Internationales

Erasmus+ Programm

Erasmus+ Programmüberblick

Das Erasmus+ Programm wurde 1987 von der Europäischen Kommissions ins Leben gerufen. Es unterstützt die Ziele der europäischen Bildungspolitik, bringt die Modernisierung, Internationalisierung und Digitalisierung des Hochschulbereichs in Europa voran, steigert die Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort und trägt zur nachhaltigen Entwicklung der Hochschulbildung in Drittländern bei. Darüber hinaus stärkt es vor allem die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung sowie die Beschäftigungsfähigkeit aller Teilnehmenden.

Mobilitätsmaßnahmen sind Ursprung und Kern des Erasmus+ Programms. Deutschen Hochschulen stehen für die Förderung der Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Hochschulpersonal innerhalb und außerhalb Europas vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung. Darüber hinaus bieten vielfältige Kooperations- und Partnerschaftsprogramme weitreichende Möglichkeiten für institutionellen Austausch zwischen Hochschulen in Europa und weltweit.

    Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027

    Folgende Erasmus+ Programmlinien (im Hochschulbereich) gibt es ab 2021 (Quelle):

    • Leitaktion 1 (KA1): Mobilität im Hochschulbereich
      • Mobilität von Einzelpersonen (KA131, früher KA103)
      • Mobilitätskonsortien (KA130)
      • Mobilität mit Partnerländern (KA171, früher KA107)
    • Leitaktion 2 (KA2): Kooperationsprojekte
      • Cooperation Partnerships (KA220, früher Strategische Partnerschaften (KA203))
      • Erasmus Mundus
        (Erasmus Mundus Design Measures, Erasmus Mundus Joint Master)
      • Teacher Academies
      • Jean Monnet Aktionen
        (Jean Monnet-Aktionen im Bereich der Hochschulbildung, Jean-Monnet-Aktionen in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Jean Monnet-Politische Debatte)        
      • Allianzen für Innovation (Lot 1: Allianzen für Bildung und Unternehmen, Lot 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung)
      • Europäische Hochschulen: Die TU Berlin ist koordinierendes Mitglied im europäischen Netzwerk ENHANCE.
      • Kapazitätsaufbauprojekte im Hochschulbereich
        (Strand 1 – Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung,
        Strand 2 – Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung,
        Strand 3 - Strukturreformprojekte)
    • Leitaktion 3 (KA3): Politikunterstützung
      • Europäische Experimentelle Maßnahmen
      • Projekte Sozialer Inklusion


    Hier  finden Sie alle Erasmus+ Aktionen im Überblick und die zuständigen Nationalen Agenturen (NA):

    • Hochschulbildung (NA im DAAD - Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit)
    • Schulische Bildung (NA im PAD - Nationale Agentur Erasmus+ Schulbildung)
    • Berufsbildung und Erwachsenenbildung (NA beim BIBB - Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung)
    • Jugend und Sport  (NA JFE - Nationale Agentur Erasmus+ Jugend und Nationale Agentur Erasmus+ Sport)


    Weitere Informationen vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) finden Sie hier.

    Im Jahr 2021 startete eine neue 7-jährige Programmgeneration. Neben dem bereits bekannten Schwerpunkt der Anerkennung von Studienleistungen stellt die neue Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 als horizontale Themen die Digitalisierung, Inklusion und Diversität, Erasmus+ "Green" und Teilhabe am demokratischen Leben in den Fokus des Programms.

    Digitalisierung
    Die Digitalisierung des Erasmus+ Programms besteht aus mehreren Komponenten. Zum einen steht die Digitalisierung der Verwaltung mit Erasmus without Papers (EWP) auf dem Plan und die digitale Verknüpfung mit allen europäischen Erasmus+ Hochschulen, zum anderen werden neue Fördermöglichkeiten wie "Blended Mobility" und "Blended Intensive Programmes" ins Leben gerufen.

    Soziale Teilhabe
    Inklusion und Diversität sind Leitthemen der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027. Mit einer Vielzahl an Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen will das Programm einen wesentlichen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit in allen Bildungsbereichen leisten.

    Erasmus+ "Green"
    Mit dem Ziel, Erasmus+ in den European Green Deal zu integrieren, soll das Potenzial für den ökologischen Wandel durch den Inhalt und Geltungsbereich des Programms erschlossen und seine Umweltauswirkungen verringert werden.

