Universitätsinterne Forschungsförderung

Von der Anschubfinanzierung über die Forschungsinfrastruktur bis zur Patentbeantragung

Ob Strukturmaßnahme oder Anschubfinanzierung: Die Technische Universität Berlin unterstützt die Forschungsaktivitäten ihrer Wissenschaftler*innen durch ein flexibles Set an internen Fördermaßnahmen.

Anschubfinanzierung

Sie sind erstberufene*r Hochschullehrer*in und planen Ihren Drittmitteleinstieg, Sie wollen einen größeren Forschungsverbund initiieren oder planen als Postdoc Ihren ersten Drittelmittelantrag und benötigen hierfür eine Anschubfinanzierung?

Forschungsinfrastruktur

Sie benötigen für ein Forschungsvorhaben eine Erweiterung Ihrer Infrastruktur? Um zu einer Optimierung der Geräteinfrastruktur der Technischen Universität Berlin beizutragenwird die erfolgreiche Antragstellung im Rahmen des Verfahrens für Großgeräte nach Art. 91b GG unterstützt. Außerdem erfolgt in unregelmäßigen Abständen eine Ausschreibung zur Anschaffung von Geräten mit einer Investitionssumme zwischen 20.000 und 200.000 Euro, die im Erfolgsfall aus Haushaltsmitteln kofinanziert werden.

Strategische Maßnahmen

Zur Unterstützung ihrer selbst gesetzten strategischen Ziele schreibt die Technische Universität Berlin in der Regel einmal jährlich geeignete Fördermaßnahmen aus.

Themen und Formate der jeweiligen Ausschreibungen werden auf Vorschlag der*des Vizepräsident*in und nach Beratung mit der Strukturkommission veröffentlicht.

Dialogplattform der Technischen Universität Berlin

Ziel der Dialogplattform ist es, Wissenschaftler*innen bei der Ideengenerierung und Weiterentwicklung von Forschungsfragen zu unterstützen sowie die Qualität der uniinternen fächerübergreifenden Zusammenarbeit zu erhöhen. Parallel soll der Austausch und die Vernetzung zugunsten des Aufbaus von nationalen und europäisch finanzierten Verbundvorhaben gefördert werden.

Außergewöhnliches und Patentfähiges

Mit dem Instrument „Außergewöhnliches“ soll risikoreiche Forschung an den Schnittflächen zwischen Fächerkulturen unterstützt werden, die nicht von den anderen Förderinstrumenten der Forschungsförderung oder aktuellen Programmen von Drittmittelgeber*innen abgedeckt werden.Gut begründete Anträge, die außerhalb des Rahmens der oben genannten Instrumente fallen, sind jederzeit möglich.

Unabhängig von gezielten Ausschreibungen können Erfinder*innen der Technischen Universität Berlin eine Förderung zur Erhöhung der Verwertungschancen ihrer Erfindung beim Zentrum für geistiges Eigentum beantragen.