I A - Studierendensekretariat

Immatrikulation

Studieninteressierte mit deutschen Bildungsnachweisen

Zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) / Orientierungsstudium Physik MINTgrün

Wichtige Hinweise zur Immatrikulation, wenn Sie noch nicht an der TU Berlin studieren

Wenn Sie die Immatrikulation in einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang (ohne NC) beantragen möchten, erfolgt das in zwei einfachen Schritten, die nachfolgend beschrieben sind.

  • Im ersten Schritt müssen Sie sich innerhalb des Registrierungszeitraumes für die Immatrikulation in zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) online registrieren:
    Die Online-Registrierung für die Immatrikulation über den TUB-Account (tuPORT) in zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) ist nur während des Registrierungszeitraumes freigeschaltet. Außerhalb oder nach Ablauf des Registrierungszeitraumes ist die Immatrikulation in zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) leider nicht mehr möglich. Die Registrierungszeiträume für die Immatrikulation in zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) finden Sie unter Fristen und Termine.

    HINWEIS: Die Immatrikulation für das Orientierungsstudium MINTgrün ist nur zu einem Wintersemester möglich. Die Immatrikulation in das Orientierungsstudium MINTgrün erfolgt formal über den Bachelorstudiengang Physik (1. Fachsemester). In der Online-Registrierung geben Sie bei entsprechender Nachfrage an, ob die Teilnahme am Orientierungsstudium MINTgrün gewünscht ist. Bei dieser Angabe erfolgt die Einschreibung in Physik und MINTgrün.
    Weitere Informationen zum Orientierungsstudium MINTgrün finden Sie hier.
     
  • Im zweiten Schritt erhalten Sie nach der Registrierung innerhalb von bis zu 72 Stunden zwei automatisierte E-Mails mit den Zugangsdaten und dem Einmal-Passwort (bitte gleich nach Login ändern) zu Ihrem TUB-Account (tuPORT). Richten Sie Ihren TUB-Account (tuPORT) bitte umgehend ein, damit Sie den Immatrikulationsprozess erfolgreich abschließen können.

    Ihr TUB-Account (tuPORT) gibt Auskunft über:

    Immatrikulationsfrist
    Diese ist bindend für den Upload der Pflichtdokumente und die Verbuchung des gezahlten Semesterbeitrags auf dem Konto der TU Berlin.
    Pflichtdokumente
    Die, in der App „Immatrikulation und Rückmeldung“, als „nicht erfüllt“ angezeigten Pflichtdokumente müssen Sie formgerecht bis zum Ende der Immatrikulationsfrist hochladen. Informieren Sie sich vorab auf der folgenden Webseite über die Pflichtdokumente und deren Upload-Anforderungen.
    Semesterbeitrag
    In der App „Zahlungsübersicht“ erhalten Sie Informationen zur Höhe des Semesterbeitrags sowie den personalisierten Verwendungszweck. Die Verbuchung der Zahlung auf dem angegebenen Konto der TU Berlin Zahlung muss ebenfalls fristgerecht bis zum Ende der Immatrikulationsfrist erfolgt sein. ACHTUNG: Buchungsvorgänge können mehrere Werktage in Anspruch nehmen. Veranlassen Sie die Überweisung rechtzeitig.

Sollten Sie bereits einen aktiven TUB-Account (tuPORT) haben, loggen Sie sich dort ein und wählen über die Filter-Funktion den beantragten Studiengang aus. Die im TUB-Account (tuPORT) für den beantragten Studiengang aufgeführten Pflichtdokumente sind formgerecht bis zum Ende der Immatrikulationsfrist hochzuladen, ggf. weitere im TUB-Account (tuPORT) aufgeführte Anforderungen sind ebenfalls formgerecht bis zum Ende der Immatrikulationsfrist zu erfüllen.

ACHTUNG: Wenn Sie bereits in einem anderen Studiengang an der TU Berlin immatrikuliert sind, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über Ihre TU-Mailadresse und Ihren bestehenden TUB-Account (tuPORT).

