Sprechstunden werden dienstags von 17:30 bis 19:30 Uhr online über Zoom angeboten.
Die Semester-Auftaktveranstaltung für den Master Biotechnologie SoSe 2024 findet am Montag, dem 08.04.2024 ab 17.00 Uhr online über Zoom statt. Dort werden wichtige Infos zum Master Biotechnologie besprochen sowie das Losverfahren für die Kurse erklärt und freigeschaltet. Den Zoom-Link und genauere Infos findet ihr im ISIS-Kurs "Auftaktveranstaltung Master Biotechnologie SoSe 2024".
Bei Fragen zur Praktikumsanerkennung solltet ihr euch an den Praktikumsobmann Prof. Hyun Dong Chang (chang(at)drfz.de) wenden. Er ist für die Anerkennung der Praktika verantwortlich und kann euch sagen, was anerkannt wird und was ihr dafür benötigt. Oft ist auch ein Blick in die Praktikumsrichtlinien hilfreich: Bachelor Industriepraktikum und Master Industriepraktikum.
Wendet euch bei allen allgemeinen Fragen zur Bewerbung, Zulassung, Immatrikulation, Rückmeldung und Studierendenverwaltung an das Studierendensekretariat. Dort können sie alle Fragen zum Bewerbungsprozess beantworten (allgemein, als Wiedereinschreiber, aus dem Ausland etc.) sowie auch zu den allgemeinen Voraussetzungen (Sprachzeugnis, ausländische Hochschulabschlüsse etc.).
Im Allgemeinen müsst ihr Deutschkenntnisse und eine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen. Ein Englischsprachnachweis ist nicht nötig. Dies könnt ihr auch nochmal hier nachlesen. Dort findet ihr Infos dazu, welche Sprachzeugnisse und Hochschulzugangsberechtigungen anerkannt werden. Bei Fragen dazu könnt ihr euch auch an das Studierendensekretariat wenden. Bei Fragen zum Studienkolleg/Propädeutikum meldet ihr euch am besten hier.
Für die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen müsst ihr im Allgemeinen Deutschkenntnisse und einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nachweisen. Ein Englischsprachnachweis ist nicht nötig. Das könnt ihr auch hier nochmal genauer nachlesen.
Zur Anerkennung eures ausländischen Hochschulabschlusses/Bachelorstudiums und Fragen dazu, wendet ihr euch bitte an das Büro für Internationales – Anerkennung & Äquivalenzen.
Welche Sprachzeugnisse anerkannt werden, könnt ihr hier nachlesen und euch bei Fragen an das Studierendensekretariat wenden.
Zur Bewerbung für den Master Biotechnologie muss man außerdem auch die studiengangspezifischen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die Zugangsvoraussetzungen sind:
• 20 LP in Mathematik
• 15 LP in Chemie
• 15 LP in Verfahrenstechnik
• 25 LP in Biowissenschaften
Weitere Informationen dazu findet ihr bei den FAQ weiter unten. Sonst müsst ihr euch bei weiteren Fragen zur Anerkennung (z. B. ob/welche Module für die Zugangsvoraussetzungen nachgeholt werden müssen, welche anerkannt werden etc.) an den Prüfungsausschuss-Vorsitz für den Master Biotechnologie wenden. Dort sind sie für die Anerkennung der Module für die Zugangsvoraussetzungen verantwortlich.
Für den Bachelor als auch den Master Biotechnologie müsst ihr Deutschkenntnisse nachweisen, ein Englischsprachnachweis ist nicht nötig. Welche Sprachzeugnisse anerkannt werden, könnt ihr hier nachlesen: Sprachnachweis Bachelor und Sprachnachweis Master. Wendet euch bei Fragen dazu bitte an das Studierendensekretariat.
Zur Bewerbung für den Master Biotechnologie muss man die studiengangspezifischen Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Bei Fragen zur Anerkennung (z. B. ob/welche Module für die Zugangsvoraussetzungen nachgeholt werden müssen, welche anerkannt werden etc.) wendet ihr euch an den Prüfungsausschuss-Vorsitz für den Master Biotechnologie. Dort sind sie für die Anerkennung der Module für die Zugangsvoraussetzungen verantwortlich.
Fehlende Leistungspunkte für die studiengangspezifischen Zugangsvoraussetzungen könnt ihr entweder an eurer Uni nachholen oder ihr könnt euch an der TU Berlin in einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang (z. B. Technischer Umweltschutz, Energie- und Prozesstechnik …) einschreiben und dann die fehlenden Leistungspunkte nachholen.
Auch hier könnt euch an den Prüfungsausschuss-Vorsitz für den Master Biotechnologie wenden, falls ihr unsicher seid, welche Module ihr nachholen müsst.
Es ist leider nicht möglich, fehlende Leistungspunkte erst im Master Biotechnologie nachzuholen. Alle Zugangsvoraussetzungen für eine Bewerbung muss man bereits im Vorhinein erfüllen.
Für die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen müsst ihr im Allgemeinen Deutschkenntnisse und einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nachweisen. Ein Englischsprachnachweis ist nicht nötig. Das könnt ihr auch hier nochmal genauer nachlesen.
Zur Anerkennung eures ausländischen Hochschulabschlusses/Bachelorstudiums und Fragen dazu, wendet ihr euch bitte an das Büro für Internationales – Anerkennung & Äquivalenzen.
Welche Sprachzeugnisse anerkannt werden, könnt ihr hier nachlesen und euch bei Fragen an das Studierendensekretariat wenden.
Zur Bewerbung für den Master Biotechnologie muss man außerdem auch die studiengangspezifischen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die Zugangsvoraussetzungen sind:
• 20 LP in Mathematik
• 15 LP in Chemie
• 15 LP in Verfahrenstechnik
• 25 LP in Biowissenschaften
Bei Fragen zur Anerkennung (z. B. ob/welche Module für die Zugangsvoraussetzungen nachgeholt werden müssen, welche anerkannt werden etc.) wendet ihr euch am besten an den Prüfungsausschuss-Vorsitz für den Master Biotechnologie. Dort sind sie für die Anerkennung der Module für die Zugangsvoraussetzungen verantwortlich.