Berufung zur Professur an der Technischen Universität Berlin

Die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung zur Professur an einer Universität und damit auch für die TU Berlin sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, eine pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre oder Ausbildung nachgewiesen wird, eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird und ggf. darüber hinaus und je nach den Anforderungen der Stelle weitere wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen.

Berufungen an der Technischen Universität Berlin: der Weg zur Professur © Michael Setzpfandt

Weg zur Berufung

Die Ernennung von Professor*innen und die damit verbundenen Berufungsverfahren haben für die Gesamtentwicklung der Universität einen sehr hohen Stellenwert. Erfahren Sie mehr über den Prozess.

Berufungen an der Technischen Universität Berlin: das Berufungsverfahren © Felix Noak

Berufungsverfahren

Mitglieder der Technischen Universität Berlin, die an diesen Verfahren aktiv beteiligt sind, finden auf den folgenden Webseiten weitere Informationen dazu.

Berufungen an der Technischen Universität Berlin: Gemeinsame Berufungen © Ulrich Dahl

Gemeinsame Berufungen

Werden Professor*innen gemeinsam von der Technischen Universität Berlin und einer außeruniversitären Forschungseinrichtung ernannt, stärkt diese Vernetzung die Position beider Institutionen.

Berufungen an der Technischen Universität Berlin: Stiftungsprofessuren © Ulrich Dahl

Stiftungsprofessuren

Stiftungsprofessuren bilden eine Brücke zwischen der Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Sie werden aus Mitteln Dritter finanziert, etwa von Stiftungen, Wirtschafts- und Industrieunternehmen oder öffentlichen Mittelgeber*innen.