Die Immatrikulationsfrist ist einzuhalten. Nach Ablauf der Immatrikulationsfrist hochgeladene Anträge auf Immatrikulation gelten als nicht gestellt. Nach Ablauf der Immatrikulationsfrist verbuchte Zahlungen gelten als nicht eingegangen. Die Immatrikulation muss in diesen Fällen wegen Fristversäumnis abgelehnt werden

Wichtige Hinweise, wenn Sie an der TU Berlin im aktuell laufenden Semester immatrikuliert sind und den Studiengang wechseln möchten

ACHTUNG: Beantragen Sie in keinem Fall die Exmatrikulation aus dem bisherigen Studiengang! Mit der Immatrikulation in den beantragten Studiengang, erfolgt die Exmatrikulation aus dem bisherigen Studiengang durch das Studierendensekretariat automatisch. Sie brauchen diesbezüglich nicht tätig werden.

Studiengangwechsel in einen zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) kann über die Online-Registrierung nicht beantragt werden! Für den Studiengangwechsel in einen zulassungsbeschränkten Studiengang muss innerhalb des Bewerbungszeitraumes (siehe Fristen und Termine) der Antrag auf Zulassung gestellt werden und es muss ein Zulassungsbescheid durch die TU Berlin erteilt werden. Informationen finden Sie hier.

Wenn Sie an der TU Berlin im aktuell laufenden Semester immatrikuliert sind und den Studiengangwechsel in einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang (ohne NC) beantragen möchten, erfolgt das wie nachfolgend beschrieben.

  • Führen Sie die Rückmeldung zum folgenden Semester durch. Unter der App „Zahlungsübersicht“ finden Sie den Semesterbeitrag, sowie den personalisierten Verwendungszweck (wird jedes Semester geändert), der bis zum Ende der Rückmeldefrist verbucht sein muss. Beachten Sie, dass eventuell zusätzlich auch Pflichtdokumente für die Rückmeldung gefordert werden, die formgerecht zur Rückmeldefrist hochzuladen sind. Die fristgerechte Rückmeldung zum Studium ist Voraussetzung für den Studiengangwechsel, die Rückmeldung ist nicht an den Studiengang gebunden.
  • Sie müssen sich innerhalb des Registrierungszeitraumes für den Studiengangwechsel in zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) online registrieren:
    Die Online-Registrierung für den Studiengangwechsel in zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) ist nur während des Registrierungszeitraumes freigeschaltet. Außerhalb oder nach Ablauf des Registrierungszeitraumes ist eine Registrierung für den Studiengangwechsel in zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) leider nicht mehr möglich.
    Die Registrierungszeiträume für den Studiengangwechsel in zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) finden Sie unter Fristen und Termine.
  • Nach der Registrierung müssen Sie die im TUB-Account (tuPORT) als „nicht erfüllt“ angezeigten Pflichtdokumente formgerecht bis zum Ende der Immatrikulationsfrist hochladen. Die Immatrikulationsfrist für den formgerechten Upload der Pflichtdokumente finden Sie ebenfalls in Ihrem TUB-Account (tuPORT), wählen dazu über die Filter-Funktion den beantragten Studiengang aus.
     
  • Informieren Sie sich vorab auf der folgenden Webseite über die Pflichtdokumente und deren Upload-Anforderungen.

ACHTUNG: Da Sie bereits in einem anderen Studiengang an der TU Berlin immatrikuliert sind, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über Ihre TU-Mailadresse und Ihren bestehenden TUB-Account (tuPORT).

Die Immatrikulationsfrist für den Studiengangwechsel ist einzuhalten. Nach Ablauf der Immatrikulationsfrist hochgeladene Anträge auf Studiengangwechsel gelten als nicht gestellt. Nach Ablauf der Immatrikulationsfrist verbuchte Zahlungen gelten als nicht eingegangen. Der Studiengangwechsel muss in diesen Fällen wegen Fristversäumnis abgelehnt werden.

Haben Sie aus einem vorherigen Studium Studien- bzw. Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden, muss der zuständige Prüfungsausschuss auf dem Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A) die Feststellung treffen, dass die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Hinderungsgrund für die Aufnahme des Studiums im beantragten Studiengang ist.
 

