Fakultät IV - Elektrotechnik und Informatik

Modulbearbeitung und Bestellung von Prüfer*innen an der Fakultät IV - Elektrotechnik und Informatik

Modulkataloge und Modulbeschreibungen werden in einer zentralen Datenbank der TU Berlin, dem Modultransfersystem (MTS), gepflegt. Sie werden jedes Semester durch die Gremien verabschiedet und rechtsverbindlich im Amtlichen Mitteilungsblatt der TU Berlin veröffentlicht. 

Auf dieser Seite wird eine Schritt-für-Schritt-Erklärung bereitgestellt, wie Modulverantwortliche und deren Mitarbeitende an der Fakultät IV im MTS ein Modul für die Lehre korrekt erstellen, anpassen und anschließend einen Aktivierungsantrag stellen können, damit das Modul in den beantragten Modulkatalogen aufgenommen wird. 

Zudem finden Sie nachstehend Informationen zur semesterweisen Bestellung der Prüfer*innen für die von der Fakultät IV angebotenen Module. Die Prüfer*innen werden von den Fachgebieten vorgeschlagen und von den Prüfungsausschüssen der Fakultät IV bestellt.

Erstellung / Anpassung eines Moduls

Für die Erstellung / Anpassung eines Moduls gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Sie können jederzeit im Modultransfersystem (MTS) Module anlegen und/ oder ändern. 
    Folgende Stichtage zur Einreichung der Aktivierungsanträge, damit Ihr Modul noch im gewünschten Semester im jeweiligen Modulkatalog aufgenommen werden kann, sind dabei zu berücksichtigen: 

     - spätestens bis zum 31. Oktober für das jeweils folgende SoSe
     - spätestens bis zum 30. April für das jeweils folgende WiSe

    Hinweis: Später eingereichte Anträge werden automatisch in der jeweils nachfolgenden Antragsperiode berücksichtigt.
     
  2. Der Zugang zum MTS erfolgt über das MOSES-Konto. Der Login erfolgt oben rechts mit den Zugangsdaten des tubIT Kontos. 
    Hinweis: Sollten Sie einen TU-Nutzungsaccount, aber noch kein MOSES-Konto besitzen, so wird dieses beim ersten Login automatisch angelegt.
     
  3. Zuerst klicken Sie in der oberen Menüleiste auf „MTS“ (Modultransfersystem). Alle Ihnen zugeordneten Module finden Sie in der Navigationsleiste (links) unter →Module →Meine Module.
    Hinweis: In der angezeigten Übersichtsliste können Sie Ihre Module bearbeiten, indem Sie auf den Titel des Moduls klicken. Sie gelangen damit sozusagen auf das Deckblatt des Moduls.
     
  4. Alle Modulverantwortlichen haben automatisch Bearbeitungsrechte an ihren Modulen.
    Hinweis: Darüber hinaus können Bearbeitungsrechte an weitere Mitarbeitende des Fachgebiets vergeben werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unten im Punkt "Bearbeitungsrechte".
     
  5. Beachten Sie bitte: Für jedes Modul muss eine deutsche und eine englische Modulbeschreibung erstellt werden.
    Hinweis: Es ist nicht ausreichend, nur einzelne Bestandteile der Modulbeschreibung zu übersetzen.
     
  6. In der folgenden Auflistung wird nun Schritt für Schritt erörtert, wie Sie ein neues Modul inkl. der eingebundenen Lehrveranstaltungen anlegen oder ein bestehendes Modul ändern können: 
    Hinweis: Ein Modul beinhaltet in der Regel mindestens eine Lehrveranstaltung. Das heißt: ein Modul und eine Lehrveranstaltung sind nicht das Gleiche!

Bearbeitungsrechte

Alle Modulverantwortlichen haben automatisch Bearbeitungsrechte an ihren Modulen.

Darüber hinaus existiert für jedes Fachgebiet eine Rechtegruppe, in die Mitarbeitende des Fachgebietes aufgenommen werden können, die dann alle Module dieses Fachgebietes bearbeiten können. Bereits freigeschaltete Bearbeiter*innen (i.d.R. die*der Modulverantwortliche) können für ihre Module auch selbst Bearbeitungsrechte vergeben. Hierzu ist die Person unter dem Punkt „Modulbearbeitende“ einzutragen, indem Sie den Nachnamen der gesuchten Person in das Textfeld schreiben, anschließend einen der Vorschläge auswählen und mit einem Klick auf das „+“ in der rechten Spalte bestätigen. Bitte gehen Sie hier mit Eintragungen sparsam um. Hier sollen nur Modulbearbeiter*innen eingetragen werden, die tatsächlich ausschließlich für dieses eine Modul Bearbeitungsrechte erhalten sollen.

Bearbeiter*innen können prinzipiell alle Mitarbeitende eines Fachgebietes sein, also auch studentische Hilfskräfte, Sekretariate und wissenschaftliche Mitarbeitende. Eine Anpassung der Rechte ist jederzeit möglich.

Neues Modul anlegen

Möchten Sie ein neues Modul anlegen, so melden Sie sich bitte per E-Mail unter module(at)eecs.tu-berlin.de. Wir legen Ihnen dann eine neue Modulhülle an, die Sie mit Entwürfen füllen können. Hierzu benötigen wir die folgenden Informationen:

  • Modultitel des Moduls (dieser kann bei Bedarf noch angepasst werden)
  • Verantwortliche Person (siehe "Felder der Modulbeschreibung" > Verantwortliche Person)
  • Organisationseinheit (Fachgebiet)
  • Welchen Studiengängen oder Studiengebieten das Modul zugeordnet werden soll.

Wichtig: Module an der TU Berlin haben i. d. R. 6, 9 oder 12 Leistungspunkte (AllgStuPO § 45 Abs. 2). In begründeten Ausnahmefällen werden Seminare mit 3 Leistunspunkten an der Fakultät IV genehmigt.

Um ein bereits bestehendes Modul anzupassen, beachten Sie bitte die Hinweise unter "Modul ändern".

Neue Lehrveranstaltung anlegen / ändern

Neue Lehrveranstaltungen können eigenständig im MTS beantragt werden. Gehen Sie dazu bitte folgendermaßen vor:

  • Wählen Sie im MTS im linken Auswahlmenü den Abschnitt Modulbestandteile aus und klicken Sie auf "Antrag stellen".
  • Nun können Sie eine völlig neue Lehrveranstaltung erstellen, die es bisher nicht gegeben hat.
  • Tragen Sie nun alle geforderten Angaben ein (u. a. Name, Lehrformat, Turnus). Ebenso müssen Sie die Modulnummer des Moduls angeben, dem die Lehrveranstaltung zugeordnet werden soll. Die Angabe einer Lehrveranstaltungsnummer ist nicht zwingend erforderlich.
  • Im nächsten Schritt können Sie alle Angaben noch einmal überprüfen und den Antrag abschließen.

Änderungen für bereits bestehende Lehrveranstaltungen können ebenfalls eigenständig im MTS vorgenommen werden. Gehen Sie dazu bitte folgendermaßen vor:

  • Wählen Sie im MTS im linken Auswahlmenü den Abschnitt Modulbestandteile aus und klicken Sie auf "Antrag stellen".
  • Nun können Sie die Eigenschaften einer vorhanden Lehrveranstaltung ändern.
  • Bitte überprüfen Sie die Angaben und schließen den Antrag ab.

Wichtig: Die Freigabe der Lehrveranstaltungen erfolgt durch innoCampus und kann einige Tage in Anspruch nehmen. Stellen Sie die Anträge deshalb bitte möglichst rechtzeitig. Den Stand der Bearbeitung Ihrer Anträge können Sie im Abschnitt Modulbestandteile "Meine Anträge" einsehen. Sobald Ihre Lehrveranstaltung freigegeben wurde, muss sie noch Ihrem Modul im Abschnitt "Modulbestandteile" zugeordnet werden. Der Arbeitsaufwand des Moduls generiert sich dann automatisch. Diese Angaben können Sie in einem nächsten Schritt beliebig anpassen. Sollten Sie die Eigenschaften einer bereits bestehenden Lehrveranstaltungen geändert haben, so muss diese in der Modulbeschreibung ausgetauscht werden. Hierfür ist ein neuer Entwurf notwendig (siehe Abschnitt "Modul ändern").

 

Modul ändern

Wenn Sie Änderungen an einem bestehenden Modul vornehmen möchten, klicken Sie unter "Module" --> "Meine Module" den Titel des entsprechenden Moduls an, scrollen dann zur Rubrik „Entwürfe“ und klicken auf die Schaltfläche „Entwurf erstellen“. Dies fügt eine neue Version der Modulbeschreibung im Entwurfsstatus hinzu, in der Sie dann Ihre Änderungen vornehmen können, sobald Sie auf das zweite Symbol in der rechten Spalte (Papierblatt + Stift = „Modulbeschreibung bearbeiten“) klicken.

Die neue Version wird im ersten Schritt leer angelegt. Sie können nun sämtliche Angaben neu eintragen oder die Texte aus einer bestehenden älteren Version über „Import“ automatisch übernehmen und dann Ihre Änderungen vornehmen. Bitte importieren Sie immer nur die letzte gültige Version. Achtung: Das Importieren ist nur bis zum ersten Speichern des Entwurfs möglich!

Am Ende der Bearbeitung speichern Sie bitte Ihre Eingaben („Speichern und zur Anzeige“). Sie können auch während der Bearbeitung zwischenspeichern („Speichern und weiter bearbeiten“); die Speicherung wird mit einer Meldung bestätigt. Mit der Schaltfläche „Überprüfen“ wird Ihr Entwurf auf Konsistenz geprüft (beispielsweise ob alle eingestellten Pflichtangaben gemacht wurden). „Zum Modul“ führt Sie zurück zum Moduldeckblatt. Die Schaltflächen finden Sie jeweils einmal ganz oben und einmal ganz unten auf der Bearbeitungsseite.

Neu: Sofern Sie die Leistungspunkte oder die Benotung Ihres Moduls ändern möchten, muss ab sofort ein neues Modul erstellt werden. Es ist nicht mehr möglich, diese Änderung über eine neue Modulversion vorzunehmen.

Felder der Modulbeschreibung

Allgemeiner Hinweis: Freitextfelder sind nicht formatierbar, d. h. es können keine Hervorhebungen durch Unterstreichungen oder Fett-/Kursivschrift vorgenommen werden.

Titel des Moduls

Deutscher und englischer Titel

Jedes Modul muss einen aussagekräftigen deutschen und englischen Titel tragen. Bitte beachten Sie, dass die Titel wie hier angegeben auf Zeugnissen bzw. Transcripts abgedruckt werden. Es sollten daher keine Abkürzungen und keine Namen von Unternehmen genutzt werden.

Zeugnistitel

Einem Titel kann auch ein alternativer Zeugnistitel hinzugefügt werden, der später für die Zeugnisgenerierung genutzt werden soll. Der Zeugnistitel (Deutsch/Englisch) muss nur gepflegt werden, wenn er vom Modultitel abweicht. Dieses Feld soll genutzt werden, um alle internen Differenzierungszusätze wie z. B. Leistungspunkte „(9 LP)“, StuPO „(2021)“ oder andere interne Modulkennzeichen nicht auf dem Zeugnis erscheinen zu lassen.

Titeloption

Wird das Modul z. B. auf Englisch angeboten, so kann ein weiterer Titel hinzugefügt werden. Anschließend erscheint dieser unter „Modultitel“ und kann dort als „Standard“ festgelegt werden und wird damit zum angezeigten Modultitel. Der als Standard markierte Titel wird als Modultitel verwendet und immer angezeigt. Wird eine andere Sprachversion eingestellt, erscheint zusätzlich der zur Anzeigesprache passende Titel.

Verantwortliche Person

"Für jedes Modul wird vom zuständigen Fakultätsrat auch ein*e Modulverantwortliche*r benannt. Modulverantwortliche müssen hautpamtlich an der TU Berlin beschäftigt und gemäß § 51 Abs. 1 prüfungsberechtigt sein Sie gehören in der Regel der Gruppe der Hochschullehrer*innen an; dauerhaft beschäftigtes Lehrpersonal sowie Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben können im Rahmen ihrer selbständigen Lehre ebenfalls Modulverantwortliche sein.“ (§ 46 AllgStuPO)

Bietet ein*e Honorarprofessor*in ein Modul an, so wird die*der Hochschullehrer*in modulverantwortlich, dessen Fachgebiet die Honorarprofessur zugeordnet ist.

E-Mail-Adresse

Hier kann die E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person, die des*der Ansprechpartners*in oder auch eine Funktionsadresse für das Modul angegeben werden.

Ansprechpartner*in

Es kann ein*e beliebige*r Ansprechpartner*in angegeben werden. Es ist immer nur eine Person als Ansprechpartner*in auswählbar. Dies kann der*die zuständige wiss. Mitarbeiter*in oder das Sekretariat sein. Wird kein*e separate*r Ansprechpartner*in gewünscht, so ist hier die modulverantwortliche Person einzutragen.

Sekretariat

Bitte geben Sie hier das Hauspostkürzel Ihres Sekretariats an. Alle Sekretariate sollten auswählbar sein. Sollte Ihr Hauspostkürzel fehlen, so melden Sie dies bitte an module(at)eecs.tu-berlin.de.

Webseite

Bitte geben Sie hier die Webseite des Fachgebietes oder - sofern vorhanden - des Moduls an. In der Regel ist die Angabe der Fachgebietswebseite ausreichend.

Standard-Anzeigesprache

Ein Modul sollte in der Regel entweder auf Deutsch oder auf Englisch angeboten werden. Alle Felder sind trotzdem in beiden Sprachen (Deutsch und Englisch) auszufüllen, so dass bei einem Modul, das auf Deutsch angeboten wird, auch die gesamte Beschreibung für Personen verständlich ist, die kein Deutsch sprechen (z. B. Austauschstudierende oder Studierende eines internationalen Masterstudiengangs) und umgekehrt.

Lernergebnisse

Bitte formulieren Sie die Qualifikationsziele als Lernergebnisse, d. h. beschreiben Sie, was die Studierenden nach Absolvieren des Moduls wissen und verstehen bzw. in der Lage sind, zu tun. Beachten Sie, dass die Lernergebnisse gleichzeitig Prüfungsziele sind. Lernergebnisse sind daher als messbare und überprüfbare Aktivitäten zu formulieren. Ausführlichere Hinweise und Beispiele finden Sie im Merkblatt „Ausfüllhilfe: Lernergebnisse formulieren“ (siehe "Wichtige Dokumente").

Lehrinhalte

Bitte beachten Sie die Unterscheidung der Felder Lehrinhalte und Lernergebnisse. Im Feld Lehrinhalte sollen die Themen des Moduls beschrieben oder aufgelistet werden.

Modulbestandteile

Hier können die zugehörigen Lehrveranstaltungen durch Eintragung des Titels und Auswahl der richtigen Veranstaltung hinzugefügt werden. Eine Aufteilung in Pflichtveranstaltungen und Wahlpflichtveranstaltungen innerhalb des Moduls ist möglich. Ist die gewünschte Lehrveranstaltung nicht auffindbar oder sind die Daten fehlerhaft, so gehen Sie bitte wie oben im Punkt  "Lehrveranstaltungen anlegen/ändern" beschrieben vor oder melden Sie sich unter module(at)eecs.tu-berlin.de.

Zusätzlich zur Standardanzeigesprache, in der ein Modul immer automatisch angezeigt wird, ist es möglich, Sprachen für die Lehrveranstaltungen zu definieren. Während die Standard-Anzeigesprache eindeutig sein muss, ist bei Lehrveranstaltungen die Angabe von gemischten Sprachen wie „Deutsch/Englisch“ möglich. Die Sprache für Lehrveranstaltungen kann nicht über die Modulbeschreibung eingestellt werden, sondern muss wie z. B. die Änderung der SWS-Angabe beantragt werden.

Arbeitsaufwand und Leistungspunkte

Durch Hinzufügen eines Modulbestandteiles (LV) wird automatisch eine Aufwandsgruppe erstellt und mit einem voreingestellten Wert ausgefüllt. Jede Lehrveranstaltung hat also immer auch eine Aufwandsgruppe. Die Leistungspunkte eines Moduls errechnen sich dann aus den Stunden, multipliziert mit dem Multiplikator, aufsummiert über alle Zeilen und dividiert durch 30 (der Anzahl an Arbeitsstunden pro Leistungspunkt).

Es können auch lehrveranstaltungsunabhängige Aufwandsgruppen erstellt werden, beispielsweise zur Angabe der Zeit für die Prüfungsvorbereitung. Bitte erstellen Sie diese lehrveranstaltungsunabhängige Aufwandsgruppe erst, wenn die beantragte LV eingebunden ist, da sich sonst falsch summierte LP ergeben würden!

Beschreibung der Lehr- und Lernformen

In diesem Freitextfeld können die verwendeten Methoden beschrieben werden. Eine Aufzählung ist ausreichend.

Voraussetzung für die Teilnahme/Prüfung

Wünschenswerte Voraussetzungen

In diesem Freitextfeld können wünschenswerte Voraussetzungen zur Teilnahme am Modul (nicht an der Prüfung) angegeben werden.

Verpflichtende Voraussetzungen

Verpflichtende Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung bedeutet, dass sich nur die Studierenden zur Prüfung anmelden können, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Diese müssen vom System automatisch nachprüfbar sein. Es kann sich dabei um Modulstatus und/oder um einen Leistungsnachweis handeln.

  • Wichtig: Laut AllgStuPO (§45 (5) soll die Voraussetzung für eine Prüfung nicht das Bestehen eines anderen Moduls sein. In der Regel sollen Voraussetzungen als Empfehlungen formuliert werden (Ausnahme: Leistungsnachweise).
  • Leistungsnachweise sind z. B. Übungsschein, Hausaufgabe, Laborbericht o. ä. (gilt nur für mündliche und schriftliche Prüfungen). Bitte beachten Sie, dass diese Leistungsnachweise automatisch auch im Prüfungsverwaltungssystem (aktuell: QISPOS) abgebildet werden und von Ihnen dort eingepflegt werden müssen (Anlegen eines sog. Organisationssatzes nötig, Hochladen bzw. Eintragen der Daten rechtzeitig vor Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums). Für Rückfragen hierzu können Sie sich auch an das QISPOS-Team wenden. Sollten Sie einen Leistungsnachweis benötigen, so melden Sie sich bitte unter module(at)eecs.tu-berlin.de.

Es können mehrere Voraussetzungen angelegt werden, die jeweils mit einer UND-Bedingung verknüpft werden. Innerhalb einer Voraussetzung können auch mehrere Teile mit ODER-Bedingungen angegeben werden. Die Angabe einer verpflichtenden Voraussetzung impliziert auch immer, dass gleichwertige Leistungen an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen als Erfüllung der Voraussetzung gelten.

Abschluss des Moduls

Benotung

Ein Modul kann benotet oder unbenotet sein. Im Falle „unbenotet“ wird das Modul nur bewertet, d. h. das Bestehen oder Nichtbestehen wird festgestellt.

Prüfungsform
In den Studiengängen der Fakultät IV sind die folgenden Prüfungsformen möglich:

Schriftlich
Die Prüfungsdauer beträgt mindestens 90 Minuten und höchstens 4 Stunden. Weitere Reglungen finden Sie in der AllgStuPO (§ 53).

Mündlich
Die Prüfungsdauer beträgt mindestens 20 Minuten, maximal 60 Minuten. Weitere Regelungen finden Sie in der AllgStuPO (§ 54).

Portfolioprüfung

Portfolioprüfungen setzen sich aus mehreren Leistungen zusammen, die zusammen eine einheitliche Prüfung ergeben. Innerhalb der Prüfungsleistungen darf ein schriftlicher Test maximal 60 Minuten, eine mündliche Rücksprache maximal 20 Minuten dauern.

Weiterhin gilt: Es dürfen maximal 3 schriftliche Tests verlangt werden, die insgesamt nicht länger als 120 Minuten dauern dürfen. Mehrere mündliche Rücksprachen dürfen die Gesamtdauer von 40 Minuten nicht überschreiten.

Art, Umfang und Gewichtung der Prüfungselemente müssen in der Modulbeschreibung angegeben werden. Die konkreten Regelungen sowie Empfehlungen zu Portfolioprüfungen können Sie § 55 AllgStuPO entnehmen.

Die Tabelle der Prüfungselemente ist so auszufüllen, dass die Summe der maximal vergebenen Punkte immer 100 ergibt.

