Behördliche Datenschutzbeauftragte der Technischen Universität Berlin

Aufgaben der Behördlichen Datenschutzbeauftragten

Die gesetzlichen Aufgaben der Behördlichen Datenschutzbeauftragten sind in Art. 39 DSGVO und § 6 DSG Bln geregelt:

Unterrichten der Behördenleitung sowie aller Beschäftigten hinsichtlich ihrer datenschutzrechtlichen Rechte und Verpflichtungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise über

  • datenschutzrechtliche Vorschriften und deren Änderungen
  • relevante Gerichtsurteile
  • Anordnungen und Auslegungen der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder sowie des europäischen Datenschutzausschusses

und Beraten u.a.

  • bei der Planung und Durchführung von Forschungsprojekten
  • bei der Implementierung und Änderung von Software- und nichtautomatisierter Verwaltungsverfahren
  • beim Einsatz von Softwareprodukten
  • bei der Meldung von Datenschutzpannen
  • bei der Bearbeitung von Betroffenenrechten, usw.

Überwachen der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei allen akten- bzw. softwarebasierten Verfahren in der Verwaltung, Forschung und Lehre, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Sensibilisieren und Schulen aller an der Verarbeitung personenbezogener Daten Beteiligten zu regelmäßig stattfindenden Terminen sowie auf Anfrage einzelner Bereiche.

Beratung beim Erstellen einer Datenschutz-Folgeabschätzung und Überwachung der Durchführung

Zusammenarbeit mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, insbesondere als

  • Ansprechpartner:in
  • vermittelnde Stelle gegenüber den einzelnen Organisationseinheiten der TU Berlin.