account (tuPORT) als "Masterzugangsberechtigung" hochladen. Er kann wie folgt nachgewiesen werden:

  • Leistungsbescheinigung (maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig) - mit Abschlussnote und -datum und dem Hinweis, dass das Studium abgeschlossen ist
  • Abschlussbescheinigung oder 4,0-Bescheinigung vom Prüfungsamt ausgestellt - gestempelt und unterschrieben (keine 4,0-Bescheinigungen vom Prüfer oder der Fakultät!)
  • Abschlusszeugnis
  • gilt nur für TU-Studierende: QISPOS-Ausdruck mit Masterqualifikation - mit 180 ECTS, der Gesamtnote und dem Hinweis, dass das Studium abgeschlossen ist
  • gilt nur für TU-Studierende: Abschluss in SAP bzw. POS eingetragen - das Hochladen eines Dokuments ist nicht mehr nötig

Einmaliger Antrag auf Fristverlängerung / Verlängerung der vorläufigen Mastereinschreibung

Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, dann gibt es die Möglichkeit, innerhalb der Rückmeldefrist im 1. Fachsemester eine einmalige Verlängerung der Frist um lediglich ein weiteres Semester zu beantragen, wenn die Gründe nicht durch Sie zu vertreten sind (gemäß § 24 Abs. 4 Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens an der Technischen Universität Berlin - AllgStuPO). Eine darüber hinausgehende Verlängerung ist ausgeschlossen.

Wird Ihr Antrag genehmigt, müssen Sie Ihren Bachelorabschluss im 2. Fachsemesters innerhalb der Rückmeldefrist nachweisen. Sollte die Zahlung des Semesterbetrages und/oder der Nachweis über den Bachelorabschluss erst nach der Rückmeldefrist in tuPORT eingehen, so muss eine Säumnisgebühr (19,94 €) bezahlt werden.

Den "Antrag auf Verlängerung der vorläufigen Mastereinschreibung" finden Sie in Ihrem TUB-Account (tuPORT) in der App "Antrag stellen". Dem Antrag ist eine formlose Begründung beizufügen, die Sie zusätzlich zum Antrag hochladen müssen.

Ablehnung des Antrags

Sollten Sie jedoch keine Verlängerung erhalten, so werden Sie aus dem Masterstudiengang exmatrikuliert und dürfen sich erst nach dem erfolgreichen Abschluss des Bachelors für den gleichen Masterstudiengang als Wiedereinschreiber*in bewerben. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite zur Wiedereinschreibung.

Gerne beraten wir Sie im Fall einer Ablehnung Ihres Antrags auf Verlängerung persönlich während unserer Sprechstunden über das weitere Vorgehen.

Eine Wiedereinschreibung über die Regelstudienzeit hinaus ist ausgeschlossen.

Für die Dauer einer Immatrikulation unter Widerrufsvorbehalt ist die Einstufung in ein höheres Fachsemester ausgeschlossen (gemäß § 22 Abs. 4 Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens an der Technischen Universität Berlin - AllgStuPO).

Eine Immatrikulation unter Widerrufsvorbehalt ist nur für einen Masterstudiengang möglich.

Ein Teilzeitstudium ist ebenfalls bei einer Immatrikulation zum Masterstudium unter Widerrufsvorbehalt ausgeschlossen.

Hinweis zur Rückmeldung

Die Rückmeldefrist ist grundsätzlich einzuhalten, dies gilt auch für die vorläufige Einschreibung im Master. Das heißt, dass der geforderte Semesterbetrag bis zum Rückmeldeschluss auf dem Konto der TU Berlin verbucht sein muss.

Wenn Sie sich fristgemäß rückmelden wollen, dann muss der Bachelorabschluss bzw. der einmalige Antrag auf Verlängerung der vorläufigen Mastereinschreibung bis zum Rückmeldeschluss nachgewiesen bzw. gestellt werden. Wenn Sie erst nach der Rückmeldefrist den Bachelorabschluss bzw. den Antrag auf Verlängerung der vorläufigen Mastereinschreibung nachweisen bzw. stellen, wird die Säumnisgebühr (19,94 €) erhoben.

Weitere Informationen zum Thema Rückmeldung finden Sie hier.