Es müssen hier im Sinne der Transparenz möglichst genaue Angaben gemacht werden, also beispielsweise „Klausur, 50 Punkte, Kategorie schriftlich, 75 Min.“ und „Seminararbeit, 50 Punkte, Kategorie schriftlich, 20 S.“ und „Gruppenpräsentation, 10 Punkte, Kategorie mündlich, 10 Min. pro Gruppe“.

Darüber hinaus gilt in jedem Fall das Kompensationsprinzip innerhalb einer Portfolioprüfung, d. h. es kann nicht verlangt werden, dass einzelne Prüfungselemente in jedem Fall bestanden werden müssen, um die Gesamtprüfung zu bestehen. Sobald die erreichte Punktzahl in Summe größer oder gleich der Bestehensgrenze ist, gilt die Modulprüfung als bestanden.

Zusätzlich zur Standard-Anzeigesprache, in der ein Modul immer automatisch angezeigt wird, ist es möglich, Sprachen für die Prüfung zu definieren. Während die Standard-Anzeigesprache eindeutig sein muss, ist bei Prüfungen die Angabe von gemischten Sprachen wie „Deutsch/Englisch“ möglich.

Andere Prüfungsformen (Hausarbeit, Referat)

Weitere Regelungen hinsichtlich der Prüfungsformen entnehmen Sie bitte der AllgStuPO (§ 56, § 57).

Dauer des Moduls

Ein Modul sollte in einem, maximal aber in zwei Semestern abzuschließen sein.

Maximale teilnehmende Personen

Die maximale Teilnahmezahl eines Moduls kann beschränkt werden. Dies ist nur zulässig, wenn für eine Begrenzung sachliche Gründe vorliegen. Diese können beispielsweise in der begrenzten Größe eines Labors oder eines PC-Pools liegen, aber auch in der maximal möglichen Anzahl von betreuten Seminararbeiten. Bitte geben Sie hier nur eine Begrenzung an, wenn solch ein Grund vorliegt und legen Sie die Grenze in solch einem Fall plausibel und angemessen fest.

Anmeldeformalitäten

In diesem Feld können Angaben zu den Formalitäten zur Teilnahme am Modul gemacht werden. Für Module mit Zulassungsbeschränkung ist es notwendig, Angaben zu bspw. einer E-Mail-Adresse zu machen, unter der sich Studierende anmelden können. Das Zulassungsverfahren selbst ist in § 63 AllgStuPO geregelt, sodass keine davon abweichenden Zulassungsbestimmungen oder Anmeldebedingungen formuliert werden dürfen!

Literaturhinweise, Skripte

Skript in Papierform
Sofern Skripte in Papierform vorhanden sind, kann dies hier angegeben werden. Im Hinweisfeld sollten Angaben zur Bezugsquelle gemacht werden, bspw. „Erhältlich im Fachgebietssekretariat.“ oder „Wird in der ersten Veranstaltung ausgegeben.“.

Skript in elektronischer Form
Sofern Skripte oder weitere Vorlesungsunterlagen in elektronischer Form vorhanden sind, kann dies hier angegeben werden.

Literatur
In dieser Liste sollte die wichtigste Literatur zum Modul aufgelistet werden. Bitte nutzen Sie einheitliche bibliographische Angaben. Die Literaturliste wird automatisch alphabetisch sortiert. Ist aus inhaltlichen Gründen eine andere Sortierung erwünscht, so kann dies durch das Voranstellen einer Aufzählung „1)“, „2)“, „3)“ usw. erreicht werden.

Zugeordnete Studiengänge

In diesem Abschnitt sind später im MTS die mit dem Modul verknüpften Studiengänge (in den jeweiligen StuPOen) sichtbar. Bitte tragen Sie keine Studiengänge in das Freitextfeld ein. Wünschen Sie eine Aufnahme des Moduls in einen oder mehreren Studiengängen, so wenden Sie sich bitte an module(at)eecs.tu-berlin.de.

Kapazitätsprüfung

Sofern die Teilnahmezahl des Moduls nicht begrenzt ist, so muss der Haken bei „Studierende anderer Studiengänge können dieses Modul ohne Kapazitätsprüfung belegen.“ gesetzt werden.
Umgekehrt gilt: Wenn eine Begrenzung der Teilnahmezahl vorgenommen wurde, darf dieser Haken zwingend nicht gesetzt werden. Die beiden Optionen schließen sich also gegenseitig aus.

Verwendbarkeit

Module können als Pflicht- oder Wahlpflichtmodule einem oder mehreren Studiengängen zugeordnet sein. Diese Zuordnung geschieht bei der Erstellung der Modullisten und nicht an dieser Stelle in der Modulbeschreibung. Wird eine neue Modulversion freigegeben, so wird diese in der Regel auch automatisch in die neuen Versionen der Modullisten übernommen. Bitte nutzen Sie das Freitextfeld zur Verwendbarkeitsbeschreibung daher nicht, um Angaben zu konkreten Studiengängen zu machen. Dieses Textfeld ist nur für allgemeine Verwendbarkeitsangaben insbesondere in der freien Wahl gedacht, beispielsweise „Das Modul ist geeignet für Masterstudierende.“ oder „Das Modul ist geeignet für alle Studierenden von ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen.“.

Sonstiges

In diesem Feld können weitere Angaben gemacht werden, die in keines der vorgenannten Felder passen.

