I E - Allgemeine Studienberatung

Inklusionsleistungen

Verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten und technische Hilfsmittel sind für einen Teil der Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen unverzichtbar. Damit sind vor allem personelle und Hilfsmittel gemeint (keine Hilfen zur medizinischen Versorgung oder zur Pflege). Diese zielen darauf ab, gesundheitlich bedingte Studienerschwernisse zu mindern und eine Erleichterung zu verschaffen. 

Nicht nur immatrikulierte Studierende, sondern auch Studienbewerbende können einen Antrag auf Inklusionseistungen stellen.

Die Beratung Barrierefrei Studieren vom studierendenWERK Berlin (Charlottenburg) ist für Studierende der TU Berlin die Anlaufstelle für Inklusionsleistungen und berät bei allen Fragen zu den Antragsvoraussetzungen, Formularen und Nachweisen.

Was gehört alles zu den Inklusionsleistungen?

Studienassistenz

  • fertigen Mitschriften an und unterstützen bei der Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes von Vorlesungen, Seminaren, Projekten und Praktika
  • unterstützen bei der Organisation und bei der Strukturierung des Studienalltags
  • als besonders effektiv hat sich erwiesen, wenn die Studienassistenz Mitstudierende*r im gleichen Studiengang ist

Kommunikationshilfen

  • Gebärdensprachdolmetschende (übersetzen die gesprochene Sprache in Gebärdensprache)
  • Schriftdolmetschende (schreiben das gesprochene Wort in den Lehrveranstaltungen mit)

Technische Hilfsmittel

  • Zusatzausstattungen für Laptops oder PC
  • Software z.B. speech-to-text oder text-to-speech
  • mobiles Kamerasystem
  • Braillezeilen
  • Mikroportanlagen und vieles mehr

Büchergeld

  • für Bücher
  • Arbeitsmittel (z.B. vergrößerte Kopien)
  • Semesterpauschale in Höhe von 100 Euro pro Semester