Der Haushaltsplan ist die festgestellte und für die Wirtschaftsführung der gesamten Verwaltung maßgebende Zusammenstellung der für ein Jahr veranschlagten Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen, Planstellen und sonstigen Stellen. Er ermächtigt die Universitätsverwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Die im Haushaltsplan enthaltenen Ansätze und Verpflichtungsermächtigungensind für sich keine Leistungsgrundlage, sondern stellen den Leistungsrahmen dar.