Zuerst einmal können Sie Scheine aus dem Masterstudiengang erwerben, wenn Sie noch in dem Bachelorstudiengang eingeschrieben sind. Nur um Modulprüfungen abzulegen, müssen Sie im Masterstudiengang eingeschrieben sein. Allerdings besteht auch die Option Masterprüfungen als Zusatzmodul im Bachelor abzulegen, was das sicherste Weg ist.
Weiterhin können Sie sich auch parallel schon im Masterstudiengang unter Widerrufsvorbehalt einschreiben, weiter Informationen gibt es hier.
Grundsätzlich muss der/die Aufgabenstellende (erste(r) GutachterIn) Mitglied der physikalischen Institute oder des Zentrums für Astronomie und Astrophysik sein.
Daher ist das Schreiben einer Masterarbeit außerhalb der Physik nur möglich, wenn man ein Mitglied der physikalischen Institute oder des ZAA findet, das fachlich in der Lage ist die Arbeit zu betreuen und auch willens ist die Aufgabe zu stellen (Das ist in keinem Fall verpflichtend.)
Sowohl der/die Erstbegutachtende wie auch der/die Zweitbegutachtende müssen habilitiert sein, oder über habilitationsäquivalente Leistungen in Lehre und Forschung verfügen.
Zur Zeit ist der Masterstudiengang zulassungsfrei. Das bedeutet, dass Sie sich bis zum 31.08. für das Wintersemester oder bis zum 28.02. für das Sommersemester einschreiben können. Die vorherige Bewerbung ist nur eine Formalität.
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich wie oben beschrieben unter Widerrufsvorbehalt in den Master einzuschreiben.
Die Rückmeldung erfolgt wie jede andere während Ihres Bachelorstudiums. Das Immatrikulationsamt schreibt die Rückmeldung automatisch um, wenn Sie in den Masterstudiengang wechseln.
Die Forschungsphase kann laut der Studienordnung angemeldet werden, wenn alle physikalischen Module bestanden sind, mit Ausnahme von einem. Physikalische Module sind alle Module außer dem freien Wahlbereich also (neue StuPO):
Die Anmeldung erfolgt über das SAP System durch die Studierenden. Das erfolgt in der SAP Kachel "Antrag stellen". Eingetragen werden
Das Thema sollte man vorher mit dem/der Aufgabenstellenden abgesprochen haben. Der/Die Erstprüfende muss Mitglied der physikalischen Institute oder des Zentrum für Astronomie und Astrophysik und Prüfungsberechtigt für die Abschlussarbeit sein. Leider ist zur Zeit die Liste der TU eigenen Prüfenden noch unvollständig/fehlerhaft, sollte also jemand in der Auswahl fehlen, kann man ggf. eine Eintragung als Externer Prüfenden durchführen. (Aber am besten weist man den/die Aufgabenstellenden darauf hin).
Bei Beantragung des Themas wird der/die Aufgabenstellende automatisch über die Antragstellung informiert.
Grundsätzlich darf erst nach Anmeldung der Abschlussarbeit mit der Arbeit inkl. Recherche begonnen werden.
Auch wenn kurze Einarbeitungszeiten (wenige Wochen!) in den groben Themenbereich durchaus zur Themenfindung üblich sein können.
Allerdings dürfen Abschlussarbeiten grundsätzlich erst nach dem die Hälfte der Bearbeitungszeit verstrichen ist abgegeben werden.
Daher sollte immer eine zügige Anmeldung des Themas erfolgen!