Mobilität

Reisen bildet – das gilt ganz besonders auch innerhalb der Forschungscommunity. Daher stellt die TU Berlin Promovierenden verschiedene Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte zur Verfügung. Die wichtigsten Themen stellen wir Ihnen hier vor - außerdem informieren wir Sie gewöhnlich einmal pro Jahr im Rahmen der "International Week" der TU zu Ihren Möglichkeiten.

In der Forschungsdatenbank ELFI können Sie auch eigenständig nach Reisekostenzuschüssen suchen, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Der CJS-Leitfaden zur Auslandsmobilität an der TU-Berlin

Die Unterstützung der internationalen Mobilität von Promovierenden und Postdoktorand*innen ist ein zentrales Anliegen der strategischen Nachwuchsförderung an der TU Berlin. Die Universitätsleitung, die zentrale Verwaltung, Fakultäten und Fachgebiete möchten Sie unterstützen, Auslandsaufenthalte sinnvoll in Ihre Qualifizierungsphase zu integrieren. Zu den häufigsten Anlässen dafür zählen internationale Konferenzen, Forschungs- und Lehraufenthalte an Universitäten oder vergleichbaren Institutionen im Ausland. Dieser Leitfaden bietet Hinweise zur möglichen Finanzierung und zu anderen formalen Fragen, um Aufenthalte im Ausland zu realisieren. Des Weiteren finden Sie am Ende dieses Dokuments eine Auflistung wichtiger ServiceKontakte an der TU Berlin, die Sie gerne zu Ihren individuellen Fragen zur Auslandsmobilität beraten.

Center for Junior Scholars (CJS)

Kontaktieren Sie uns jederzeit per Telefon oder Mail

info@cjs.tu-berlin.de

+49 30 314 29622

+49 30 314 12329622

Sekretariat FH 5-5
Gebäude FH
Adresse Fraunhoferstr. 33-36
10587 Berlin
AnsprechpartnerJohannes Moes

Reisebeihilfen zu Tagungen und Konferenzen vom DAAD

Die besten wissenschaftlichen Ergebnisse taugen nichts, wenn sie nicht veröffentlicht werden. Dazu gehört auch die Präsentation von Ergebnissen auf nationalen und internationalen Konferenzen oder Workshops. Zuschüsse zu internationalen Reisen können über das Kongress- und Forschungsreisenprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) beantragt werden. Kongressreisen müssen spätesten vier Monate vor Reisebeginn beantragt werden. Die Webseite des DAAD informieren Sie über das Kongressreiseprogramm sowie die Möglichkeiten Vortragsreisen zu fördern.

Weitere Fördermöglichkeiten bietet die Datenbank des DAAD. Die Antragsstellung für Beihilfen des DAAD sind jederzeit möglich, müssen jedoch spätestens vier Monate vor dem ersten Kongresstag erfolgen.

Konferenz-Reisebeihilfen der TU Berlin

Die TU Berlin unterstützt ebenfalls Reisen zu Konferenzen und Tagungen. Antragsberechtigt sind alle Promovierenden und (angestellte) Postdocs der TU Berlin. Sollten in Ihrem Fachgebiet an der TU Berlin keine Haushalts- oder Drittmittel für die Finanzierung von Reisen verfügbar sein, können Sie beim Center for Junior Scholars Zuschüsse für die aktive Teilnahme an Tagungen beantragen, vorausgesetzt es wird eine aktive Betreuungskultur nachgewiesen. Wenn Sie eine Reisebeihilfe beantragen wollen, wenden Sie sich bitte so früh wie möglich an das Center for Junior Scholars. Es gibt keine festen Bewerbungsfristen.

Gefördert wird primär die aktive Teilnahme (z.B. Präsentation eines Posters bzw. eines Papers) an einer Konferenz. Bei einer besonderen Relevanz für die Promotion kann in Ausnahmefällen auch die Teilnahme ohne eigenen Beitrag unterstützt werden. Voraussetzung ist ein Bezug zum Thema der Promotion und der Nachweis einer gelebten Betreuungskultur im Sinne der vorab getroffenen Promotionsvereinbarung zwischen der Betreuer*in und der Promovend*in. Für Postdocs gelten diese Voraussetzungen sinngemäß. Ein Bezug zum Qualifikationsziel der Postdoc-Beschäftigung sollte vorhanden sein und Nachweise, wie zum Beispiel Protokollauszüge, zur Verfolgung des Qualifikationszieles sollten vorgelegt werden. Zudem muss versichert werden, dass keine anderen Mittel aus dem Budget des Fachgebiets, Projektmittel oder Mittel aus Graduiertenkollegs zur Verfügung stehen. 

Die Förderhöhe beträgt bis zu 800,00 Euro und wird auf der Basis der erstattungsfähigen Kosten für Reisen, Unterkunft und Tagegeld nach den Richtlinien des Bundesreisekostengesetzes bzw. der TU Berlin abgerechnet. Bitte informieren Sie sich ggf. dort zu Höchstgrenzen etc., und beachten Sie auch, dass Sie seit kurzem das ökologischere Verkehrsmittel (den Zug) benutzen dürfen auch wenn dies zu Mehrkosten bspw. gegenüber einer Flugnutzung führt.

Die bloße Teilnahme kann bis zu einer Höhe von maximal 200,00 Euro bezuschusst werden. 

Die Reisekostenunterstützung wird pro Person und Jahr in der Regel nur einmal gewährt.

Bitte informieren Sie sich vor einer Bewerbung auch über weitere Fördermittel, speziell im Rahmen des Vortragsreisen- und Kongressreiseprogramms des DAAD (s.o.).

Wir empfehlen auch den CJS Leitfaden zur Auslandsmobilität zu lesen (siehe oben).

Sie möchten eine TU Berlin Reisebeihilfe beantragen?

Folgende Unterlagen sind zunächst per E-Mail einzureichen:

  1. Relevanz des Beitrags für die Promotion mit Gegenzeichnung der Betreuer*in bzw. Relevanz für die eigene Weiterqualifizierung für Postdocs,
  2. Anmelde- bzw. Registrierungsbestätigung sowie Informationen zur Konferenz (z.B. Weblink), 
  3. Kostenaufstellung differenziert nach Kostenarten,
  4. Beleg einer gelebten Betreuungskultur. Grundvoraussetzung hierfür ist eine bestehende Promotionsvereinbarung. Diese muss durch weitere Belege zur Betreuung ergänzt werden, dies kann z.B. in Form eines Protokolls des letzten Treffens oder ähnlicher Nachweise erfolgen. Postdocs weisen bitte nach, inwieweit sie in einem gelebten Betreuungsverhältnis zum Erreichen ihrer individuellen Qualifikationsziele sind.
  5. Nachweis des Status als Doktorand*in (Studienbescheinigung, Annahme der Promotion durch die Fakultät). Postdocs müssen Angestellte der TU sein.
  6. Versicherung, durch die Betreuer*in, dass keine anderen Mittel (z.B. Budget des Fachgebiets, Projektmittel, Mittel aus Graduiertenkollegs) zur Verfügung stehen.

Das Center for Junior Scholars behält sich vor, die Bewerbungsunterlagen nach Eingang auch in Papier-Version anzufordern.

Im Falle einer Förderung ist nach der Konferenzteilnahme ein kurzer Bericht (max. 1 Seite) über den eigenen Konferenzbeitrag und den akademischen Nutzen der Reise für das Promotions- bzw. Forschungsvorhaben beim Center for Junior Scholars einzureichen.

Gut zu wissen!

Im begrenzten Rahmen unterstützt auch der Verein der Freunde der TU Berlin Reisen zu Tagungen und Kongressen

Vortragsreisenprogramm

Mit Mitteln des Auswärtigen Amtes stellt der DAAD Förderungen für Vortragsreisen auf Einladung ausländischer Wissenschaftseinrichtungen bereit.
Das Programm soll es Wissenschaftler*innen ermöglichen, schriftliche Einladungen ausländischer Kolleg*innen anzunehmen, um außerhalb von Kongressen und Konferenzen über die eigene wissenschaftliche Arbeit zu berichten.

Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland

Stipendienprogramme in Europa finden Sie unter scholarshipportal.eu

Längerfristige Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland werden durch eine Reihe von Institutionen unterstützt. Die Stipendienprogramme variieren in Leistungsumfang, Auswahlverfahren und Bewerbungsvoraussetzungen und -fristen. Die Aufenthaltsdauer liegt je nach Programm in der Regel zwischen drei und zwölf Monaten. Informationen hierzu finden Sie auf den folgenden Seiten:

Fach- und Sprachkurse im Ausland

Fach- und Sprachkurse im Ausland

Im Rahmen des durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst geförderten Programms PROMOS stehen der TU Berlin mehrere Teilstipendien für Promovierende unserer Universität zum Besuch von Fach- und Sprachkursen im Ausland zur Verfügung.

Bewerbungen für Fachkurse können jederzeit eingereicht werden. Diese Fachkurse müssen einen Lehranteil enthalten und können bei einer Dauer von mindestens fünf Tagen bis höchstens sechs Wochen gefördert werden. Aufenthalte für Sprachkurse müssen eine Dauer von drei Wochen bis sechs Monaten haben. Gefördert werden können in beiden Fällen nur Kurse an staatlichen Hochschulen im Ausland. Online-Formate werden nicht gefördert.

Die Förderung kann in beiden Fällen ein Teilstipendium für Aufenthaltskosten von 300-500 € monatlich sowie eine Pauschale von 500 € für anfallende Kursgebühren umfassen. Über die genaue Höhe des Stipendiums entscheidet im Fall der Zusage die Auswahlkommission aufgrund der abgegebenen Bewerbungsunterlagen. 

Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerben können sich Promovierende, die Mitglieder der TU Berlin sind (als Promotionsstudierende bzw. Mitarbeiter*innen). Die Bewerbung ist jederzeit möglich, so lange Gelder verfügbar sind. Bitte nehmen Sie vor einer Bewerbung Kontakt zu uns auf.

Bewerbungsunterlagen 
Die folgenden Unterlagen sind zunächst per E-Mail einzureichen: 

  1. Motivationsschreiben: Das Schreiben sollte maximal zwei Seiten enthalten und insbesondere auf den Nutzen des Kurses für die Promotion oder die weitere wissenschaftliche Karriere eingehen. Dieses Statement muss durch die Betreuer*in gegengezeichnet werden.
  2. Teilnahmebestätigung oder Bewerbungs- oder Registrierungsnachweis für den Fachkurs sowie weitere Informationen zu den Kursinhalten und den Gebühren.
  3. Nachweis des Status als Doktorand*in (Kopie der Annahme zur Promotion durch die Fakultät oder Angabe der Personalnummer).

Binationale Promotion (Cotutelle de thèse)

Die gemeinsame Promotionsordnung der TU Berlin sieht die Möglichkeit binationaler Promotionen im sogenannten Cotutelle-Verfahren vor. Dabei wird durch eine Arbeit an zwei Universitäten ein gemeinsamer Doktortitel erworben, der anschließend in beiden Ländern in der jeweils gültigen Form geführt werden kann. Ein Beispiel wäre der Dr.rer.nat. in Deutschland und der PhD in Großbritannien.

Derzeit unterhält die TU Berlin Rahmenverträge für eine gemeinsame Promotion mit folgenden Universitäten:

Allgemeine Informationen zum Thema Cotutelle finden Sie auf den Seiten der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Bei Interesse halten Sie zunächst Rücksprache mit Ihrer/Ihrem Betreuenden und setzen Sie sich dann mit der zuständigen Person im Fakultäts-Service-Center der entsprechenden Fakultät in Verbindung.

Lehre im Ausland

Gefördert werden Gastdozenturen an Partnerhochschulen in Erasmus+ Programmländern und Partnerländern. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Hier finden Sie alle Informationen zum Programm, koordiniert wird es vom Referat Internationales.

Personalmobilität: Erasmus+ Hochschulpersonal

Wer kann sich bewerben?

Das Programm steht allen Beschäftigten einer Hochschule offen: von Auszubildenden bis zur Präsidentin.

Was wird gefördert?

Die Geförderten erhalten…

Aktivitätsformate

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozenten)
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen

Koordiniert wird das Programm vom Referat Internationales. Mehr Informationen auch hier.