Aktivierungsantrag

Nach dem Bearbeiten und Speichern des neuen Entwurfs klicken Sie bitte auf „Zur Modulseite“. Dort klicken Sie nun unter der Rubrik „Aktivieren/Deaktivieren“ die Art der Anfrage ("Aktivierung"/"Deaktivierung"). Dies öffnet den Freigabeantrag samt Kommentarfeld für die Modulbeschreibung. Sie können etwaige Fragen oder Anmerkungen in das Kommentarfeld schreiben oder den Antrag auch kommentarlos abschicken. Bitte beachten: Es können keine Änderungen im laufenden Semester bzw. für vergangene Semester vorgenommen werden! Zu beachten sind hierbei die Stichtage für das jeweils folgende Semester. (siehe Punkt 1.)

Schicken Sie den Antrag mit Klick auf „Anfrage erstellen“ ab. Der Modulentwurf kann nun nicht mehr durch Sie bearbeitet werden. Falls es Rückfragen hinsichtlich Ihrer Eingaben geben sollte, melden wir uns zeitnah bei Ihnen per E-Mail.

Bitte beachten: Wenn die Aktivierung/ Freigabe einer neuen Version für ein bereits bestehendes Modul über den Gremienweg genehmigt und umgesetzt wird, wird die vorhergehende Version automatisch deaktiviert. Sie müssen deshalb keinen Deaktivierungsantrag für die vorhergehende Version stellen.

Deaktivierungsantrag

Sie können über das MTS auch eine Deaktivierung für Module beantragen. Sollten in Ihrer Modulliste alte Module auftauchen, die Sie nicht mehr anbieten oder bei denen absehbar ist, dass Sie sie in naher Zukunft nicht mehr anbieten werden, klicken Sie auf den Titel des Moduls. Jetzt befinden Sie sich auf dem Moduldeckblatt (Modulseite), in dem unter anderem die verschiedenen Versionen und deren jeweiliger Status aufgeführt wird. Klicken Sie nun unter der Rubrik Aktivieren/Deaktivieren auf die Schaltfläche "Art der Anfrage" und wählen Deaktivierung aus. In dem sich öffnenden Dialogfeld können Sie nun angeben, in welchem Semester dieses Modul letztmalig angeboten wird.

Beachten Sie bitte: Sollten Sie auswählen, dass ein Modul zum Sommersemester 2024 deaktiviert wird, so ist es noch bis zum 30.09.2024 aktiv. Erst nach Beendigung des Sommersemesters 2024 wird das Modul deaktiviert. Falls Sie Module in einzelnen Semestern nicht anbieten können (z. B. aufgrund von Abwesenheit), muss kein Deaktivierungsantrag gestellt werden.

Status einer Modulbeschreibung

Modulbeschreibungen

Die hier angezeigten Versionen sind mit der jeweiligen Gültigkeit genehmigt und freigegeben. Zu einem Semester sollte es nur eine freigegebene Version geben. Das Modul ist dann in der vorliegenden Version nicht mehr bearbeitbar. Freigegebene Versionen können unter der Rubrik Deaktivierungsanträge deaktiviert werden.

Entwürfe

Diese Versionen können von den Bearbeiter*innen des Moduls beliebig bearbeitet und gelöscht werden. Achtung: Das Löschen eines Entwurfs kann nicht rückgängig gemacht werden.

Bisherige Aktivierungen / Deaktivierungen

Hier kann die gesamte Historie zu einzelnen Versionen angesehen werden. Versionen, die auf Aktivierung warten, liegen dem Referat für Studium und Lehre zur Vorabprüfung und Weiterleitung an die entsprechenden Gremien (AK und FKR) vor. In diesem Status kann die Modulversion nicht mehr bearbeitet werden. Sollten noch Änderungen gewünscht oder notwendig sein, wenden Sie sich bitte an module(at)eecs.tu-berlin.de, sodass die Version noch einmal freigegeben werden kann.

Aufnahme eines Moduls in einen Studiengang/ ein Studiengebiet

Die Aufnahme eines Moduls in einen Studiengang/ ein Studiengebiet ist nach Absprache mit der*dem Modulverantwortlichen und der*dem Studiengangsbeauftragten oder der*dem Studiengebietsverantwortlichen möglich. Schicken Sie Ihre Anfrage dazu bitte innerhalb der o.g. Fristen an module(at)eecs.tu-berlin.de. Grundsätzlich ist dabei zu beachten:

  • Sowohl Studierende als auch Modulverantwortliche oder Verantwortliche anderer Studiengänge der TU Berlin können die Anfrage zur Aufnahme eines Moduls in unsere Modullisten stellen.
  • Die Aufnahme von Modulen der Fakultät IV in andere Studiengänge der TU Berlin ist ebenfalls möglich. Bitte kontaktieren Sie dafür die Verantwortlichen (i.d.R. Referat für Studium und Lehre) der entsprechenden Fakultät. Eine Absprache mit der*dem Modulverantwortlichen ist notwendig. Für den Bachelor und Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen beachten Sie bitte die Hinweise auf dieser Seite.
  • Die Module sollen maximal 3 Studiengebieten zugeordnet werden. Eine Übersicht der Studiengebiete in den Masterstudiengängen Elektrotechnik, Informatik (Computer Science), Information Systems Management (Wirtschaftsinformatik) und Computer Engineering finden Sie hier.
  • Nach Möglichkeit sollen die Module entweder Bachelor- oder Masterstudiengängen zugeordnet werden. Ausnahmen sind jedoch möglich.
  • Wichtig: Bitte geben Sie immer genau an, welchem (Wahlpflicht-)Bereich oder Studiengebiet/e das/ die Modul/e zugeordnet werden soll/en. Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt "Aufbau der Studiengänge an der Fakultät IV").

