I A - Studierendensekretariat

Bewerbung zum höheren Fachsemester

Studieninteressierte mit deutschen Bildungsnachweisen

Studieninteressierte, die an einer Hochschule / Fachhochschule aufgrund beruflicher Qualifikation zugelassen sind oder waren, informieren sich über den Wechsel der Hochschule bitte auf der folgenden Webseite.

Bewerbung für ein höheres Fachsemester mit NC?

Wie bewerbe ich mich für ein höheres Fachsemester mit NC?

Wenn Sie bisher Prüfungsleistungen erbracht haben und diese anerkennen lassen um in ein höheres Fachsemester einzusteigen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist ein. Die Einreichung ist ausschließlich an die auf dem Antrag angegebene Email-Adresse bis zum Ende der auf dem Antrag genannten Bewerbungsfrist möglich.

  1. Antrag auf Zulassung zum höheren Fachsemester
  2. Fachsemestereinstufung des Prüfungsausschusses der TU Berlin (ausgefüllter und vom Prüfungsausschuss entschiedener Antrag auf Überprüfung Teil A)
  3. Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur).

Wie erhalte ich die Fachsemestereinstufung?

Reichen Sie die Anträge auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A und Teil B) zusammen mit einem Nachweis über alle Ihre bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen beim zuständigen Prüfungsausschuss der TU Berlin ein und beantragen Sie die Fachsemestereinstufung. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich daher bitte frühzeitig an den Prüfungsausschuss, damit Ihnen die Fachsemestereinstufung rechtzeitig vor dem Ende der Bewerbungsfrist vorliegt und Sie sie mit einreichen können.
Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)
Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil B)
Die Kontaktdaten des zuständigen Prüfungsausschusses der TU Berlin finden Sie über die Studiengangsteckbriefe der TU Berlin (Wunschstudiengang anklicken).

Der Prüfungsausschuss stuft Sie auf der Grundlage Ihrer Leistungen in ein bestimmtes Fachsemester ein, für das Sie sich bewerben können. Das Fachsemester muss innerhalb der für den jeweiligen Studiengang der TU Berlin gültigen Regelstudienzeit liegen.

Haben Sie während Ihres gesamten bisherigen Studiums eine Prüfung endgültig nicht bestanden, muss der Prüfungsausschuss im Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen - Teil A zusätzlich die Feststellung treffen, dass die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Hinderungsgrund für die Aufnahme des Studiums im beantragten Studiengang ist.
Der Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil B) verbleibt zusammen mit dem Nachweis über alle Ihre bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen beim zuständigen Prüfungsausschuss der TU Berlin.

Sind Studienplätze vorhanden, erhalten Sie etwa Mitte März eines Jahres für ein Sommersemester bzw. Mitte September eines Jahres für ein Wintersemester vom Servicebereich Bachelor der TU Berlin einen Zulassungsbescheid und weitere Informationen zur Immatrikulation.

ACHTUNG: Wiedereinschreibung an der TU Berlin

Wenn Sie bereits an der TU Berlin immatrikuliert waren und sich für den gleichen Studiengang mit gleicher Studien- und Prüfungsordnung bewerben möchten, dann sind Sie Wiedereinschreiber*in.

Als Wiedereinscheiber*in benötigen Sie zusätzlich immer eine Fachsemestereinstufung des jeweils zuständigen Prüfungsausschusses der TU Berlin:

  • Bewerben Sie sich als Wiedereinschreiber*in zum 1. Fachsemester, ist eine Immatrikulation nur mit einer Fachsemestereinstufung in das 1. Fachsemester möglich. Die Fachsemestereinstufung müssen Sie erst nach einer eventuellen Zulassung zur Immatrikulation in tuPORT hochladen. Hinweis: Erhalten Sie eine Fachsemestereinstufung für ein 2. oder höheres Fachsemester, ist eine Immatrikulation ausgeschlossen und die Zulassung wird unwirksam.
  • Bewerben Sie sich als Wiedereinschreiber*in zum höheren Fachsemester, müssen Sie die Fachsemestereinstufung bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist zusammen mit Ihrer Bewerbung einreichen.

Losverfahren für höhere Fachsemester

Wie nehme ich am Losverfahren für höhere Fachsemester mit NC teil?

Bleiben nach Abschluss der Zulassungsverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit Numerus Clausus) Studienplätze im höheren Fachsemester frei, dann werden diese im Losverfahren vergeben. Nähere Informationen finden Sie hier.

Fristen für die Bewerbung & Einschreibung:

So erreichen Sie uns:

Servicebereich Bachelor National

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