Die sogenannte W-Besoldung schafft die Grundlage, leistungsbezogene Anteile in die Gehaltszusammensetzung aufzunehmen. Die Umsetzung, wie diese leistungsbezogenen Anteile sich gestalten, obliegt in Berlin den einzelnen Hochschulen. Für die Technsiche Universität Berlin waren dabei folgende Zielsetzungen ausschlaggebend:
Um die geforderte Transparenz herzustellen, hat die TU Berlin ein Rechenmodell verabschiedet, das die Leistungszulage nach bestimmten Kriterien innerhalb von fünf Stufen regelt. Das Rechenmodell wird weiter unten auf dieser Webseite erläutert.
Die Grundlage der W-Besoldung ist das bundesweite Professorenbesoldungsreformgesetz (2002) sowie das Gesetz zur Umsetzung des Professorenbesoldungsreformgesetzes (2004). Mit diesen Reformen wurde die ehemalige sogenannte C-Besoldung durch die aktuell geltende W-Besoldung abgelöst.
Als Rechtsgrundlage für die Umsetzung an der Technischen Universität Berlin gilt die am 16. November 2005 vom Akademischen Senat der Universität erlassene Satzung für die Vergabe von Leistungsbezügen.
Die W-Besoldung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Grundlage für die Bestimmung der Leistungszulage ist das vom LinF-Beirat entwickelte und vom Akademischen Senat am 05.03.2008 verabschiedete Rechenmodell.
Stufe | Zulage (in EUR) |
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1 | 0 € |
2 | 90 € |
3 | 280 € |
4 | 370 € |
5 | 500 € |
5+ | Liegen Sie innerhalb der Stufe 5 mind. 10% über dem Leistungsdurchschnitt, so gehören Sie der Stufe 5+ an. Die Leistungszulage ist damit frei verhandelbar. |
Die Leistungsbewertung erfolgt im 3-Jahres-Rhythmus zum Ende des Kalenderjahres. Nach drei Jahren werden Sie als Hochschullehrin bzw. Hochschullehrer aufgrund der Leistungen einer Stufe zugeordnet. Erbringen Sie Leistungen konstant über zwei Bewertungsperioden (=6 Jahre), so wird Ihnen die jeweilige Leistungszulage unbefristet gewährt.
Um die Forderung nach Korrespondenz mit den leistungsbezogenen Verteilmodellen an der TU Berlin herzustellen, orientiert sich das Rechenmodell für die W-Besoldung hinsichtlich der Wahl der Parameter sowie der Verfahrensweise an den etablierten Modellen:
Im Modell werden Leistungen berücksichtigt in den Bereichen:
Leistung | Punkte |
---|---|
Drittmittel | 0,1 - 0,4 (je 1.000 EUR) |
Bücher | 16 |
Zeitschriftenbeiträge | 8 |
Beiträge in Sammelbänden | 2 |
Alexander-von-Humboldt-Stipendiaten | 40 |
Internationale Aktivitäten | 2 |
Promotionen | 40 |
Habilitationen | 20 |
Ehrungen | 20 |
Konferenzen | 2 |
Gutachtertätigkeiten | 2 |
Herausgebertätigkeiten | 4 |
Weiterbildungstätigkeiten | 2 |
Im Bereich Lehre fließen folgende Leistungen mit in die W-Besoldung ein:
Leistung | Punkte |
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Abschlussarbeiten 1. Gutachten | 4 |
Abschlussarbeiten 2. Gutachten | 2 |
Prüfungsäquivalente Studienleistungen | 0,5 |
Prüfungen Vordiplom/Zwischenprüfungen Lehramt/Bachelor mündlich | 1 |
Prüfungen Vordiplom/Zwischenprüfungen Lehramt/Bachelor schriftlich | 0,1 |
Aktivität | Punkte |
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Sprecher/in Exzellenzcluster, Sprecher/in Matheon | 300 |
Stellvertretende/r Sprecher/in Exzellenzcluster, Stellvertretende/r Sprecher/in Matheon | 200 |
Abgelehnte Vollanträge der o.g. Sondertatbestände (einmalig, für Anträge in Sprecherfunktion im Hauptverfahren) | 200 |
Graduiertenschulen im Rahmen der Exzellenzinitiative | 100 |
Sonderforschungsbereiche | 100 |
Abgelehnte Vollanträge der o.g. Sondertatbestände (einmalig, für Anträge in Sprecherfunktion im Hauptverfahren) | 50 |
Graduiertenkollegs, Forschergruppen, Forschungsschwerpunkte | 50 |
Abgelehnte Vollanträge der o.g. Sondertatbestände (einmalig, für Anträge in Sprecherfunktion im Hauptverfahren) | 25 |
Sonderfall: NanOp | 100 |
Sonderfall: Innovationszentren | 100 |
Wir beraten Sie gerne bei Fragen zur Bewertung Ihrer Leistungen und zur Funktionsweise des Rechenmodells. Sollten Sie Fragen haben bezüglich der Auswirkung einzelner Faktoren (z.B. Änderung bei Flächen-/Raumbestand, Änderung der Personalausstattung, Änderung des Leistungsspektrums) auf Ihre Leistungsstufe, dann wenden Sie sich bitte an Frau Eickmeyer.
Bei Fragen bezüglich der Auswirkung der erreichten Leistungsstufe auf Ihr Gehalt/Ruhegehalt haben oder wissen wollen, ob sich für Sie der Wechsel von der C-Besoldung in die W-Besoldung lohnt, steht Ihnen in der Abteilung II Personal & Recht Ihr/e Personalsachbearbeiter/-in aus dem Bereich II T zur Verfügung.
Einrichtung | Abteilung III – Finanzen, Servicebereich Finanzen: Finanzmanagement |
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Sekretariat | III FIMA 41 |
Gebäude | Hauptgebäude |
Raum | H 8123 |
Adresse | Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin |