Koordinationsbüro für Frauenförderung und Gleichstellung

Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt

Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt ist kein Einzelschicksal, sondern ein strukturelles Problem unserer Gesellschaft, von dem Frauen, trans, inter und nicht-binäre Personen überproportional betroffen sind. Unter sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt (SDG) versteht man Handlungen, die das sexuelle Selbstbestimmungsrecht eines Menschen verletzen. Dies können sexuell herabwürdigender Sprachgebrauch, Gesten mit sexuellem Bezug, das Zeigen pornografischer Darstellungen, unerwünschte Berührungen, körperliche Übergriffe, die Nötigung zu sexuellem Verhalten und Weiteres sein.

Sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt kommt in allen Teilen der Gesellschaft vor, auch an Hochschulen. Hier begünstigen Abhängigkeitsverhältnisse und berufliche Hierarchien missbräuchliches Verhalten.  Eine Befragung von Studierenden und Hochschulmitarbeitenden in 15 europäischen Ländern im Rahmen des Forschungsprojekts UniSAFE ergab im Jahr 2022, dass 31 Prozent der Befragten an ihrer Einrichtung bereits sexuell belästigt wurden und 3 Prozent sexualisierte Gewalt erlebt haben. Eine frühere Studie der Ruhr-Universität Bochum an sechzehn Universitäten in Deutschland ergab, dass über die Hälfte der Studentinnen während ihrer Studienzeit sexuelle Belästigung erlebte und diese in fast allen Fällen von Männern ausging.

Die Technische Universität Berlin hat sich mit einer Richtlinie verpflichtet, sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt entgegenzuwirken. Die Richtlinie gilt für alle Mitglieder der Universität, für alle anderen Personen, die im Bereich der Technischen Universität Berlin Forschungs-, Lehr- und Lernaufgaben oder anderen Tätigkeiten nachgehen und für Besucher*innen der Institution.

Informationen zu aktuellen Veranstaltungen sowie einem Archiv vergangener Workshops finden sich hier.

Handreichung zur Prävention bei Diskriminierung und Belästigung in Online-Räumen für Studierende und Lehrkräfte

Mit der Corona Pandemie haben sich (Lehr-)Veranstaltungen in digitale Räume verlagert. Das bringt Vorteile und neue Möglichkeiten mit sich, birgt aber auch Potential für neue Formen der Diskriminierung und Belästigung. Die TU Berlin verpflichtet sich in ihrem Leitbild dazu, gegen Diskriminierung auf allen Ebenen der universitären Organisation vorzugehen – auch digitale Räume sind eingeschlossen und sollen ein möglichst sicherer Ort für alle Hochschulmitglieder sein.

Damit dies ermöglicht werden kann, braucht es, neben den üblichen Beschwerde- und Antidiskriminierungsstrukturen, auch eine breite Anwendung präventiver Maßnahmen. Störungsfälle lassen sich nicht ganz und gar vermeiden, ihnen kann aber vorgebeugt werden.

Entsprechende Hinweise zur Handlungsempfehlung für Studierende und Lehrende sind in dieser Handreichung versammelt.

Online-Handreichung “Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen"

Die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten hat eine Online-Handreichung zu “Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen" erstellt. Diese informiert über rechtliche Grundlagen, gibt Hinweise zum Begriff und veranschaulicht das Spektrum verbaler und/oder nonverbaler Verhaltensweisen, in denen sich sexualisierte Diskriminierung und Gewalt äußern kann.

Melden Sie Fälle von sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt an der TU Berlin

Die TU Berlin hat sich verpflichtet, sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt entgegenzuwirken. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung gilt an der Technischen Universität Berlin die Richtlinie zum Schutz vor sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt. Die Richtlinie sieht u.a. die Dokumentation von Beschwerdefällen vor. Wenn Sie an der TU Berlin eine Beschwerde in Fällen von sexualisierter Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt (SDG) entgegengenommen haben, füllen Sie bitte den zum Download zur Verfügung stehenden Fragebogen aus.

Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es?

Sexualisierte Übergriffe werden an Hochschulen kaum thematisiert – zu Unrecht, denn gerade hier gibt es Abhängigkeitsverhältnisse und berufliche Hierarchien, die ausgenutzt werden können. Wenn sich Betroffene gegen Belästigende zur Wehr setzen, befürchten sie teils berufliche oder studienbezogene Nachteile. Betroffene suchen oft fälschlicherweise die Schuld bei sich.

Alle Vorgesetzten, der Sozialdienst, die Personalräte, die Leitung der Personalabteilung, die Leitung des Studierendenservice sowie die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nehmen gemäß den Verfahrensgrundsätzen zur Richtlinie anonyme Beschwerden entgegen. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten beraten Sie gerne anonym. Sie sind auch für Sie ansprechbar, wenn Sie Rat suchen, weil Sie Zeug*in einer Situation wurden, in der sexualisierte Diskriminierung oder Gewalt stattfand.

Wenn Sie sich belästigt fühlen, nehmen Sie Ihre Empfindungen ernst! Sie haben ein Recht auf Freiheit von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt. In Folge einer Beschwerde können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden:

  • Durchführung eines formellen Dienstgespräches
  • mündliche oder schriftliche Belehrung
  • schriftliche Abmahnung
  • fristgerechte oder fristlose Kündigung
  • Einleitung eines Disziplinarverfahrens bis hin zur Entfernung aus dem Beamt*innenverhältnis
  • Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz
  • Kündigung von Lehraufträgen
  • Ausschluss von Lehrveranstaltungen
  • Ausschluss von der Nutzung universitärer Einrichtungen
  • Hausverbot
  • Strafanzeige durch die*den Präsident*in

Sie bestimmen selbst, ob Sie Schritte einleiten wollen.

Zum Umgang mit Anzüglichen Chatnachrichten, sexistischen Profilbildern und menschenverachtenden Kommentaren finden Sie zusätzliche Informationen in der Handreichung zur Prävention bei Diskriminierung und Belästigung in Online-Räumen für Studierende und Lehrkräfte.

Ablauf eines Beschwerdeverfahrens an der TU Berlin

Um die Richtlinie zum Schutz vor sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt umzusetzen, wurden die nachfolgenden Verfahrensgrundsätze zusammen mit der Richtlinie vom Akademischen Senat unter 4/546 vom 10. Februar 1999 beschlossen.

Beschwerden über sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt werden absolut vertraulich behandelt und in den folgenden Schritten von den Verantwortlichen in der TU Berlin betreut, geprüft und ggf. sanktioniert.

1. Entgegennahme von Beschwerden (s. Ziff. 3.3. der Richtlinie)

Zuständig zur Entgegennahme von Beschwerden sind alle Personen mit Leitungs- und Betreuungsaufgaben, beispielsweise

a. alle Frauenbeauftragten
b. alle Mitglieder der Personalräte
c. der Sozialdienst
d. direkte Vorgesetzte der Betroffenen
e. weitere Vorgesetzte
f. die Leitung der Personalabteilung (Abt. II)
g. die Leitung des Studierendenservice (Abt. I)

Die Beschwerde soll nach Möglichkeit anonym erfolgen.
Ziffer 3.6 der Richtlinie bleibt unberührt.

2. Betreuende Erörterung

Die Person, die die Beschwerde entgegennimmt, berät und erörtert mit der bzw. dem Betroffenen das weitere Vorgehen.

3. Rechtliche Beratung

Die Person, die die Beschwerde entgegengenommen hat, läßt sich von dem zuständigen Bereich der ZUV (Studierendenservice, Servicebereich Recht, Abt. Personal und Recht) unverzüglich über das weitere rechtliche Vorgehen beraten. Die Beratung erfolgt anonym.

4. Fortführung des Verfahrens

Die Person, die die Beschwerde entgegengenommen hat, informiert die beschwerdeführende Person unverzüglich vom Ergebnis der rechtlichen Beratung. Die beschwerdeführende Person entscheidet, ob das Verfahren nun formell fortgesetzt werden soll. In diesem Fall wendet sie sich ggf. mit oder vertreten durch die Person, die die Beschwerde entgegengenommen hat, an die Leitung der TU Berlin (Kanzler/Kanzlerin, Präsidium).

5. Prüfung und Einleitung von Maßnahmen

Die Leitung der TU Berlin prüft unverzüglich unter Einschaltung der zuständigen Abteilungen der ZUV das Erfordernis von Maßnahmen gem. Ziffer 3.7 der Richtlinie und führt diese umgehend durch.

Die beschwerdeführenden Personen haben das Recht, über den Stand des Verfahrens informiert zu werden.

Vollständige Richtlinie zum Schutz vor sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt.

Beratungsstellen an der TU Berlin

Beratungsstellen außerhalb der TU Berlin

Anlaufstellen gegen sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt

bff: Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland

HilfT – Schnelle Hilfe in Traumaambulanzen

Frauenberatung TARA – Fachberatungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt / Interkulturelle Beratungsstelle

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe bietet einen umfassenden Überblick über Beratungsstellen in Deutschland.
info@bv-bff.de

Wildwasser e.V
Wildwasser ist aus der Selbsthilfe entstanden. Der Selbsthilfeansatz ist die Grundlage all unserer Unterstützungsangebote für Frauen* und Trans*.

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Rund um die Uhr erreichbar: 116 016

Hilfetelefon Gewalt an Männern
Sprechzeiten: Mo-Do: 08:00-20:00; Fr: 08:00-15:00
Tel: 0800 123 9900

BIG e.V. - Berliner Initiative gegen häusliche Gewalt gegen Frauen*
Hotline für Frauen* und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind: 030-611 03 00
big-hotline@t-online.de

LARA Krisen- und Beratungszentrum für vergewaltigte Frauen
Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen*
beratung@lara-berlin.de

Verhalten bei Gewalt und Aggression

Polizei Berlin
Informationen zum Verhalten bei Gewalt und Aggression in der Öffentlichkeit.

Anlaufstellen gegen Rassismus und Rechtsextremismus

Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin – Beratung zu rassistischen und damit zusammenhängenden Diskriminierungserfahrungen

Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin

Amaro Foro e. V.
Transkultureller Jugendverband von Rom*nja und Nicht-Rom*nja. Projekt DOSTA – Dokumentationsstelle Antiziganismus. Meldung von Vorfällen und Erstberatung für Betroffene

ReachOut
Beratungsstelle für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt

OPRA
Psychologische Beratung für Opfer rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Gewalt.

Anlaufstellen gegen Antisemitismus und antimuslimischen Rassismus

OFEK
Beratungs- und Interventionsstelle bei antisemitischer Gewalt und Diskriminierung

Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit

Anlaufstellen gegen Diskriminierung aufgrund von Behinderung, chronischen Erkrankungen, Alter

Antidiskriminierungsberatung Alter, Behinderung, Chronische Erkrankung der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V.

Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V.

Anlaufstellen gegen Mobbing und Stalking

Stop Stalking
Informationen für Menschen, die gestalked werden und für Menschen, die stalken
info@stop-stalking-berlin.de

FRIEDA-Frauenzentrum e. V.
FRIEDA-Beratungszentrum für Frauen* - Unterstützung bei Fällen von (Cyber-) Stalking

ver.di
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Mitgliederservice: Konflikt- und Mobbingberatung,

Mobbingberatung Berlin-Brandenburg
E-Mail: info(at)mb-berlinbrandenburg.de
Tel. 030/86 39 15 72

Weisser Ring e. V.: Mobbing, Cybermobbing.
„Einen Schutzschild aufbauen und sich gegen Lästerattacken wehren“.
nstiftung des Landes Berlin: Mobbing,  Cyber-Mobbing.

jup!
Berlin
ist das Jugendportal für Berlin für Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren.

Cybermobbing-Hilfe e.V.
Online-Beratung (für Kinder und Jugendliche):
 

Kulturwandel - Antiseximusinitiative des KFG

Sexismus - ein Begriff, der bei vielen Menschen Unbehagen auslöst. Kaum eine Person möchte gern als sexistisch bezeichnet werden. Trotzdem sind wir ständig von sexistisch handelnden Menschen umgeben. Wahrscheinlich denken und handeln wir sogar selbst immer wieder sexistisch. Was genau ist denn Sexismus? Und welche Handlungen sind problematisch? Wie reagiere ich am besten darauf? Vor allem auch, wenn ich gar nicht direkt betroffen bin? Wohin kann ich mich wenden? Wir geben einige Antworten auf all diese Fragen. Sexismus hat viele Facetten, dem versuchen wir gerecht zu werden.

Mit der Zentralen und den nebenberuflichen Frauenbeauftragten gibt es an der TU Berlin Personen, die sich qua Wahlamt gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts einsetzen. Das Koordinationsbüro für Frauenförderung und Gleichstellung unterstützt sie dabei. Doch es reicht nicht aus, diese Arbeit Einzelnen zu überlassen. Um wirksam gegen Sexismus vorzugehen, brauchen wir einen KULTURWANDEL! Alle Mitglieder der Hochschule können maßgeblich dazu beitragen.

Gern möchten wir ein paar Impulse dafür setzen!

Homepage
Auf unserer "Zeit für einen Kulturwandel"-Website finden Sie viele weitere Informationen zum Thema und zu Angeboten im Rahmen unserer Initiative. Zur Homepage gelangen Sie mit einem Klick hier.

PLAKATE BESTELLEN

Im KFG können wieder Plakate der KULTURWANDEL-Initiative bestellt werden, die auf verschiedene Aspekte sexualisierter Diskriminierung und Gewalt aufmerksam machen. Nutzen Sie die Möglichkeit mit den Postern in Ihren Räumlichkeiten an der TU Berlin für das Thema zu sensibilisieren. Bei Interesse senden Sie bitte eine E-Mail mit Angaben zu Stückzahl und Poster-Variante an ines.meli@tu-berlin.de

Poster 1 | "Ich bin Ihre Kollegin, nicht Ihre Kleene"

Kosenamen wie "Schätzchen" oder "Kleine" mögen gegenüber Kindern und Partner*innen in manchen Fällen angemessen sein. Im beruflichen Kontext sind sie respektlos.

Dass sich hinter derlei Kosenamen Hierarchien und oft auch Sexismus verbergen, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass den Dekan niemand "Häschen" nennen würde.

 

Poster 2 | "Du wirst auf Facebook gestalkt, ich in Reallife"

"Stalking" wird heute von Vielen als Metapher für die Benutzung sozialer Netzwerke verwendet.

Dies sollte nicht über das reale Problem hinwegtäuschen: In Deutschland sind schätzungsweise 800.000 Menschen betroffen (größtenteils Frauen). Diese kaum sichtbare Form der Gewalt raubt den Betroffenen Kraft und Konzentration, z.B. für ihr Studium.

 

 

 

 

 

Poster 3 | "Dein Verhalten ist unerträglich, meine Stimme versagt"

Die meisten Frauen kennen Situationen, in denen sie Grenzverletzungen über sich ergehen lassen, ohne etwas zu sagen. Weil sie nicht wissen, wie sie reagieren sollen oder weil das Gegenüber in einer Machtposition ist, die ein Eingreifen zum persönlichen Risiko werden lässt. Nicht zuletzt aus Angst, als "zickige Spielverderberin" zu gelten. Stille ist nicht gleich Zustimmung.

 

 

 

 

 

Poster 4 | "I am your colleague, not your sweetie"

Terms of endearment such as "darling" or "sweetie" may be appropriate when addressing your children or partner.

But in the workplace they show a lack of respect. The fact that no one addresses a male faculty dean as "sweetheart" clearly shows that the use of such expressions in the workplace is hierarchical and sexist.