Aufbau der Studiengänge an der Fakultät IV

Sie können sich den Aufbau unserer Studiengänge im MTS unter diesem Link anschauen. Geben Sie dafür zunächst den Namen des gewünschten Studiengangs (z.B. Technische Informatik) ein und klicken Sie auf "Suchen". Wählen Sie nun den gesuchten Studiengang (z.B. Technische Informatik, Bachelor of Science) aus, in dem Sie auf der rechten Seite das "Suchen"-Symbol (Lupe) anklicken.

Auf der folgenden Seite erhalten Sie zunächst einzelne Informationen zum Studiengang (z.B. Studiengangsbeauftragte*r, Website etc.). Am Ende der Seite können Sie sich nun den Aufbau des Studiengangs ansehen. In den meisten Fällen bestehen die Studiengänge aus mehreren Wahlpflichtbereichen.

Wichtig: Damit wir ein Modul einem Studiengang oder Studiengebiet zuordnen können, benötigen wir die Angabe des genauen Bereichs (z.B. Wahlpflichtbereich "Eingebettete Systeme").

Gremienweg

Nachdem ein Aktivierungsantrag für eine Modulversion durch die*den Modulverantwortliche*n gestellt wurde, wird dieser vom Referat für Studium und Lehre geprüft. Sollte es hierbei zu Rückfragen kommen, so findet eine Abstimmung mit den Modulbearbeiter*innen statt. Die gesammelten Änderungsanträge werden zuerst in der Ausbildungskommission (AK) besprochen und dann abschließend vom Fakultätsrat (FKR) verabschiedet. Die Änderungen werden anschließend freigegeben und durch die Abteilung I im Campusmanagementsystem umgesetzt. Ebenso wird mit den Modullisten für die einzelnen Studiengänge verfahren.

Nachhaltigkeitsziele

Mit dem Inkraftreten der neuen AllgStuPO am 1. Oktober 2021, wird vorgegeben, dass sich Studierende bis zum Abschluss des Studiums nachweisbar mit Inhalten zu Aspekten wie bspw. gesellschaftlicher Verantwortung, Ethik und Nachhaltigkeit im Umfang von mindestens 12 LP befasst haben müssen. Dies ist curricular sicherzustellen (AllgStuPO § 44 Abs. 3). Bitte stellen Sie sicher, dass Sie entsprechende Inhalte in Ihren Modulbeschreibungen ergänzen, sofern passende Inhalte behandelt werden. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie im Dokument „Nachhaltigkeitsziele“ (siehe "Wichtige Dokumente").

Bestellung von Prüfer*innen

Ablauf

Die Bestellung von Prüfer*innen erfolgt jeweils zu Beginn des Semesters. Die Prüfer*innen werden von den Fachgebieten vorgeschlagen und von den Prüfungsausschüssen der Fakultät IV bestellt.

Die Fachgebiete werden dazu aufgefordert:

  • die Prüfer*innen ihrer Module auf Vollständigkeit zu prüfen
  • die Prüfungsberechtigungen aus den vorherigen Semestern zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren
  • für neue Module Prüfer*innen vorzuschlagen.

Hinweis: Die Auflistung von Prüfer*innen hat nicht automatisch eine Bestellung zur Folge. Die von den Modulverantwortlichen eingereichten Ergänzungen werden entsprechend der Regelungen im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) bzw. der Fakultät geprüft. Sollte es Änderungen von Seiten des Prüfungsausschusses geben, werden die Fachgebiete über diese informiert.

Prüfer*innen eintragen

Die Optionen, eine*n neue*n Prüfer*in einzutragen bzw. eine bereits vorhandene Prüferberechtigung zu bearbeiten, finden Sie auf der Übersichtsseite („Zur Modulseite“) Ihres Moduls (Abschnitt Prüferinnen und Prüfer). Wählen Sie bitte zunächst das aktuelle Semester aus.

Wenn Sie eine*n neue*n Prüfer*in eintragen wollen, klicken Sie bitte auf + Prüfenden hinzufügen. Im Feld „Verknüpfte Person“ tragen Sie nun den Nachnamen ein. Folgende Informationen werden automatisch eingetragen, sofern die Person bereits ein Moses-Konto besitzt:

  • Vor- und Nachname, Geschlecht und E-Mail-Adresse

Die Angaben zum Titel und Sekretariat können (müssen aber nicht) anschließend ergänzt werden. Sollte die Person kein Moses-Konto besitzen, kann sie ebenfalls als Prüfer*in eingetragen werden. Mindestens erforderlich sind dafür die Angaben zum Vor- und Nachnamen sowie zum Geschlecht.

Als Prüfer*innen können auch Personen eingetragen werden, die erst im Laufe des Semesters z.B. aus einer Beurlaubung wiederkehren.

