Historische Bauforschung und Denkmalpflege
© Katharina Sahm
Historische Bauforschung und Denkmalpflege, M.Sc.

Kurzprofil

Der Masterstudiengang Historische Bauforschung und Denkmalpflege zeichnet sich durch seine starke Forschungs- und Praxisorientierung sowie seine Interdisziplinarität aus. Den Ausgangspunkt der wissenschaftlichen Auseinandersetzung im Studium bildet die antike Architektur, an der die Methodik der Historischen Bauforschung entwickelt wurde. Wichtige Schwerpunkte des Studiengangs sind folgende Themenfelder: Bauaufnahme und Baudokumentation, Bauforschung, Historische Bauformen und -konstruktionen,  Denkmalpflege und Denkmalstrategien, Cultural Heritage und Konservierungskonzepte.

Im Zentrum des Studiums steht ein jährlich wechselndes Projekt. Im Fokus steht dabei ein Baudenkmal aus dem Raum Berlin-Brandenburg, an dem die Methoden und Ziele der Bauforschung und Denkmalpflege vermittelt werden. Im Studium erlernen Sie das analytische Sehen und Erkennen der bauhistorischen und -konstruktiv relevanten Details und erwerben Kompetenzen im Umgang mit historisch bedeutenden Bauten.

Studieninteressierte finden eine hilfreiche Kurzübersicht zu den wichtigsten Fakten auch im Studiengangsteckbrief.

Der Masterstudiengang wird vom Fachgebiet Historische Bauforschung und Baudenkmalpflege betreut. Weitere Informationen zum Team, zur Organisation und zum Forschungsschwerpunkt finden Sie auf der Webseite des Fachgebietes.

AbschlussMaster of Science
Regelstudienzeit4 Semester
Leistungspunkte120
StudienbeginnWintersemester
Zulassungzulassungsbeschränkt
LehrspracheDeutsch

Informationen zum Studium

Studienorganisation

Studienverlauf

Im Zentrum des Masterstudiums Historische Bauforschung und Denkmalpflege steht ein jährlich wechselndes und eng betreutes Projekt - die Untersuchung eines denkmalgeschützten Gebäudes aus dem Raum Berlin-Brandenburg. Im Rahmen dieses Jahrgangsprojekts werden Sie für die wissenschaftlichen Ziele und Methoden der Bauforschung und Denkmalpflege qualifiziert.

Das Studium gliedert sich in einen Pflichtbereich, einen Wahlpflichtbereich und den Wahlbereich. Der Pflichtbereich beinhaltet unter anderem die Masterarbeit und Kurse, die dem Forschungsschwerpunkt des Fachgebietes, der antiken Architektur und Bauforschung, zuzuordnen sind. Die übrigen Kurse des Pflichtbereichs dienen der praktischen Vermittlung der wichtigsten Methoden und Ziele der Bauforschung und Denkmalpflege oder gehören direkt zum Jahrgangsprojekt. Zusätzlich werden Wahlpflichtmodule gewählt, von denen eine Auswahl vonseiten des Fachgebiets bereit gestellt wird. Dadurch wird den Studierenden eine individuelle Profilbildung ermöglicht, die sich nach den eigenen Interessen richtet. Der Wahlbereich dient dem Erwerb zusätzlicher fachlicher, überfachlicher und berufsqualifizierender Fähigkeiten. Wahlmodule können aus dem gesamten Fächerangebot der TU Berlin oder anderer Hochschulen im In- und Ausland gewählt werden. 

Die Ziele und die Ausgestaltung des Studiums sowie die Anforderungen und Durchführung der Prüfungen regelt die Studien- und Prüfungsordnung. Darin finden Sie auch einen exemplarischen Studienverlaufsplan, der den empfohlenen Ablauf des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit von 4 Semestern darstellt.

Module

Ein Modul ist eine abgeschlossene Lehr- und Lerneinheit, die sich in der Regel aus verschiedenen Lehrveranstaltungen zusammensetzt. Ein Modul umfasst neben den Präsenzzeiten in den Lehrveranstaltungen auch die Vor- und Nachbereitungszeiten inkl. der zu erbringenden Prüfungs- und ggf. Studienleistungen.

Detaillierte Informationen zu Leistungspunkten, Inhalten und Lernergebnissen, zugehörigen Lehrveranstaltungen, dem zu erwartenden Arbeitsaufwand, den Voraussetzungen für die Teilnahme, Prüfungsform und -modalitäten, Angaben zur Benotung sowie zur Dauer des Moduls finden Sie in den jeweiligen Modulbeschreibungen.

Die Pflicht- und Wahlpflichtmodule Ihres Studiengangs werden in der Modulliste bzw. im Modulkatalog zusammengefasst. Aus der Modulliste können Sie ersehen, welche Module in den einzelnen Bereichen Ihres Studiengangs (z.B. Pflicht-, Wahlpflicht-, Vertiefungsbereich) anerkannt werden können. Bitte berücksichtigen Sie diese Informationen bei Ihrer weiteren Studienverlaufsplanung. Nachträgliche Änderungen der Zuordnungen sind in der Regel nicht möglich.

Masterarbeit

Das vierte Semester ist für die Masterarbeit vorgesehen. Die Studierenden bearbeiten allein oder in Kleingruppen ein historisches Bauwerk und sollen dabei zeigen, dass sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist, eine Fragestellung aus dem Bereich der Historischen Bauforschung und Denkmalpflege selbstständig nach den wissenschaftlichen Methoden dieser Fachdisziplinen zu bearbeiten.

Die Masterarbeit hat einen Umfang von 21 LP und besteht aus einem schriftlichen Teil mit einer Bearbeitungszeit von 20 Wochen sowie einer mündlichen Aussprache (Disputation), die innerhalb von acht Wochen nach Abgabe des schriftlichen Teils erfolgen sollte.

Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zur Masterarbeit und eine Liste der eingereichten Abschlussarbeiten.

Praktikum

Allgemein

Bestandteil des Masterstudiengangs Historische Bauforschung und Denkmalpflege ist gemäß § 3 der Studienordnung ein Pflichtpraktikum von insgesamt 4 Wochen. Das Praktikum dient dazu, den Studierenden einen Einblick in die Berufswelt im Bereich der Bauforschung und Denkmalpflege zu vermitteln sowie einen Eindruck über die Komplexität und die Abhängigkeiten der notwendigen Arbeitsabläufe aufzuzeigen. Aufgrund der praxisorientierten Ausrichtung des Studiengangs ist das Praktikum ein unverzichtbarer Bestandteil des Masterstudiums und eine wichtige Orientierungshilfe für die berufliche Ausrichtung.

In der vorlesungsfreien Zeit ist ein Pflichtpraktikum von insgesamt 4 Wochen zu absolvieren. Der Praktikumsplatz ist frei wählbar, muss jedoch im weitesten Sinne dem Bereich der Bauforschung und Denkmalpflege angehören. Für den Nachweis kann das Praktikum in zwei Vollzeit-Teilpraktika mit einer Mindestdauer von 2 Wochen aufgeteilt werden.

Bei einer Verlängerung des Praktikums um weitere 4 Wochen besteht die Möglichkeit, das Praktikum im freien Wahlbereich als Wahlmodul mit 3 Leistungspunkten anrechnen zu lassen. Gleiches gilt für die Aufnahme eines neuen Praktikums, das mind.  4 Wochen umfasst.

Die zentralen Richtlinien und Informationen zu dem Pflichtpraktikum im Masterstudiengang Historische Bauforschung und Denkmalpflege sind in dem folgenden Dokument enthalten:

Richtlinien zum Pflichtpraktikum

Praktikumsleistung

Das Pflichtpraktikum umfasst mindestens 4 Wochen mit 160 Stunden (=entspricht 4 Wochen Vollzeittätigkeit). Das Praktikum kann auch als Teilzeitpraktikum absolviert werden (z. B. 50% der vollen Arbeitszeit und insg. 8 Wochen arbeiten). Das Praktikum müsste dabei mindestens 50% der Arbeitszeit umfassen, nicht weniger. Wenn das vierwöchige Pflichtpraktikum bereits absolviert wurde und das Praktikum weitergeführt wird, oder ein neues Praktikum aufgenommen wird, besteht die Möglichkeit, diese Tätigkeit im freien Wahlbereich als Wahlmodul mit 3 Leistungspunkten anrechnen zu lassen. Die Weiterführung des Praktikums oder das neu aufgenommene Praktikum müsste dabei mindestens 4 weitere Wochen mit 160 Stunden umfassen. Das Praktikum kann, wie oben beschrieben, auch als Teilzeitpraktikum absolviert werden.

Anerkennung von Praktika

Die Ausstellung des Praktikumsnachweises erfolgt durch die*den Praktikumsbeauftragte*n. Diese*r prüft, ob das Praktikum bzw. die Praktika den Anforderungen der Studien- und Prüfungsordnung sowie der Praktikumsrichtlinie entsprechen.

Anerkannt werden Praktika an folgenden Einrichtungen:

  • Landesdenkmalämter
  • Untere Denkmalschutzbehörden
  • Architekturbüros mit Tätigkeitsschwerpunkt Denkmalpflege, Bauen im Bestand
  • Bauforschungsbüros, Restaurierungsbüros oder –werkstätten
  • Staatliche Einrichtungen, z.B. Deutsches Archäologisches Institut (DAI),  Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG)
  • Ausgrabungen, archäologische Stätten

Für die Anerkennung Ihres Praktikums setzen Sie sich bitte mit der*dem Praktikumsbeauftragten in Verbindung und halten Sie die folgenden Dokumente bereit:

Praktikumszeugnis (Original & Kopie) mit Originalunterschrift und Briefkopf der Institution, Angaben zum Zeitraum des Praktikums, Angaben zur Arbeitszeiteinteilung (Stunden/Woche), Kurzbeschreibung des Tätigkeitsfeldes

Wichtiger Hinweis: der Praktikumsnachweis muss vor der Anmeldung zur Masterarbeit erbracht sein. Der vollständig abgeschlossene Pflichtbereich, wozu das Pflichtpraktikum gehört, ist die Voraussetzung für die Anmeldung der Masterarbeit.

Auslandsaufenthalt

Internationale Kooperationen des Studiengangs und der Fakultät ermöglichen Ihnen einen Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule in Europa oder weltweit. Außerdem bietet Ihnen die TU Berlin Unterstützung bei einem internationalen Praktikumsvorhaben. Die konkreten Möglichkeiten sowie weiterführende Links zu den Voraussetzungen, Terminen und Bewerbungsverfahren finden Sie auf unserer Webseite Studium & Praktika im Ausland.

Ein Auslandsstudium innerhalb der ersten drei Semester ist auf Grund der aufeinander aufbauenden Lehrveranstaltungen des als Projektstudium konzipierten Masterstudiengangs nicht ohne eine Verlängerung der Gesamtstudiendauer realisierbar.

Der internationale Austausch kann den Studierenden im Rahmen der verschiedenen Forschungsprojekte des Fachgebietes ermöglicht werden. Darüber hinaus können Studierende auch an den internationalen Forschungsprojekten unserer Kooperationspartner*innen, wie etwa des Deutschen Archäologischen Instituts, teilnehmen und sich auf diese Weise wissenschaftlich vernetzen. Häufig besteht im Rahmen der diversen internen und externen Forschungsprojekte auch die Möglichkeit, Masterarbeitsthemen vor Ort zu bearbeiten.

Teilzeitstudium

Das Studium an der TU Berlin ist in der Regel ein Vollzeitstudium. Es ist jedoch möglich, in Teilzeit zu studieren, so dass Sie pro Semester nur die Hälfte der vorgesehenen Studienleistungen erbringen. Hochschulsemester in Teilzeit werden somit auch nur als halbes Fachsemester gezählt.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zur Beantragung und zu den Auswirkungen eines Teilzeitstudiums hält das Studierendensekretariat für Sie bereit.

Auf Grund des speziellen Charakters dieses Studienganges (Projektstudium) sind bei der Wahl der Lehrveranstaltungen im Teilzeitstudium einige Besonderheiten zu beachten. So müssen beispielsweise verschiedene Veranstaltungen in einer bestimmten Reihenfolge belegt werden. Falls Sie ein Teilzeitstudium in Erwägung ziehen, informieren Sie sich bitte bei der allgemeinen Studienberatung des HBD.

Neben- und Gasthörerschaft

In den zulassungsbeschränkten Studiengängen der Fakultät VI werden Neben- und Gasthörer*innen grundsätzlich nur in Vorlesungen zugelassen. Sie benötigen hierfür eine Teilnahmegenehmigung, die von dem*der Dozent*in der Lehrveranstaltung und der Fakultät (Studiendekan*in) unterzeichnet werden muss.

Die Prüfungsmodalitäten für Nebenhörer*innen und die Vergabe von Leistungspunkten werden mit den jeweiligen Dozent*innen abgestimmt. Den Nachweis der erbrachten Leistungen mit Note und Leistungspunkten erhalten Sie von dem jeweiligen Fachgebiet. Ihre Teilnahme an Prüfungen kann der*die Dozent*in ablehnen, wenn die eigenen Prüfungskapazitäten ausgelastet sind.

