Die Verwendungsrichtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sehen ab dem 01.01.2023 für den Erhalt der DFG-Programmpauschale (DFG-PP) vor, dass sich die geförderten Einrichtungen Leitlinien zur Verwendung der DFG-PP geben.
Das Präsidium der TU hat mit dem Beschluss 092/2022 – 15.11.22 beschlossen: „Die Leitlinie zur Verwendung der Programmpauschale tritt zum 1.1.2023 in Kraft.“
Mit der Leitlinie erfüllt die TU Berlin die Vorgaben der DFG. Die Leitlinie regelt, dass die DFG-PP der Entlastung der Haushaltsmittel der TU Berlin dient. Die Mittel werden vorrangig verwendet zur teilweisen Kostendeckung der bereits verausgabten indirekten Projektkosten. In der Leitlinie enthalten ist die Buchungsanweisung, die für alle DFG-Projekte ab 1.1.2023 gilt.
Einrichtung | Abteilung III – Finanzen |
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Sekretariat | III FI |
Gebäude | Hauptgebäude |
Raum | H 8134 |
Adresse | Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin |