I A - Studierendensekretariat

Krankenversicherungsnachweis

Elektronisches Meldeverfahren über den Nachweis einer Krankenversicherung

Ab dem 01.01.2022 findet für gesetzlich Versicherte in Deutschland zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Hochschulen der elektronische Meldeaustausch statt. Wenn von Ihnen ein aktueller Krankenkassennachweis gefordert wird, kontaktieren Sie bitte Ihre aktuelle Krankenkasse und veranlassen die Meldung an die TU Berlin.

Wenn Sie das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie für die Einschreibung an der TU Berlin einen Krankenversicherungsnachweis. Dafür wenden Sie sich an eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Diese schickt der TU Berlin eine Meldung über Ihren Krankenversicherungs-Status.

Wenn Sie sich im Rahmen einer Mehrfachimmatrikulation oder Promotion an der TU Berlin einschreiben oder das 30. Lebensjahr erreicht haben, benötigen Sie keinen Krankenversicherungsnachweis.

Sie sind in Deutschland gesetzlich versichert

Wenn Sie bei einer deutschen Krankenkasse gesetzlich krankenversichert sind, dann wenden Sie sich unter Nennung unserer Absendenummer H0002271 an Ihre Krankenkasse und stellen Sie sicher, dass Ihre Krankenversicherung eine Meldung an die TU Berlin schickt.

Sie sind in Deutschland NICHT gesetzlich versichert

Besteht für Sie keine Versicherungspflicht in Deutschland, weil Sie zum Beispiel privat oder im Ausland (z. B. EHIC, Deutsch-Türkisches Sozialversicherungsabkommen) versichert sind, dann benötigen Sie eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht in Deutschland. Wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl unter Nennung unserer Absendenummer H0002271 und veranlassen Sie die Meldung über die Befreiung an die TU Berlin.
EU_Bürger*innen sind weiterhin über ihr Heimatland in Deutschland abgesichert, aber wenden sich bitte auch an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl unter Nennung unserer Absendenummer H0002271 und veranlassen die elektronische Meldung an die TU Berlin.

Wichtige Hinweise:

  • Eine Befreiung von der Versicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer des Studiums in Deutschland und kann nicht widerrufen werden. Bitte bewahren Sie eine Bescheinigung über die Befreiung auf. Ausnahme: Liegt zwischen der Exmatrikulation aus dem vorherigen Studiengang und der Immatrikulation in einem neuen Studiengang mindestens ein Monat ohne Studierendenstatus, dann können Sie erneut entscheiden, ob Sie sich wieder von der Versicherungspflicht befreien lassen oder ob Sie sich gesetzlich versichern möchten.
  • Bei Aufnahme einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit in Deutschland, müssen Sie nach den hier geltenden Vorschriften versichert sein.
  • Nachweise über eine bestehende private Krankenversicherung oder eine bestehende Krankenversicherung im Ausland (z.B. EHIC, Deutsch-Türkisches Sozialversicherungsabkommen) werden NICHT anerkannt und abgelehnt.

Änderung der Krankenversicherungsdaten

Wenn sich Ihre Krankenversicherungsdaten im Laufe des Studiums ändern, z.B. durch einen Wechsel der Krankenkasse, dann wenden Sie sich an Ihre aktuelle Krankenkasse und veranlassen Sie die Meldung an die TU Berlin.

Art des Masterstudiums

Was müssen Sie tun, wenn Ihre deutsche Krankenkasse wissen möchte, ob Ihr Master an der TU Berlin konsekutiv oder weiterbildend ist?

  • In diesem Fall können Sie zunächst auf § 23 Abs. 3 des Berliner Hochschulgesetzes - BerlHG verweisen. Darin ist definiert, dass es konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge gibt.
  • Die Art Ihres individuellen Masterstudiums können Sie mit Hilfe der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) belegen. In der Regel finden Sie diese Information in §1 der jeweiligen StuPO.
    Beispiel aus der StuPO des Masterstudiengangs Bauingenieurwesen vom 18. Januar 2017:
    § 1 - Geltungsbereich: Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt die Ziele und die Ausgestaltung des Studiums sowie die Anforderungen und Durchführung der Prüfungen im konsekutiven Masterstudiengang Bauingenieurwesen. Sie ergänzt die Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens der Technischen Universität Berlin (AllgStuPO) um studiengangspezifische Bestimmungen.