Gasthörer*innen sind grundsätzlich nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen.

 

Antragsverfahren

Die Antragsformulare sowie weitere Informationen hält das Studierendensekretariat für Sie bereit. Bitte füllen Sie Ihren Antrag vollständig aus und holen anschließend das Einverständnis der jeweiligen Dozent*innen der einzelnen Lehrveranstaltungen sowie der Fakultät ein. Dies geschieht in der Regel rein elektronisch mit digitalen Unterschriften und per E-Mail. Bitte wenden Sie sich für das Einverständnis der Fakultät ausschließlich an studienbuero(at)fak6.tu-berlin.de.

Nachdem der Antrag vom Studierendensekretariat geprüft wurde, wird der Vorgang automatisch an die ZE Campusmanagement weitergeleitet. Von dort erhalten Sie dann Ihren TU-Account per E-Mail. Mit diesem wird Ihnen u.a. der Zugang auf die ISIS-Plattform ermöglicht.

Qualitätssicherung im Studiengang

Die folgenden Instrumente der Qualitätssicherung werden regelmäßig im Studiengang durchgeführt:

  • Studiengangs-Review-Verfahren (alle fünf bis sechs Jahre)
  • Lehrkonferenzen (zweimal jährlich)
  • Lehrveranstaltungsevaluationen (gewöhnlich jedes Semester)

Zu diesen und weiteren Angeboten der Qualitätssicherung informiert das Referat Studium und Lehre der Fakultät auf der Seite Qualität in Studium und Lehre.

Angemeldete Benutzer*innen (TU-Portal) können hier aktuelle Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluationen eingesehen. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluationen sowohl in den Lehrveranstaltungen selbst als auch in summarischer Weise im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden Lehrkonferenzen vorgestellt und diskutiert.

Studienfachberatung

Wenn Sie weitergehende Fragen haben, die Ihnen diese Webseite nicht beantwortet, können Sie sich gerne an die Studierenden wenden, die sich in der Studienfachberatung engagieren. Sie bieten individuelle Unterstützung und Beratung und veranstalten Informationsveranstaltungen für neue Studierende.

Die Webseite der Studienfachberatung sowie weitere Ansprechpersonen finden Sie auf der folgenden Webseite.

Prüfungsangelegenheiten

Allgemeine Prüfungsangelegenheiten

Die Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin regelt die allgemeine Organisation und Durchführung des Studiums und der Prüfungen für alle Studiengänge der TU Berlin. Ergänzt wird die AllgStuPO durch die fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) Ihres Studiengangs, die die Ziele und die Ausgestaltung des Studiums sowie die Anforderungen und Durchführung der Prüfungen in Ihrem Studiengang regelt.

Auf den Webseiten des Referats Prüfungen sowie Ihres Prüfungsausschusses finden Sie alle allgemeinen und studiengangsspezifischen Informationen zu Prüfungsangelegenheiten - von der Prüfungsanmeldung bis zu Plagiaten. Hier finden Sie auch die für Sie zuständigen Ansprechpersonen.

Modulprüfungen

Module werden studienbegleitend mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Mit einer Modulprüfung wird festgestellt, in welchem Umfang die Studierenden die Lernergebnisse des Moduls erreicht haben.

Gemäß Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin werden die studienbegleitenden Modulprüfungen in Form von schriftlichen oder mündlichen Prüfungen, Portfolioprüfungen, Hausarbeiten oder Referaten erbracht. Die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) Ihres Studiengangs kann darüber hinaus weitere Prüfungsformen vorsehen.

Modulprüfungen werden in der Regel bei der nächsten regulären Prüfungsmöglichkeit eines Moduls abgelegt. Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt online über das Moseskonto/MTS/Modulprüfungen, anderenfalls teilen Ihnen die Dozent*innen weitere Anmeldemöglichkeiten mit.

Bitte beachten Sie unbedingt die An- und Abmeldefristen! Eine angemeldete Prüfung muss beendet werden, sofern Sie nicht in der angegebenen Frist zurücktreten. Sollten Sie zu einer angemeldeten Prüfung nicht erscheinen oder keine Prüfungsleistungen einreichen, wird die Prüfung mit nicht bestanden bewertet bzw. die Prüfungsleistung nicht bepunktet.