    Teilhabe am demokratischen Leben
    Die Stärkung der europäischen Identität und die Förderung der aktiven Beteiligung des Einzelnen sowie der Zivilgesellschaft an demokratischen Prozessen sind entscheidend für die Zukunft der Europäischen Union. Das Erasmus+ Programm der Generation 2021-2027 soll deshalb dazu beitragen, das Interesse der Menschen für die Europäische Union zu steigern und ihr Wissen darüber zu erweitern.

    Anerkennung
    In der Empfehlung zur Anerkennung wird den Mitgliedstaaten empfohlen, bis 2025 die erforderlichen Schritte einzuleiten, um eine „automatische gegenseitige Anerkennung“ zu gewährleisten, ohne ein gesondertes Anerkennungsverfahren durchlaufen zu müssen. Nach vorheriger Vereinbarung im Learning Agreement und auf Nachweis durch das Transcript of Records soll Geförderten gemäß European Credit Transfer eine vollständige Anerkennung ihrer Leistungen ermöglicht werden. Das digitale Learning Agreement, wird den Prozess der automatischen Anerkennung unterstützen. Ab Juni 2021 beginnend, müssen spätestens zum akademischen Jahr 2022/2023 alle innereuropäischen studentischen Mobilitäten über ein digitales Learning Agreement verfügen.

    Erasmus+ an der TU Berlin

    Die einzelnen Erassmus+ Programmlinien werden von unterschiedlichen Referaten des Büros für Internationales betreut.

    Erasmus+ Leistungen für Studierende

    • Befreiung von Studiengebühren an den Partnerhochschulen für alle Austauschstudierenden des Erasmus+ Programms
    • Auszahlung eines monatlichen Stipendiums (je nach Haushaltslage)
    • Sonderförderung für Studierende mit sog. geringeren Chancen ("fewer opportunities")
    • Sonderförderung für eine nachhaltige An- und Rückreise an den Studienort ("green travel")
    • Betreuung der Erasmus+ Studierenden vor, während und nach der Mobilität an der TU Berlin durch die programmverantwortlichen Hochschullehrer*innen und dem Erasmus+ Team im Büro für Internationales sowie durch die Erasmus+ Betreuer*innen der Partnereinrichtung 
    • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen (ECTS-Credits) nach vorheriger Absprache mit dem jeweiligen Prüfungsobmann
    • Sicherstellung eines allgemein gültigen Qualitätsrahmens durch die Erasmus-Charta für Hochschulbildung 

    Erasmus+ Mobilitätszuschüsse & Sonderförderungen

    Monatliches Stipendium

    Das Erasmus+ Stipendium setzt sich in der Regel aus zwei Teilen zusammen:

    • Austauschplatz an der Partnerhochschule mit Erasmus-Status und
    • je nach Haushaltslage ein monatliches TEIL-Stipendium für die Auslandsmobilität.

    Das Stipendium wird in der Regel für maximal 4 Monate (=120 Tage) (bei einem Austauschsemester) bzw. 8 Monate (=240 Tage) (bei zwei Austauschsemestern) gewährt (bei einem Trimester sind es 4 Monate, bei 2 Trimestern sind es 6 Monate, bei 3 Trimestern sind es 8 Monate). Dieser Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten der Studierenden wird von der Europäischen Kommission finanziert und festgesetzt (die TU Berlin hat hier keinen Einfluss).

    Ländergruppe 1 (bis einschließlich 2023/24): 
    Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
    Monatlicher Zuschuss, Gruppe 1: 600€

    Ländergruppe 2 (bis einschließlich 2023/24):
    Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
    Monatlicher Zuschuss, Gruppe 2: 540€
                                       
    Ländergruppe 3 (bis einschließlich 2023/24):
    Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
    Monatlicher Zuschuss, Gruppe 3: 490€

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    Ländergruppe 1 (ab 2024/25): 
    Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Großbritannien
    Monatlicher Zuschuss, Gruppe 1: 600€

    Ländergruppe 2 (ab 2024/25):
    Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
    Monatlicher Zuschuss, Gruppe 2: 540€
                                       
    Ländergruppe 3 (ab 2024/25):
    Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
    Monatlicher Zuschuss, Gruppe 3: 540€


    Die Schweiz ist seit 2014/15 kein Erasmus+ Programmland. Studierende der TU Berlin können dennoch gebührenfrei an den Schweizer Partnerhochschulen studieren, erhalten den Mobilitätszuschuss jedoch nicht von der Heimathochschule sondern in der Regel von der jeweiligen Schweizer Partnerhochschule.