Fügen Sie den*die Prüfer*in nun hinzu (über den Button „PrüferIn hinzufügen“). Wichtig: Sie müssen nun eine Prüfungsberechtigung für die eingetragene Person erstellen. Ohne diese Berechtigung ist eine Bestellung als Prüfer*in nicht möglich! Klicken Sie dazu auf „Prüfungsberechtigung hinzufügen“.

Sie haben nun die Möglichkeit anzugeben, ab welchem Semester (z.B. Sommersemester 2023) der*die Prüfer*in bestellt werden soll und ob die Berechtigung unbefristet gelten soll. Ebenso können Prüfer*innen nur bis zu einem bestimmten Semester oder nur für die zweite Wiederholungsprüfung bestellt werden.

Prüfer können folgende Eigenschaften haben:

  • Prüfer*in
  • Prüfer*in 2. Wdh. (nur für die 2. Wiederholungsprüfung)

Bitte speichern Sie nun die Angaben.

Änderungen können jeweils bis zum 30.04. (für das Sommersemester) oder 31.10. (für das Wintersemester) vorgenommen werden. Bitte beachten Sie: Prüfungsberechtigungen, die für vergangene Semester erstellt werden, werden nicht genehmigt!

Eine Prüfungsberechtigung bearbeiten

Neben der Eintragung von neuen Prüfer*innen, können Sie auch bereits bestätigte Prüfungsberechtigungen bearbeiten. Auf der Übersichtsseite Ihres Moduls finden Sie die bisher bestellten Prüfer*innen und können sich ihre jeweiligen Prüfungsberechtigungen ansehen und bearbeiten.

Klicken Sie dazu auf die Person, deren Prüfungsberechtigung Sie bearbeiten möchten. Unter dem Reiter „Prüfungsberechtigungen“ können Sie die Eigenschaft Unbefristet sowie das Endsemester bearbeiten. Bitte beachten Sie: wenn Sie als Endsemester beispielsweise das Wintersemester 2023/24 wählen, ist die Prüfungsberechtigung noch für das gesamte Wintersemester gültig. Soll die Prüfungsberechtigung am 30.09.2023 enden, so wählen Sie als Endsemester bitte das Sommersemester 2023 aus.

Nach Bearbeitungsschluss kontrollieren die Prüfungsausschüsse Ihre Änderungen und setzen sich bei Unklarheiten mit Ihnen in Verbindung.

Bitte wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen zur Prüferbestellung oder bei Fragen zur Bearbeitung im MTS per E-Mail an module@eecs.tu-berlin.de.

Prüfungsberechtigungen

Prüfungsberechtigt für Modulprüfungen sind:

Hochschullehrer*innen

  • Professor*innen
  • emeritierte Professor*innen (für die Dauer des Prüfungsangebotes)
  • pensionierte Professor*innen (für die Dauer des Prüfungsangebotes)
  • Juniorprofessor*innen
  • außerplanmäßige Professor*innen
  • Honorarprofessor*innen
  • Hochschuldozent*innen
  • Privatdozent*innen
  • Gastprofessor*innen

Haupberuflich tätige Lehrkräfte, die zur selbstverständigen Lehre beauftragt sind

  • Lehrkräfte für besondere Aufgaben (gibt es nicht an der Fakultät IV)
  • Dauer-wissenschaftliche Mitarbeiter*innen

Lehrbeauftragte

Da ein Lehrauftrag i. d. R. nur für ein Semester gilt, darf die Prüfunsgsberechtigung entsprechend nur für ein Semester erstellt werden und muss, sofern im kommenden Semester erneut ein Lehrauftrag vergeben wird, im MTS erneuert werden.

Eigene Lehrbeauftragte (ELben)

Der Fakultätsrat hat am 21.09.2016 beschlossen, dass alle PostDocs (haushalts- und drittmittelfinanziert), die einem Fachgebiet der Fakultät IV angehören, für die Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses an der TU Berlin mit der selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre beauftragt werden. Als PostDocs gelten in diesem Sinne alle Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, die zum jeweiligen Stichtag der semesterweisen Prüfer*innenbestellung ihre wissenschaftliche Aussprache erfolgreich bestanden haben. Sie werden in dieser Funktion fakultätsintern als EECS-bzw. Eigene Lehrbeauftragte bezeichnet, kurz ELb.

Beachten Sie bitte: Nicht-promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sind nicht prüfungsberechtigt. Sie können allenfalls bei der Abnahme von Prüfungen weisungsgebunden agieren bzw. mitwirken.

Regeln

Für die Benennung von Prüfer*innen ist folgendes zu beachten:

  • mindestens eine*r der Prüfer*innen muss aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen sein (auch wenn der*die Modulverantwortliche ein Dauer-WM ist)
  • für jedes Modul müssen mindestens zwei Prüfungsberechtigte benannte werden, die nicht demselben Fachgebiet angehören
  • darüber hinaus können weitere Prüfer*innen benannt werden.

Hinweis: Von einer Bestellung zur*zum Prüfer*in für eine Modulprüfung lässt sich keine automatische Berechtigung für die Aufgabenstellung von Abschlussarbeiten oder für die Tätigkeit als Zweitgutachter*in von Abschlussarbeiten ableiten.

Aufgrund ständiger Optimierungen im MTS wird diese Website regelmäßig aktualisiert.