Der Haushaltsplan der Studierendenschaft und die Festsetzung der Beiträge bedarf der Genehmigung des Präsidiums.
Der Haushaltsplan und die Beitragsordnung sind dem Servicebereich Finanzen 4 Monate vor Beginn des Sommersemesters vorzulegen.
Für die Entlastung reicht der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) die Jahresrechnung der Studierendenschaft, den Wirtschaftsprüferbericht, das Protokoll der Sitzung des Haushaltsausschusses des Studierendenparlaments und das Protokoll der Sitzung des Studierendenparlaments beim Servicebereich Finanzen ein.
Die Jahresrechnung der Studierendenschaft ist von der Präsidentin / vom Präsidenten der TU Berlin bis zum 30. September des auf den Jahresabschluss folgenden Kalenderjahres der Senatsverwaltung mit einer Stellungnahme zur Genehmigung der Entlastung vorzulegen.
Die Genehmigung der Entlastung der Mitglieder des Allgemeinen Studentenausschusses erfolgt durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Einrichtung | Abteilung III – Finanzen |
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Sekretariat | III FI |
Gebäude | Hauptgebäude |
Raum | H 8134 |
Adresse | Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin |