Was ist das?
Studienreformprojekte sind einzelne, zeitlich und personell begrenzte Vorhaben zur gezielten und dauerhaften Verbesserung des Lehrprogramms der TU Berlin. Im Rahmen von Studienreformprojekten können Personalmittel vergeben werden. Die Förderung erstreckt sich nur auf die Entwicklungsarbeit, nicht auf die Durchführung des als Folge eines Studienreformprojektes geänderten Lehrprogramms. Studienreformprojekte werden durch Bereitstellung von wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, studentischen Hilfskräften und ggf. Sachmittel gefördert.
Die Bewertungskriterien entnehmen Sie bitte der Linkbox. Erläuterungen zu diesen folgen in Kürze.
Anträge können an den Präsidenten über die Kommission für Lehre und Studium (LSK), e-Mail: lsk(at)tu-berlin.de, zum 01.06. bzw. 01.12. gestellt werden. Anträge sollen in digitaler Form gestellt werden. Sie werden von der LSK nach Anhörung begutachtet und dem für die Lehre zuständigen Mitglied des Präsidiums der TUB (z.Zt. Vizepräsident Christian Schröder) zur Entscheidung vorgelegt.
Des Weiteren ist mit dem Antrag eine Stellungnahme des zuständigen Fakultätsrats einzureichen, der die Zusage der Übernahme des erfolgreichen Projekts in die Regellehre enthält sowie die Stellungnahme der Ausbildungskommission. Bei mehrjähriger Laufzeit ist nach einem Jahr ein Zwischen- und nach Ablauf der Förderung ein Abschlussbericht in schriftlicher und digitaler Form vorzulegen
Name | Fakultät | Verantwortlich | Laufzeit |
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Zu einer Corona-katalysierten neuen Normalität der Lehre in der Bioanalytik | III | Prof. Juri Rappsilber | 01.08.2021-31.07.2025 |
Global Climate and SDG Engagement | III | Prof. Steffi Knorn | 01.10.2022-30.09.2024 |
ELPHY: Elektronische Laborbücher und FAIR Data im Physikpraktikum | II | Prof. Ralph Ernsthorfer | 01.10.2022-30.09.2024 |
Blue Science | V | Prof. Henning Meyer | 01.01.2023-31.12.2025 |
suSpAct - Sustainable Space Activities | V | Prof. Enrico Stoll | 01.04.2023-31.03.2025 |
ProveIT | IV | Prof. Uwe Nestmann | 01.04.2024-31.03.2026 |