Wie und wo erhalte ich die Entscheidung durch den Prüfungsausschuss der TU Berlin?

Reichen Sie den Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A und Teil B) zusammen mit einem Nachweis über alle Ihre bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (z.B. Transcript of records) direkt beim zuständigen Prüfungsausschuss der TU Berlin ein. Beantragen Sie die Feststellung, dass die endgültig nicht bestandene Studien- bzw. Prüfungsleistung kein Hinderungsgrund für die Aufnahme des Studiums im gewünschten Studiengang an der TU Berlin darstellt.

Die Kontaktdaten des zuständigen Prüfungsausschusses an der TU Berlin finden Sie über das Studienangebot (Wunschstudiengang anklicken) im Studiengangsteckbrief des Wunschstudienganges.
Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)
Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil B)

ACHTUNG: Die Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich daher frühzeitig an den Prüfungsausschuss, damit Ihnen die Fachsemestereinstufung rechtzeitig zum Ende der Immatrikulationsfrist für zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) vorliegt und Sie dieses Pflichtdokument form- und fristgerecht im TUB-Account (tuPORT) hochladen können.

Wichtige Hinweise, wenn Sie sich zum höheren Fachsemester in einen zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) immatrikulieren möchten

Bevor Sie die Immatrikulation beantragen, müssen Sie die Fachsemestereinstufung auf dem Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A) durch den zuständigen Prüfungsausschuss an der TU Berlin vornehmen lassen. Die Fachsemestereinstufung erfolgt aufgrund bisher erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen aus einem vorherigen Studium und legt das Fachsemester fest, für das Sie die Immatrikulation beantragen können.
Ohne Fachsemestereinstufung ist die Immatrikulation zum höheren Fachsemester in einen zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) ausgeschlossen!

Die Immatrikulation zum höheren Fachsemester in einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang (ohne NC) erfolgt wie nachfolgend beschrieben:

  • Sie müssen sich innerhalb des Registrierungszeitraumes für die Immatrikulation zum höhere Fachsemester in zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) online registrieren:
    Die Online-Registrierung für die Immatrikulation zum höhere Fachsemester in zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) ist nur während des Registrierungszeitraumes freigeschaltet. Außerhalb oder nach Ablauf des Registrierungszeitraumes ist eine Registrierung für die Immatrikulation zum höhere Fachsemester in zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) leider nicht mehr möglich. Die Registrierungszeiträume für die Immatrikulation zum höhere Fachsemester in zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) finden Sie unter Fristen und Termine.
  • Nach der Registrierung erhalten Sie innerhalb von bis zu 72 Stunden zwei automatisierte E-Mails mit den Zugangsdaten und dem Einmal-Passwort (bitte gleich nach Login ändern) zu Ihrem TUB-Account (tuPORT). Richten Sie Ihren TUB-Account (tuPORT) bitte umgehend ein, damit Sie den Immatrikulationsprozess erfolgreich abschließen können.

    Ihr TUB-Account (tuPORT) gibt Auskunft über:

    Immatrikulationsfrist
    Diese ist bindend für den Upload der Pflichtdokumente und die Verbuchung des gezahlten Semesterbeitrags auf dem Konto der TU Berlin.
    Pflichtdokumente
    Die, in der App „Immatrikulation und Rückmeldung“, als „nicht erfüllt“ angezeigten Pflichtdokumente sind formgerecht bis zum Ende der Immatrikulationsfrist hochzuladen. Informieren Sie sich vorab auf der folgenden Webseite über die Pflichtdokumente und deren Upload-Anforderungen.
    Semesterbeitrag
    In der App „Zahlungsübersicht“ erhalten Sie Informationen zur Höhe des Semesterbeitrags sowie den personalisierten Verwendungszweck. Die Verbuchung der Zahlung auf dem angegebenen Konto der TU Berlin Zahlung muss ebenfalls fristgerecht bis zum Ende der Immatrikulationsfrist erfolgt sein. ACHTUNG: Buchungsvorgänge können mehrere Werktage in Anspruch nehmen. Veranlassen Sie die Überweisung rechtzeitig.