    Sonderförderung "fewer opportunities"

    Ab dem WiSe 2022/23 können Erasmus+ Studierende mit sog. geringeren Chancen ("fewer opportunities") eine Sonderförderung in Höhe von 250,00 EUR pro Monat (bzw. 8,33 EUR pro Tag) zusätzlich zu dem Grundstipendium erhalten. Die Sonderförderung kann nur für eine Sonderförderungsschiene beantragt werden. Der DAAD hat zu diesem Thema eine Übersicht für Teilnehmende und eine Webseite "Definition der Zielgruppen „Studierende mit geringeren Chancen“ in Deutschland" erstellt.

    Wer ein Top up beantragen möchten, sollte eines der folgenden Kriterien erfüllen:

    • Erwerbstätige Studierende
      •  können das Top up erhalten, wenn sie für die Durchführung des Auslandsaufenthalts eine Arbeit aufgeben müssen, in der sie mindestens durchgängige 6 Monate vor der Mobilität gearbeitet und monatlich zwischen 450€ und 850 € netto durchschnittlich verdient haben. Die TU Berlin hat sich entschieden, eine gemittelte Berechnung des Erwerbs zuzulassen, sofern der über 6 fortlaufende Monate gemittelte Netto-Erwerb im Ergebnis monatlich über 450€ und unter 850€ liegt.
      •  Der Zeitraum in der die Tätigkeit ausgeübt wurde, sollte in einem Zeitfenster von 6 Monaten vor dem Zeitpunkt des Antritts der Mobilität liegen.
      •  Eine Kündigung ist keine Voraussetzung für den Erhalt des Top ups, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
      Es darf auch kein Job während des Auslandsaufenthaltes angenommen werden.
    • Erstakademikerin und Erstakademiker
      •  Studierende, deren beide Elternteile oder ein alleinerziehendes Elternteil keinen Abschuss einer (Fach-)Hochschule oder einen vergleichbaren Abschluss (beispielsweise von einer Berufsakademie) haben/hat, können das Top up beantragen.
      •  Ob ein Abschluss als akademischer Abschluss gilt, kann in der Regel auf der Webseite Hochschulkompass der HRK sowie auf der Webseite der Stiftung Akkreditierungsrat nachgeschlagen werden.
      •  Bei ausländischen Abschlüssen müssen Studierende nachweisen können, dass diese nicht als akademischer Abschluss gewertet werden.
    • Studierende, die ihre Mobilität mit Kind/ern antreten
      •  und mindestens ein Kind während des gesamten Aufenthaltes mitnehmen, können unabhängig von der Anzahl der Kinder ein Top up erhalten.
      •  Wenn beide Elternteile einen Auslandsaufenthalt antreten, ist eine Doppelförderung eines Kindes ausgeschlossen. Sollten beide Elternteile zwei oder mehr Kinder mitnehmen, können beide einen Zuschuss erhalten.
    • Studierende mit einer chronischen Erkrankung
      •  können das Top up beantragen, wenn ihnen aufgrund einer chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.
    • Studierende mit einer Behinderung
      •  die einen Grad der Behinderung von 20 oder mehr haben, können ebenfalls das Top up beantragen, wenn ihnen aufgrund der Behinderung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.
       

    Sonderförderung "green travel" / "grünes Reisen"

    Erasmus+ Studierende, die nachhaltig reisen, können zusätzliche Reisetage (max. 2 Tage für Hinreise und max. 2 Tage für Rückreise) beantragen. Die Sonderförderung in Höhe von 50€ wurde leider von der EU-Kommission wieder gestrichen (ab 2024/25).
    Durch die Option „green travel“ soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.
    Voraussetzung für den Erhalt der Reisetage ist es, dass Sie mit einem möglichst umweltfreundlichen Verkehrsmittel zur Gastuniversität an- und auch wieder zurückreisen. Mit dem Flugzeug, Schiff oder allein mit dem Auto zu reisen, gilt hierbei als nicht umweltschonend.

    Haftungsklausel: Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der EuropäischenKommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser, die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

    Verweis auf den DAAD: Weitere Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim

    Deutschen Akademischen Austauschdienst
    Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
    Kennedyallee 50
    53115 Bonn

    Tel: +49(0)228/882-8877
    Fax: +49(0)228/882-555