Als Postdoktorand*in der TU Berlin haben Sie die Möglichkeit, Zuschüsse für die Teilnahme an Tagungen und Konferenzen zu beantragen. Unterstützung bietet auch das Stipendienprogramm IPODI, welches sich spezfische an Wissenschaftlerinnen richtet. Darüber hinaus fördern externe Einrichtungen, wie bspw. der Deutsche Akademische Austauschdienst, die Mobiltät von PostDocs.
Die TU Berlin versteht sich als weltoffene Universität im Herzen Europas. Gerne beraten wie Sie, wenn Sie aus dem Ausland kommen und einen Aufenthalt als Gastwissenschaftler*in bei uns planen. Eine Übersicht dazu finden Sie auf unserer Webseite "Beratung und Unterstützung".
Zusätzlich unterstützt Sie das Referat "Internationale Wissenschaftskooperationen" im International Office der TU Berlin bei allen Fragen zu Ihrem Aufenthalt.
Die Internationale Post-Doc-Initiative "IPODI" der TU Berlin hat 26 zweijährige Stipendien an herausragende internationale Forscherinnen vergeben. Das Programm wurde vom Marie-Curie-Programm der Europäischen Union kofinanziert und stand allen an der TU Berlin vertretenen Fachgebieten offen. Zielgruppe waren exzellente Forscherinnen, unabhängig von ihrer Nationalität oder dem Alter. Wissenschaftlerinnen, die aus dem Ausland kommend, wieder in Deutschland arbeiten wollen oder aus der Privatwirtschaft beziehungsweise nicht-akademischen Zeiten (zum Beispiel nach Elternzeit) zurückkehren möchten, waren ausdrücklich zu einer Bewerbung eingeladen.
Kofinanziert vom Marie Curie-Programm der Europäischen Union bietet der DAAD ein PostDoc-Förderangebot. Das sogenannte "Postdoctoral Researchers International Mobility Experience" (P.R.I.M.E) unterstützt die internationale Mobilität in der PostDoc-Phase durch befristete Stellen. Die Förderung läuft 18 Monate, die ersten 12 Monate verbringen Sie an einer internationalen Universität. Weitere sechs Monate an einer deutschen Universität.
Die diesjährige Ausschreibung finden Sie hier.
Bewerbungsende: 31. August 2023. Auswahlergebnis: Anfang März 2024
frühester Förderbeginn: 1. Juni 2024; spätester Förderbeginn: 1. November 2024
Die Antragsbearbeitung innerhalb der TU Berlin beträgt mindestens vier Wochen. BITTE BEACHTEN Arbeitgebererklärung (tu.berlin)
Bei Fragen zu P.R.I.M.E unterstützt Sie Frau Teichmann vom Center for Junior Scholars.
Hinweise:
Die TU Berlin unterstützt ebenfalls Reisen zu Konferenzen und Tagungen. Antragsberechtigt sind alle Promovierenden und (angestellte) Postdocs der TU Berlin. Sollten in Ihrem Fachgebiet an der TU Berlin keine Haushalts- oder Drittmittel für die Finanzierung von Reisen verfügbar sein, können Sie beim Center for Junior Scholars Zuschüsse für die aktive Teilnahme an Tagungen beantragen, vorausgesetzt es wird eine aktive Betreuungskultur nachgewiesen. Wenn Sie eine Reisebeihilfe beantragen wollen, wenden Sie sich bitte so früh wie möglich an das Center for Junior Scholars. Es gibt keine festen Bewerbungsfristen.
Gefördert wird primär die aktive Teilnahme (z.B. Präsentation eines Posters bzw. eines Papers) an einer Konferenz. Bei einer besonderen Relevanz für die Promotion kann in Ausnahmefällen auch die Teilnahme ohne eigenen Beitrag unterstützt werden. Voraussetzung ist ein Bezug zum Thema der Promotion und der Nachweis einer gelebten Betreuungskultur im Sinne der vorab getroffenen Promotionsvereinbarung zwischen der Betreuer*in und der Promovend*in. Für Postdocs gelten diese Voraussetzungen sinngemäß. Ein Bezug zum Qualifikationsziel der Postdoc-Beschäftigung sollte vorhanden sein und Nachweise, wie zum Beispiel Protokollauszüge, zur Verfolgung des Qualifikationszieles sollten vorgelegt werden. Zudem muss versichert werden, dass keine anderen Mittel aus dem Budget des Fachgebiets, Projektmittel oder Mittel aus Graduiertenkollegs zur Verfügung stehen.
Die Förderhöhe beträgt bis zu 800,00 Euro und wird auf der Basis der erstattungsfähigen Kosten für Reisen, Unterkunft und Tagegeld nach den Richtlinien des Bundesreisekostengesetzes bzw. der TU Berlin abgerechnet. Bitte informieren Sie sich ggf. dort zu Höchstgrenzen etc., und beachten Sie auch, dass Sie seit kurzem das ökologischere Verkehrsmittel (den Zug) benutzen dürfen auch wenn dies zu Mehrkosten bspw. gegenüber einer Flugnutzung führt.
Die bloße Teilnahme kann bis zu einer Höhe von maximal 200,00 Euro bezuschusst werden.
Die Reisekostenunterstützung wird pro Person und Jahr in der Regel nur einmal gewährt.
Bitte informieren Sie sich vor einer Bewerbung auch über weitere Fördermittel, speziell im Rahmen des Vortragsreisen- und Kongressreiseprogramms des DAAD (s.o.).
Sie möchten eine TU Berlin Reisebeihilfe beantragen?
Folgende Unterlagen sind zunächst per E-Mail einzureichen:
Das Center for Junior Scholars behält sich vor, die Bewerbungsunterlagen nach Eingang auch in Papier-Version anzufordern.
Im Falle einer Förderung ist nach der Konferenzteilnahme ein kurzer Bericht (max. 1 Seite) über den eigenen Konferenzbeitrag und den akademischen Nutzen der Reise für das Promotions- bzw. Forschungsvorhaben beim Center for Junior Scholars einzureichen.
Gut zu wissen!
Im begrenzten Rahmen unterstützt auch der Verein der Freunde der TU Berlin Reisen zu Tagungen und Kongressen
Die besten wissenschaftlichen Ergebnisse taugen nichts, wenn sie nicht veröffentlicht werden. Dazu gehört auch die Präsentation von Ergebnissen auf nationalen und internationalen Konferenzen oder Workshops. Zuschüsse zu internationalen Reisen können über das Kongress- und Forschungsreisenprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) beantragt werden. Kongressreisen müssen spätesten vier Monate vor Reisebeginn beantragt werden. Die Webseite des DAAD informieren Sie über das Kongressreiseprogramm sowie die Möglichkeiten Vortragsreisen zu fördern.
Weitere Fördermöglichkeiten bietet die Datenbank des DAAD. Die Antragsstellung für Beihilfen des DAAD sind jederzeit möglich, müssen jedoch spätestens vier Monate vor dem ersten Kongresstag erfolgen.
Mit Mitteln des Auswärtigen Amtes stellt der DAAD Förderungen für Vortragsreisen auf Einladung ausländischer Wissenschaftseinrichtungen bereit.
Das Programm soll es Wissenschaftler*innen ermöglichen, schriftliche Einladungen ausländischer Kolleg*innen anzunehmen, um außerhalb von Kongressen und Konferenzen über die eigene wissenschaftliche Arbeit zu berichten.
Programmziel
Ziel des Programms ist es, ein selbstgewähltes Forschungsvorhaben im Ausland durchzuführen und damit einen wichtigen Qualifizierungsschritt für die spätere Berufslaufbahn in Wissenschaft, Wirtschaft oder im Kulturbereich zu erlangen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachbereiche, die ihre Promotion vor Stipendienantritt mit sehr gutem Ergebnis abgeschlossen haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in die Förderungsmaßnahmen einbezogen werden. Bewerbungsberechtigt sind Deutschen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2ff., Abs. 2, Abs. 2a und Abs. 3 BAföG. Bitte reichen Sie mit der Bewerbung einen entsprechenden Nachweis ein (s. Abschnitt "Bewerbungsunterlagen"). Lesen Sie dazu bitte auch unsere FAQ.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungsaufenthalte in allen Fachrichtungen an einem selbst gewählten Gastinstitut im Ausland.