Sollten Sie bereits einen aktiven TUB-Account (tuPORT) haben, loggen Sie sich dort ein und wählen über die Filter-Funktion den beantragten Studiengang aus. Die im TUB-Account (tuPORT) für den beantragten Studiengang aufgeführten Pflichtdokumente sind formgerecht bis zum Ende der Immatrikulationsfrist hochzuladen, ggf. weitere im TUB-Account (tuPORT) aufgeführte Anforderungen sind ebenfalls formgerecht bis zum Ende der Immatrikulationsfrist zu erfüllen.

ACHTUNG: Wenn Sie bereits in einem anderen Studiengang an der TU Berlin immatrikuliert sind, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über Ihre TU-Mailadresse und Ihren bestehenden TUB-Account (tuPORT).

Die Immatrikulationsfrist ist einzuhalten. Nach Ablauf der Immatrikulationsfrist hochgeladene Anträge auf Immatrikulation gelten als nicht gestellt. Nach Ablauf der Immatrikulationsfrist verbuchte Zahlungen gelten als nicht eingegangen. Die Immatrikulation muss in diesen Fällen wegen Fristversäumnis abgelehnt werden.

Wie erhalte ich die Fachsemestereinstufung?

Reichen Sie den Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A und Teil B) zusammen mit einem Nachweis über alle Ihre bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (z.B. Transcript of records) direkt beim zuständigen Prüfungsausschuss an der TU Berlin ein und beantragen die Fachsemestereinstufung.

Die Kontaktdaten des zuständigen Prüfungsausschusses an der TU Berlin finden Sie über das Studienangebot (Wunschstudiengang anklicken) im Studiengangsteckbrief des Wunschstudienganges.
Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)
Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil B)

ACHTUNG: Die Bearbeitung durch den zuständigen Prüfungsausschuss an der TU Berlin kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich daher frühzeitig an den Prüfungsausschuss, damit Ihnen die Fachsemestereinstufung rechtzeitig vor Ende der Immatrikulationsfrist für zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) vorliegt und Sie dieses Pflichtdokument form- und fristgerecht im TUB-Account (tuPORT) hochladen können.

Haben Sie aus einem vorherigen Studium auch Studien- bzw. Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden, muss der Prüfungsausschuss auf dem Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A) zusätzlich zur Fachsemestereinstufung die Feststellung treffen, dass die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Hinderungsgrund für die Aufnahme des Studiums im beantragten Studiengang ist.
Der Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil B) verbleibt zusammen mit dem Nachweis über alle Ihre bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen beim zuständigen Prüfungsausschuss der TU Berlin.

ACHTUNG: Wiedereinschreibung an der TU Berlin

Wenn Sie bereits an der TU Berlin immatrikuliert waren und sich für den gleichen Studiengang mit gleicher Studien- und Prüfungsordnung bewerben bzw. immatrikulieren möchten, dann sind Sie Wiedereinschreiber*in.

Als Wiedereinscheiber*in benötigen Sie zusätzlich immer eine Fachsemestereinstufung des jeweils zuständigen Prüfungsausschusses der TU Berlin:

  • Stellen Sie einen Immatrikulationsantrag als Wiedereinschreiber*in zum 1. Fachsemester, ist eine Immatrikulation nur mit einer Fachsemestereinstufung in das 1. Fachsemester möglich. Die Fachsemestereinstufung müssen Sie nach der Online-Registrierung zur Immatrikulation in tuPORT hochladen. Hinweis: Erhalten Sie eine Fachsemestereinstufung für ein 2. oder höheres Fachsemester, ist eine Immatrikulation in das erste Fachsemester ausgeschlossen.
  • Stellen Sie einen Immatrikulationsantrag als Wiedereinschreiber*in zum höheren Fachsemester, müssen Sie nach der Online-Registrierung die Fachsemestereinstufung in tuPORT hochladen.

So erreichen Sie uns:

Servicebereich Bachelor National

Einrichtung Studierendensekretariat - IA
Sekretariat IA 2

Bewerbungs- und Immatrikulationsfristen:

Stand Ihrer Bewerbung und Zulassung: