Mit Praxisbezug und am Puls der Zeit

Stiftungsprofessuren an der Technischen Universität Berlin

Stiftungsprofessuren bilden eine Brücke zwischen der Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Sie werden aus Mitteln Dritter finanziert, etwa von Stiftungen, Wirtschafts- und Industrieunternehmen oder öffentlichen Mittelgeber*innen. Sie widmen sich in der Regel einem innovativen Forschungsgebiet oder leisten einen besonderen Beitrag für die Lehre im Hinblick auf die Etablierung neuer Fächer. Stiftungsprofessuren sind zeitlich befristet, überwiegend auf fünf Jahre.

Die Möglichkeit des Austauschs mit den Stiftenden gewährleistet nicht nur Forschung und Lehre am Puls der Zeit, sondern auch mit Praxisnähe. Stiftungsprofessor*innen nehmen ihre Rechte und Pflichten in Forschung, Lehre und Akademischer Selbstverwaltung wie ihre Kolleg*innen uneingeschränkt gegenüber ihrer Hochschule wahr.

Freiheit von Forschung und Lehre als Bedingung

Die Technische Universität Berlin richtet sich im Umgang mit ihren nicht-universitären Partner*innen bei der Einrichtung einer Stiftungsprofessur nach dem Code of Conduct des Stifterverbandes für die deutsche Wissenschaft. Bedingung einer Stiftungsprofessur ist und bleibt die Freiheit von Forschung und Lehre.

Stabsstelle Berufungen und strategische Kooperationen

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