Nicht gefördert wird die Teilnahme an Lehrgängen, Workshops oder Ähnlichem.
Innerhalb des Förderzeitraums sind ebenso Aufenthalte in mehreren Ländern oder auch in mehreren wissenschaftlichen Einrichtungen innerhalb eines Landes möglich. Geben Sie bitte alle geplanten „Zielinstitutionen“ im Bewerbungsformular an.
Dauer der Förderung
Drei bis sechs Monate.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
Programmziel
Ziel des Programms ist es, in Zusammenarbeit mit der Japan Society for the Promotion of Science (JSPS) hochqualifizierten promovierten deutschen Nachwuchswissenschaftlern und sowie Doktoranden einen kurzfristigen Forschungsaufenthalt an Universitäten und ausgewählten Forschungseinrichtungen in Japan zu ermöglichen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Postdoktoranden und Doktoranden aller Fachrichtungen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungsvorhaben an Universitäten und ausgewählten Forschungseinrichtungen in Japan
Nicht gefördert werden Aufenthalte zur Verbesserung der Sprachkenntnisse oder zur Durchführung landeskundlicher Studien.
Dauer der Förderung
Dieses Stipendium hat eine Dauer von
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
Das Stipendium der JSPS umfasst folgende Leistungen
Weitere Informationen finden Sie in der DAAD-Stipendiendatenbank.
Mit den Feodor Lynen-Forschungsstipendien für Postdocs ermöglicht die Alexander von
Humboldt-Stiftung überdurchschnittlich qualifizierten Wissenschaftler*innen aus Deutschland,
die am Anfang ihrer wissenschaftlichen Laufbahn stehen und ihre Promotion vor nicht mehr
als vier Jahren abgeschlossen(*) haben, langfristige Forschungsaufenthalte im Ausland (6–24
Monate).
Bewerbungen aus allen Fachgebieten und für alle Länder im Ausland sind möglich.
Als wissenschaftliche Gastgebende im Feodor Lynen-Forschungsstipendienprogramm können
alle Mitglieder des Humboldt-Netzwerks im Ausland fungieren.
Dazu gehören:
• alle von der Humboldt-Stiftung geförderten Wissenschaftler*innen,
• alle Gastgeber*innen, die bereits durch die Humboldt-Stiftung geförderte
Wissenschaftler*innen betreut haben,
• alle (ehemaligen) Mitglieder der wissenschaftlichen Auswahlgremien der Humboldt-
Stiftung sowie
• alle Teilnehmer*innen an von der Humboldt-Stiftung organisierten Frontiers of Research-
Symposien.
Das Forschungsvorhaben wird in Kooperation mit wissenschaftlichen Gastgebenden an
Forschungseinrichtungen im Ausland durchgeführt. Bewerber*innen wählen ihre Gastgebenden
selbst aus und erarbeiten ihre Forschungsvorhaben eigenständig. Einzelheiten zum
Forschungsvorhaben inklusive Angaben zur geplanten Stipendienlaufzeit müssen vor der
Antragstellung mit der*dem vorgesehenen Gastgebenden abgesprochen werden. Kurzfristige
Studien- oder Kongressreisen sowie Ausbildungsaufenthalte können leider nicht gefördert
werden.
Bei der Finanzierung des Forschungsstipendiums erwartet die Humboldt-Stiftung eine
Beteiligung der*des Gastgeberin*Gastgebers. Der Gastgeberbeitrag sollte über die Laufzeit des
Stipendiums etwa ein Drittel des Stipendiengesamtbetrages ausmachen. In Entwicklungs- und
Schwellenländern sowie in weiteren ausgewählten Ländern (s. Länderliste) wird jedoch auf
einen Gastgeberbeitrag verzichtet. Mit Gastgebenden aus anderen Ländern, die
nachvollziehbare Schwierigkeiten bei der Bereitstellung des Gastgeberbeitrags haben, kann
eine individuelle Lösung gesucht werden.
Bitte informieren Sie sich hier über die genauen Voraussetzungen.
Susanne Teichmann
Referentin Services Promovierende und Postdocs
Einrichtung | Center for Junior Scholars (CJS) |
---|---|
Gebäude | FH |
Raum | FH 506 |
Adresse | Fraunhoferstr. 33-36 10587 Berlin |