Außerhalb der Abmeldefristen kann der Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung aus wichtigem Grund erklärt werden (z.B. Krankheit). Der Rücktritt muss spätestens am Tag der Prüfung oder der ersten Prüfungsleistung dem*der Prüfer*in und dem Referat Prüfungen angezeigt werden. Rücktrittsgründe müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen beim Referat Prüfungen nachgewiesen werden.

Nicht bestandene Modulprüfungen können grundsätzlich zwei Mal wiederholt werden. Durch Teilnahme an einer Studienfachberatung wird Ihnen zusätzlich ein vierter Prüfungsversuch gewährt. Die Anmeldung zur zweiten und dritten Wiederholungsprüfung erfolgt persönlich beim Referat Prüfungen.

In Bachelorstudiengängen gelten im ersten Fachsemester erstmals nicht bestandene Modulprüfungen als nicht unternommen (s.g. Freiversuchsregelung). Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht zulässig.

Gegen Prüfungsbewertungen können Studierende nach Bekanntgabe der Prüfungsbewertung Gegenvorstellung erheben, um eine Überarbeitung und Abänderung der Prüfungsbewertung zu erreichen.

Detaillierte Informationen zu Prüfungsformen, An- und Abmeldungen, Rücktritten, Wiederholungen von Modulprüfungen sowie Bewertungen von Prüfungsleistungen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin.

Bei Fragen zu den einzelnen Prüfungen wenden Sie sich bitte direkt an das anbietende Fachgebiet.

Sollten Sie allgemeine Fragen zur Prüfungsorganisation haben oder Hilfe bei Konflikten im Rahmen von Prüfungen und Prüfungsbewertungen benötigen, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss.

Abschlussarbeit

Die Abschlussarbeit ist eine Prüfungsarbeit und zugleich Teil der wissenschaftlichen Ausbildung. Die Bearbeitungszeit sowie die Voraussetzungen für die Anmeldung werden in der Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) geregelt. Die Abschlussarbeit kann nach Festlegung in der StuPO um eine mündliche Aussprache (Disputation) ergänzt werden.

Die Abschlussarbeit kann auch als Gruppenarbeit oder auch in Zusammenarbeit mit Einrichtungen außerhalb der Universität angefertigt werden.

Den Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit mit dem Vorschlag für eine*n Erstprüfer*in und gegebenenfalls eines Themas sowie dem Nachweis der ggf. gemäß StuPO geforderten Voraussetzungen richten Sie an das Referat Prüfungen.

Nicht bestandene Abschlussarbeiten können grundsätzlich zwei Mal wiederholt werden.

Detaillierte Informationen zur Anmeldung, Rücktritt, Wiederholungen sowie Bewertungsmodalitäten finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin.

Bei inhaltlichen Fragen zu Ihrer Abschlussarbeit wenden Sie sich bitte direkt an den*die Erstprüfer*in bzw. das betreuende Fachgebiet.

Sollten Sie allgemeine Fragen zur Abschlussarbeit haben oder Hilfe bei Konflikten im Rahmen der Erstellung oder Bewertung der Abschlussarbeit benötigen, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss.

Weitere studiengangsspezifische Informationen zur Abschlussarbeit im Masterstudiengang HBD finden Sie weiter oben unter dem Reiter Masterarbeit.

Plagiate, Täuschung und Ordnungsverstöße

Versucht ein*e Kandidat*in, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Einwirken auf Prüfungsorgane zu beeinflussen, wird er*sie von dem*der Prüfer*in von dieser Prüfung ausgeschlossen. Die Prüfung wird in diesem Fall mit „nicht ausreichend“ oder „nicht bestanden“ bewertet und ist zu wiederholen.

Eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch liegt insbesondere vor, wenn Quellen (für Texte, Graphiken, Tabellen und Bilder) einschließlich Internetquellen unverändert oder abgewandelt wiedergegeben werden, ohne dass diese als solche kenntlich gemacht sind. Das gilt auch, wenn eine schriftliche Arbeit für mehrere Studienleistungen oder Prüfungen verwendet wird. Auch die Verwendung nicht zugelassener Hilfsmittel und die Fälschung empirischer Daten sind als Täuschung zu werten.

Im Wiederholungsfall einer Täuschung kann der Prüfungsausschuss die zu prüfende Person von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen, was zu einer Exmatrikulation führen kann.

Ausführliche Informationen zu Täuschung und Ordnungsverstößen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO).

