Kommission für Ethik in der Forschung (KEF) der TU Berlin

Die ethische Reflexion angemessener Ziele und Mittel wissenschaftlicher Forschung erhält in der deutschen und europäischen Forschungslandschaft eine immer prominentere Rolle. Die Technische Universität Berlin ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung als renommierte Forschungsstätte bewusst. Daher hat das Präsidium der TU Berlin beschlossen, eine Kommission für Ethik in der Forschung (KEF)einzurichten. Diese KEF wurde im Februar 2021 konstituiert.

Aufgaben der Kommission

Die Kommission für Ethik in der Forschung (KEF) berät das Präsidium und wird keine regelmäßigen Ethik-Voten über Forschungs- und Publikationsanträge von Wissenschaftler*innen der TU Berlin abgeben. Hierzu wurden und werden in den Fakultäten dezentrale Ethikkommissionen etabliert. In einem ersten Schritt hat die KEF Ethische Leitlinien für die Forschung der Technischen Universität Berlin entworfen, die für die gesamte TU Berlin verbindlich sein soll.

In Einzelfällen soll die Kommission auch angerufen werden können, um über kritische Projekte beispielsweise hinsichtlich Dual-Use-Fragestellungen zu beraten, die Einhaltung der Zivilklausel der TU Berlin sicherzustellen oder auch allgemeine ethische Fragestellungen zu bewerten.

Weitere Fragestellungen, zu denen die KEF angesprochen werden kann:

  • Bewertung von Dual Use Fragestellungen zur Ethik in Technologieforschung, IT-Forschung, biologisch-chemischer Forschung im Einzelfall
  • Bewertung zur Einhaltung der Zivilklausel an der TU Berlin im Einzelfall
  • Bewertung von kritischen Fällen im Rahmen des Exportkontrollverfahrens (BAFA) im Einzelfall
  • ggf. Bearbeitung weiterer, heute noch nicht absehbarer Compliance-Fragestellungen
  • Bewertungen kritischer Einzelfälle, die in den dezentralen Ethik-Kommissionen nicht bearbeitet werden können, und entsprechende Empfehlungen
  • Ansprechstation und Clearingstelle für alle dezentralen Ethikkommissionen
  • Empfehlungen zu einschlägigen Weiterbildungen von Mitgliedern der TU Berlin

Antragsberechtigt für die KEF sind neben den Mitgliedern des Präsidiums und den Kommissionsmitgliedern auch die Vorsitzenden der dezentralen Ethikkommissionen der TU Berlin. Näheres regelt die Geschäftsordnung.

Mitglieder der KEF

Hochschullehrer*innen

Prof. Dr. Regina Ammicht QuinnUniversität Tübingen – Sprecherin des Internationalen Zentrums für Ethik in den Wissenschaften (IZEW) und Leiterin des Bereichs Gesellschaft, Kultur und technischer Wandel
Prof. Dr. Birgit BeckFakultät I – Fachgebiet für Ethik und Technikphilosophie (Vorsitzende der KEF)
Prof. Dr. Martin Grötschelehemals Präsident der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (BBAW), der Einstein Stiftung Berlin (ESB) und des Konrad-Zuse-Zentrums für Informationstechnik Berlin (ZIB)
Prof. Dr. Jens KurreckFakultät III – Fachgebiet Angewandte Biochemie (Stellvertretender Vorsitzender der KEF)
Prof. Dr. Stefanie Schüler-SpringorumFakultät I – Direktorin des Zentrums für Antisemitismusforschung
Prof. Dr.-Ing. Christine AhrendFakultät V – Fachgebiet Integrierte Verkehrsplanung

Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen

Dr. Stefan UllrichForschungsgruppenleiter am Weizenbaum Institut für die vernetzte Gesellschaft (Stellvertretender Vorsitzender der KEF)
Dr. Gabriele WendorfLeiterin des Zentrum Technik und Gesellschaft (ZTG), Vorsitzende des Nachhaltigkeitsrats

Mitarbeiter*innen in Technik, Service und Verwaltung (MTSV)

Dr. phil. Irina SchwabLeiterin des Universitätsarchivs
Annette HillerLeiterin des Referats für Angelegenheiten der Akademischen Selbstverwaltung

Studierende

N.N.---
N.N.---

Nicht stimmberechtigte Berater*innen

Prof. Dr. Gabriele SteidlOmbudsfrau
Prof. Dr. Jens KurreckOmbudsmann
Annette HillerDatenschutzbeauftragte
Marianne Walther von LoebensteinLeitende Sicherheitsingenieurin/Umweltbeauftragte
Ali Agool, Dr. Dagmar DransfeldBetriebsärzt*in
Zur Erweiterung der Fach- und Prozesskompetenz werden zu den Sitzungen der KEF auch die nicht stimmberechtigte Berater*innen qua Amt eingeladen.

Weiterführende Informationen

Gemeinsamer Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung

Der Gemeinsame Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung ist ein von DFG und Leopoldina eingerichtetes Gremium, das das Bewusstsein für doppelte Verwendbarkeit von Forschungsergebnissen und den verantwortungsvollen Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung sowie die diesbezügliche Selbstregulierung der Wissenschaft nachhaltig stärken soll.

Dezentrale Ethikkommissionen

Die Hauptaufgabe der dezentralen Ethikkommissionen, die auf fachlicher Ebene die ethische Unbedenklichkeit von Forschungsanträgen und Publikationseinreichungen überprüfen, ist es, entsprechende Ethik-Voten abzugeben. Diese Ethikkommissionen agieren als Approval Commitees (Research Ethics Committees - RECs), also regelmäßig arbeitende Kommissionen, die eine wachsende Anzahl an Anträge (z.B. Drittmittelanträge, Publikationseinreichungen etc.) bewerten. Die Mitglieder der dezentralen Ethikkommissionen kommen zum größten Teil aus den jeweiligen Fachdisziplinen für die sie die Anträge prüfen und müssen Fachkompetenz durch entsprechende Fortbildungsveranstaltungen oder -tutorials erworben haben.

Sollte eine dezentrale Ethikkommission einen komplexen Antrag trotz intensiver Befassung nicht abschließend bewerten können, kann die oder der Vorsitzende eine Beratung durch die KEF beantragen.

Vorsitzende der dezentralen Ethikkommissionen

Fakultät I:N.N.
Fakultät III:Prof. Dr. Sina Bartfeld
Fakultät IV:Prof. Dr. Marianne Maertens
Fakultät V (IPA):Prof. Dr. Markus Feufel
Fakultät VI:Prof. Dr.-Ing. habil. Jörg Gleiter
Fakultät VII:Prof. Dr. Katrin Talke