Die ethische Reflexion angemessener Ziele und Mittel wissenschaftlicher Forschung erhält in der deutschen und europäischen Forschungslandschaft eine immer prominentere Rolle. Die Technische Universität Berlin ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung als renommierte Forschungsstätte bewusst. Daher hat das Präsidium der TU Berlin beschlossen, eine Kommission für Ethik in der Forschung (KEF)einzurichten. Diese KEF wurde im Februar 2021 konstituiert.
Die Kommission für Ethik in der Forschung (KEF) berät das Präsidium und wird keine regelmäßigen Ethik-Voten über Forschungs- und Publikationsanträge von Wissenschaftler*innen der TU Berlin abgeben. Hierzu wurden und werden in den Fakultäten dezentrale Ethikkommissionen etabliert. In einem ersten Schritt hat die KEF Ethische Leitlinien für die Forschung der Technischen Universität Berlin entworfen, die für die gesamte TU Berlin verbindlich sein soll.
In Einzelfällen soll die Kommission auch angerufen werden können, um über kritische Projekte beispielsweise hinsichtlich Dual-Use-Fragestellungen zu beraten, die Einhaltung der Zivilklausel der TU Berlin sicherzustellen oder auch allgemeine ethische Fragestellungen zu bewerten.
Weitere Fragestellungen, zu denen die KEF angesprochen werden kann:
Antragsberechtigt für die KEF sind neben den Mitgliedern des Präsidiums und den Kommissionsmitgliedern auch die Vorsitzenden der dezentralen Ethikkommissionen der TU Berlin. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
Prof. Dr. Regina Ammicht Quinn | Universität Tübingen – Sprecherin des Internationalen Zentrums für Ethik in den Wissenschaften (IZEW) und Leiterin des Bereichs Gesellschaft, Kultur und technischer Wandel |
Prof. Dr. Birgit Beck | Fakultät I – Fachgebiet für Ethik und Technikphilosophie (Vorsitzende der KEF) |
Prof. Dr. Martin Grötschel | ehemals Präsident der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (BBAW), der Einstein Stiftung Berlin (ESB) und des Konrad-Zuse-Zentrums für Informationstechnik Berlin (ZIB) |
Prof. Dr. Jens Kurreck | Fakultät III – Fachgebiet Angewandte Biochemie (Stellvertretender Vorsitzender der KEF) |
Prof. Dr. Stefanie Schüler-Springorum | Fakultät I – Direktorin des Zentrums für Antisemitismusforschung |
Prof. Dr.-Ing. Christine Ahrend | Fakultät V – Fachgebiet Integrierte Verkehrsplanung |
Dr. Stefan Ullrich | Forschungsgruppenleiter am Weizenbaum Institut für die vernetzte Gesellschaft (Stellvertretender Vorsitzender der KEF) |
Dr. Gabriele Wendorf | Leiterin des Zentrum Technik und Gesellschaft (ZTG), Vorsitzende des Nachhaltigkeitsrats |
Dr. phil. Irina Schwab | Leiterin des Universitätsarchivs |
Annette Hiller | Leiterin des Referats für Angelegenheiten der Akademischen Selbstverwaltung |
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Prof. Dr. Gabriele Steidl | Ombudsfrau |
Prof. Dr. Jens Kurreck | Ombudsmann |
Annette Hiller | Datenschutzbeauftragte |
Marianne Walther von Loebenstein | Leitende Sicherheitsingenieurin/Umweltbeauftragte |
Ali Agool, Dr. Dagmar Dransfeld | Betriebsärzt*in |
Der Gemeinsame Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung ist ein von DFG und Leopoldina eingerichtetes Gremium, das das Bewusstsein für doppelte Verwendbarkeit von Forschungsergebnissen und den verantwortungsvollen Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung sowie die diesbezügliche Selbstregulierung der Wissenschaft nachhaltig stärken soll.
Die Hauptaufgabe der dezentralen Ethikkommissionen, die auf fachlicher Ebene die ethische Unbedenklichkeit von Forschungsanträgen und Publikationseinreichungen überprüfen, ist es, entsprechende Ethik-Voten abzugeben. Diese Ethikkommissionen agieren als Approval Commitees (Research Ethics Committees - RECs), also regelmäßig arbeitende Kommissionen, die eine wachsende Anzahl an Anträge (z.B. Drittmittelanträge, Publikationseinreichungen etc.) bewerten. Die Mitglieder der dezentralen Ethikkommissionen kommen zum größten Teil aus den jeweiligen Fachdisziplinen für die sie die Anträge prüfen und müssen Fachkompetenz durch entsprechende Fortbildungsveranstaltungen oder -tutorials erworben haben.
Sollte eine dezentrale Ethikkommission einen komplexen Antrag trotz intensiver Befassung nicht abschließend bewerten können, kann die oder der Vorsitzende eine Beratung durch die KEF beantragen.
Fakultät I: | N.N. |
Fakultät III: | Prof. Dr. Sina Bartfeld |
Fakultät IV: | Prof. Dr. Marianne Maertens |
Fakultät V (IPA): | Prof. Dr. Markus Feufel |
Fakultät VI: | Prof. Dr.-Ing. habil. Jörg Gleiter |
Fakultät VII: | Prof. Dr. Katrin Talke |