Nachteilsausgleich

Wer aus triftigen Gründen (z.B. Behinderung oder chronische Krankheit, Schwangerschaft oder Mutterschutz, Pflege und Betreuung naher Angehöriger) nicht in der Lage ist, eine Studienleistung oder Prüfung zum vorgesehenen Termin, innerhalb einer vorgesehenen Dauer oder Bearbeitungszeit, am vorgesehenen Ort, in der vorgesehenen Form oder sonst in der vorgesehenen Weise zu erbringen, erhält einen Nachteilsausgleich. Dieser erfolgt durch Bestimmung eines anderen Termins, einer verlängerten Dauer oder Bearbeitungszeit, eines anderen Orts, einer anderen Form, der Zulassung von Hilfsmitteln oder Hilfspersonen oder auf andere geeignete Weise.

Über den Nachteilsausgleich entscheidet der für den Studiengang zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag des*der Studierenden.

Ausführliche Informationen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO).

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an den/die Beauftragte/n für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, die Psychologische Beratung oder das Familienbüro der TU Berlin wenden.

Anerkennung von Leistungen

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Auf Antrag des*der Studierenden werden Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule oder rechtlich gleich gestellten Einrichtung des In- und Auslands erbracht wurden, anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede zu den im Studiengang vorgeschriebenen Modulen bestehen (s. Modulliste).

Der Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen inkl. der notwendigen Nachweise ist schriftlich an den für den Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss zu richten.

Vor Antritt eines Auslandssemesters empfehlen wir Ihnen, sich die Anerkennungsfähigkeit der zu erbringenden Leistungen in Form eines „Learning Agreements“ durch den Prüfungsausschuss bestätigen zu lassen.

Ausführliche Informationen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO).

 

Anrechnung berufspraktischer Tätigkeiten

Außerhalb von Hochschulen erworbene Kompetenzen (z.B. berufliche Qualifikationen) werden angerechnet, sofern diese gleichwertig zu den in den Modulen beschriebenen Inhalten und Lernergebnissen sind. Außerhochschulische Kompetenzen können bis zur Hälfte der für den Studiengang insgesamt vorgesehenen Leistungspunkte angerechnet werden.

Der Antrag auf Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen inkl. der notwendigen Nachweise ist schriftlich an den für den Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss zu richten.

Weitere Informationen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO).

Wichtiger Hinweis: Früher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können nur dann für den Masterstudiengang Historische Bauforschung und Denkmalpflege angerechnet werden, wenn sie im Rahmen eines Masterstudiengangs belegt wurden (keine Bachelorseminare).

Zur Klärung dieses Sachverhaltes wenden Sie sich bitte an die allgemeine Studienberatung des HBD.

BAföG-Bescheinigung

Für ein Erststudium oder ein erstes Masterstudium können deutsche (und unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische) Studierende Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Der Antrag muss beim Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden.

Während des Studiums findet einmal (beim Übergang vom vierten zum fünften Semester) eine Leistungsüberprüfung statt. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie die für Ihren Studiengang üblichen Leistungen erbracht haben.

Die*den für Ihren Studiengang zuständige*n BAföG-Beauftragte*n finden Sie unter Beauftragte und Gremien. Die Beauftragten sind im Wesentlichen für die Beglaubigung von Leistungsnachweisen zuständig, die als Voraussetzung für einen BAföG-Antrag benötigt werden.

Prüfungsausschuss

Spezifische Informationen, die für Ihren Studiengang relevant sind, Kontaktdaten und weiterführende Links finden Sie auf der Webseite Ihres Prüfungsausschusses.

Downloads & Beratung

Studienfachberatung

Die Studienfachberatung bietet Informationen für Studieninteressierte sowie Unterstützung bei allgemeinen und spezifischen Anliegen rund um den Masterstudiengang Historische Bauforschung und Denkmalpflege.

Allgemeine Studienberatung

Die Allgemeine Studienberatung der TU Berlin unterstützt Studieninteressierte und Studierende bei Fragen zur Studienwahl, zur Studienorganisation oder auch bei Problemen während des Studiums.

Bewerbung & Zulassung

Studiengangsteckbrief

Studieninteressierte finden eine hilfreiche Kurzübersicht zu den wichtigsten Fakten auch im Studiengangsteckbrief.

Termine und Fristen

Die relevanten Fristen, Zeiträume und Semestertermine finden Sie auf folgender Seite des Studierendensekretariats.