Die Technische Universität Berlin bemüht sich, ihren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot unter www.tu.berlin.
Diese Erklärung wurde am 29. April 2020 erstellt.
Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 12. Februar 2024 überprüft.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt durch eine Selbstbewertung, d.h. durch das Webteam der Technischen Universität Berlin.
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei, d.h. es werden nicht alle die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Als große Universität verfügen wir über einen sehr umfangreichen und vielfältigen Webauftritt. Die verschiedenen Bereiche des Webauftritts werden redaktionell von zahlreichen Einrichtungen unserer Universität eigenständig betreut (ca. 350 Fachgebiete, ca. 50 Institute und 8 Fakultäten und viele weitere Organisationseinheiten). Trotz andauernder Schulungen zur Barrierefreiheit im Web sind daher redaktionelle Fehler nicht gänzlich vermeidbar. Wir arbeiten aber kontinuierlich daran, den Webauftritt zu verbessern und die Inhalte und Services barrierefrei zu gestalten.
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren unter www.tu.berlin melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Technische Universität Berlin
Stabsstelle Kommunikation, Events und Alumni
Onlineredaktion
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
E-Mail: onlineredaktion(at)tu-berlin.de
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit oben genannten Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst uns und nicht die folgend genannten Stellen!