Zentraleinrichtung Moderne Sprachen (ZEMS)

Anrechnung von Leistungspunkten

Wie können die Leistungspunkte meines Leistungsnachweises angerechnet werden?

Sie müssen die Sprachlehrveranstaltung als Wahlmodul oder Zusatzmodul zum Semesterbeginn beim Prüfungsamt anmelden. Die ZEMS erfasst alle Anmeldungen und leitet dann nach Semesterende Ihre Note weiter. Bitte beachten Sie hierfür die Informationen der ZEMS zu Semesterbeginn und die Fristen des Prüfungsamts. 

In meiner Sprachlehrveranstaltung habe ich einen Leistungsnachweis erhalten. Wird der Leistungsnachweis an das Prüfungsamt weitergeleitet?

Der Leistungsnachweis wird nicht an das Prüfungsamt weitergeleitet. Es ist Ihre persönliche Bestätigung zum erfolgreichen Abschluss der Sprachlehrveranstaltung. Zum Vorlesungsbeginn werden alle Studierenden, die Lehrangebote an der ZEMS besuchen, per Mail über die Verfahren und Fristen der Anmeldung von Prüfungen informiert. Wenn Sie die Prüfung der Lehrveranstaltung beim Prüfungsamt angemeldet haben, leitet die ZEMS Ihre Note nach erfolgreichem Abschluss der Lehrveranstaltung an das Prüfungsamt weiter.

Bei der Anmeldung der Prüfung meiner Lehrveranstaltung beim Prüfungsamt kann ich zwischen Freiem Wahlmodul (= Wahlmodul) oder Zusatzmodul auswählen. Was ist der Unterschied?

Die Freie Wahl oder das Wahlmodul dient zur Vertiefung und der selbstbestimmten Schärfung des Studienprofils. Unter Studium und Lehre auf den Webseiten der jeweiligen Fakultät existiert ein Modulkatalog zur freien Wahl, der abrufbar ist. Die Sprachlehrveranstaltungen der ZEMS sind eigenständige Module und zählen zu diesem Bereich.  

Ein Zusatzmodul ist weder ein Pflicht- noch ein Wahlmodul, sondern ein Modul, das zusätzlich zu den für den eigenen Studiengang zu erbringenden Leistungspunkten belegt werden kann.

Bitte wenden Sie sich an die Studienberatung Ihres Fachgebiets, um Informationen über die Leistungspunkte und die Anrechnung zu erhalten.

Ist die Anmeldung zur Sprachlehrveranstaltung auch die Anmeldung zur Prüfung?

Nein.

Die Anmeldung zur Sprachlehrveranstaltung findet zu Semesterbeginn über die Homepage der ZEMS statt. Die Abschlussprüfungen sind Teil der Lehrveranstaltung, die Teilnahme an den Prüfungen ist grundlegend jedem Kursteilnehmer gestattet.

Eine Anmeldung zur Prüfung ist zusätzlich erforderlich, wenn die Sprachlehrveranstaltung in den Studienverlauf eingebracht werden soll. In diesem Fall ist wie für alle studienrelevanten Module eine gesonderte Anmeldung zur Prüfung erforderlich, s. Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (§ 63).

 

Ist eine Anmeldung der Prüfung auch nach Abschluss der Lehrveranstaltung möglich?

Nein. Die Anmeldung endet für alle ZEMS-Lehrveranstaltungen am 31. Mai im Sommersemester und am 30. November im Wintersemester.

Kann ich meine Anmeldung zur Prüfung stornieren?

Grundlegend können Sie sich von der Prüfung wieder abmelden. Dazu senden Sie bitte eine Mail an das Team der Mediothek der ZEMS (mediothek(at)zems.tu-berlin.de). Sie können sich bis spätestens 3 Tage vor dem ersten Prüfungstermin der Lehrveranstaltung von der Prüfung abmelden. Eine spätere Abmeldung von der Prüfung ist nicht möglich.

Erhalte ich immer einen Leistungsnachweis nach Abschluss einer Sprachlehrveranstaltung?

Jeder Teilnehmer einer Sprachlehrveranstaltung erhält nach erfolgreichem Abschluss einen Leistungsnachweis. Dieser wird im Regelfall als PDF-Datei im Moodle-Kurs der Lehrveranstaltung zur Verfügung gestellt. Teilnehmer, die die Lehrveranstaltung nicht bestanden oder den Besuch abgebrochen haben, erhalten keinen Leistungsnachweis.

Warum steht meine Note noch nicht in meinem Notenspiegel, obwohl ich bereits einen Leistungsnachweis habe und mich zur Prüfung angemeldet habe?

Nachdem Ihre Leistung in einer Sprachlehrveranstaltung bewertet wurde, wird Ihre Note erfasst und Ihr Leistungsschein erstellt.

Danach wird Ihre Note an Ihr Prüfungsamt übermittelt und dort in Ihren Notenspiegel eingetragen. Da sehr viele Studierende an der ZEMS eine Sprachlehrveranstaltung besuchen, kann es zu Verzögerungen kommen. Wenn Ihre Note in der Mitte des folgenden Semesters noch nicht sichtbar ist, wenden Sie sich bitte an Ihr Prüfungsamt.