Studienfachberatung Physik

Häufig gestellte Fragen: Master Physik

Kann ich im Bachelorstudiengang schon Scheine aus dem Master erwerben? Was passiert, wenn ich nach Erreichen des Bachelorabschluss exmatrikuliert werde?

Zuerst einmal können Sie Scheine aus dem Masterstudiengang erwerben, wenn Sie noch in dem Bachelorstudiengang eingeschrieben sind. Nur um Modulprüfungen abzulegen, müssen Sie im Masterstudiengang eingeschrieben sein. Allerdings besteht auch die Option Masterprüfungen als Zusatzmodul im Bachelor abzulegen, was das sicherste Weg ist.

Weiterhin können Sie sich auch parallel schon  im Masterstudiengang unter Widerrufsvorbehalt einschreiben, weiter Informationen gibt es hier.

Ich möchte meine Masterarbeit außerhalb der physikalischen Institute/des ZAA schreiben?

Grundsätzlich muss der/die Aufgabenstellende (erste(r) GutachterIn) Mitglied der physikalischen Institute oder des Zentrums für Astronomie und Astrophysik sein.
Daher ist das Schreiben einer Masterarbeit außerhalb der Physik nur möglich, wenn man ein Mitglied der physikalischen Institute oder des ZAA findet, das fachlich in der Lage ist die Arbeit zu betreuen und auch willens ist die Aufgabe zu stellen (Das ist in keinem Fall verpflichtend.)
Sowohl der/die Erstbegutachtende wie auch der/die Zweitbegutachtende müssen habilitiert sein, oder über habilitationsäquivalente Leistungen in Lehre und Forschung verfügen.
 

Ich schließe im kommenden Semester mein Bachelorstudium ab. Wie schreibe ich mich für den Master ein?

Zur Zeit ist der Masterstudiengang zulassungsfrei. Das bedeutet, dass Sie sich bis zum 31.08. für das Wintersemester oder bis zum 28.02. für das Sommersemester einschreiben können. Die vorherige Bewerbung ist nur eine Formalität.

  • Falls Sie bis dahin ihr Bachelorzeugnis haben, bewerben Sie sich damit einfach bei der TU Berlin (Bachelor von der TU Berlin oder aus Deutschland) oder uni-assist für den Master. Weitere Informationen.
     
  • Falls Sie Ihr Zeugnis nicht rechtzeitig ausgestellt bekommen, weil Sie z.B. Ihrer letzte Modulprüfung kurz nach dem 1.10./1.4. ablegen, oder Ihre Bachelorarbeit noch nicht bewertet wurde, gibt es das Verfahren der Einschreibung unter Widerufsvorbehalt. Genauere Informationen finden Sie hier.
     
  • In diesem Fall sind Sie unter Vorbehalt in den Master eingeschrieben und müssem Ihr Bachelorzeugnis innerhalb der Rückmeldefrist zum 2. Mastersemester beim TU-Portal nachreichen. Andernfalls werden Sie exmatrikuliert (Sie können verbleiben dann im Bachelor, können sich dann erst nach Abschluss des Bachelors wieder für den Master bewerben).
     
  • Wir raten Ihnen, sich nur unter Vorbehalt in den Master zu immatrikulieren, falls Sie sicher sind, dass Sie den Bachelor in dem Semester auch abschließen.

Was wenn ich meine letzte Bachelor-Modulprüfung/-arbeit kurz vor dem Ende der Einschreibungsfrist ablege, sodass ich mein Bachelorzeugnis unter Umständen nicht rechtzeitig bekomme?

In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich wie oben beschrieben unter Widerrufsvorbehalt in den Master einzuschreiben. 

Wie funktioniert die Rückmeldung im letzten Semester des Bachelorstudiums?

Die Rückmeldung erfolgt wie jede andere während Ihres Bachelorstudiums. Das Immatrikulationsamt schreibt die Rückmeldung automatisch um, wenn Sie in den Masterstudiengang wechseln.

Wann kann die Forschungsphase angemeldet werden? Wie verläuft das Anmeldungsprozedere für die Masterarbeit?

Die Forschungsphase kann laut der Studienordnung  angemeldet werden, wenn alle physikalischen Module bestanden sind, mit Ausnahme von einem. Physikalische Module sind alle Module außer dem freien Wahlbereich also (neue StuPO):

  • allen Wahlpflichtfächern
  • dem Seminar

Die Anmeldung erfolgt über das SAP System durch die Studierenden. Das erfolgt in der SAP Kachel "Antrag stellen". Eingetragen werden

  • Studiengang und Abschlussarbeitsmodul
  • Sprache
  • Gewünschtes Thema
  • Erstprüfende(r)
  • Gruppenarbeit Ja/Nein

Das Thema sollte man vorher mit dem/der Aufgabenstellenden abgesprochen haben. Der/Die Erstprüfende muss Mitglied der physikalischen Institute oder des Zentrum für Astronomie und Astrophysik und Prüfungsberechtigt für die Abschlussarbeit sein. Leider ist zur Zeit die Liste der TU eigenen Prüfenden noch unvollständig/fehlerhaft, sollte also jemand in der Auswahl fehlen, kann man ggf. eine Eintragung als Externer Prüfenden durchführen. (Aber am besten weist man den/die Aufgabenstellenden darauf hin).

Bei Beantragung des Themas wird der/die Aufgabenstellende automatisch über die Antragstellung informiert.

Kann ich mit der Arbeit an der Masterarbeit vor der Anmeldung beginnen?

Grundsätzlich darf erst nach Anmeldung der Abschlussarbeit mit der Arbeit inkl. Recherche begonnen werden.
Auch wenn kurze Einarbeitungszeiten (wenige Wochen!) in den groben Themenbereich durchaus zur Themenfindung üblich sein können.
Allerdings dürfen Abschlussarbeiten grundsätzlich erst nach dem die Hälfte der Bearbeitungszeit verstrichen ist abgegeben werden.
Daher sollte immer eine zügige Anmeldung des Themas erfolgen!