Koordinationsbüro für Frauenförderung und Gleichstellung

Die Zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

Aufgaben der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

Ziel der TU Berlin ist es, die Hochschule geschlechtergerecht zu gestalten. Sie möchte Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit auf allen Ebenen gewährleisten. Doch noch immer erschweren u.a. strukturelle Barrieren und geschlechtsstereotype Leistungsbewertung gleiche Entwicklungsmöglichkeiten. Eine Veränderung der Universitätskultur ist notwendig. Dazu muss Gleichstellung als Querschnittsaufgabe im Sinne des Gender Mainstreamings von allen Akteur*innen der Hochschule mit getragen werden.

Die Zentrale Frauen- und Gleichstellungbeauftragte ist dabei eine wichtige Akteurin für die Gleichstellungspolitik der TU Berlin. Ihr Profil leitet sich u.a. aus dem gesetzlichen Auftrag des Berliner Hochschulgesetzes ab. Danach ist sie die gewählte Vertreterin der weiblichen Mitglieder sämtlicher Statusgruppen und wirkt auf die Beseitigung der bestehenden Nachteile für Frauen an der Hochschule hin. Dazu berät sie Hochschulleitung und Gremien. Die Vernetzung mit den nebenberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, aber auch mit den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten auf Landes- und Bundesebene bieten die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche gleichstellungspolitische Arbeit.

Als hauptberufliche Vertreterin bringt sie, gemeinsam mit ihren Stellvertreterinnen und ihren Referent*innen, die notwendige Fachexpertise mit. Im Rahmen des Rechtsauftrages ist sie weisungsungebunden und kann eigene Schwerpunkte auswählen.

Aufgaben- und Handlungsprofil

Zu den Aufgaben der Zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der TU Berlin und ihrem Team gehören unter anderem:

  • Beratung der Universitätsleitung und weiterer hochschulpolitischer Akteur*innen zu allen gleichstellungsrelevanten Fragen
  • Initiativen im Bereich der universitären Gleichstellungspolitik
  • Erstellung von Konzepten, Gutachten und Berichten zur Chancengleichheit
  • Gremien- und Kommissionsarbeit sowie Teilnahme an Arbeitsgruppen
  • Beantragung von Drittmitteln und Koordination von Programmen und Projekten
  • Genderconsulting für Förderanträge im Drittmittelbereich
  • Begleitung von Verfahren bei sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt
  • vertrauliche Einzelfallberatung von Frauen
  • Weiterbildungs- und Beratungsangebote für nebenberufliche Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
  • Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zu gleichstellungsrelevanten Themen
  • Öffentlichkeitsarbeit, Erstellung von Publikationen
  • Netzwerkarbeit

Gleichstellung hat Geschichte

Ende der 1980er Jahre wurden an der TU Berlin die ersten Frauenbeauftragten in verschiedenen Fakultäten und Bereichen aktiv. Der erste Eckpfeiler im Institutionalisierungsprozess wurde 1990 gesetzt, als im Berliner Hochschulgesetz der Auftrag zur Bestellung einer hauptberuflichen Frauenbeauftragten an den Hochschulen gesetzlich fixiert wurde. Die integrative und kenntnisreiche Kooperation mit Gremien und Arbeitskreisen leitete in den vergangenen 20 Jahren viele positive Veränderungen an der TU Berlin ein. Als Zentrale Frauenbeauftragte waren bisher Ulrike Strate (1991-1993), Heidi Degethoff des Campos (1994-2009) und Dr. Andrea Blumtritt (2010-2013) tätig.

Antje Bahnik

Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

antje.bahnik@tu-berlin.de

+49 30 314-21439

Pronomensie/ihr
SprechstundeDi 14 Uhr Anmeldung via Mail
RaumH 1108a

Dr. Züleyha Yenice Campbell

1. Stv. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

yenicecampbell@tu-berlin.de

+49 (0)30 314-21431

Pronomensie/ihr
RaumH 1109a

Tanja Fagel

2. Stv. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

tanja.fagel@tu-berlin.de

030 314 79842

Pronomensie/ihr
RaumH 1109