Der Begriff Intrastat bezeichnet eine, auf europäischen Verträgen und Richtlinien beruhende Gemeinschaftsstatistik über innereuropäischen Warenverkehr innerhalb der EU-Staaten. Intrastat ist dabei der umgangssprachliche Begriff, die korrekte Bezeichnung lautet Innergemeinschaftliche Handelsstatistik.
Zweck der Innergemeinschaftliche Handelsstatistik ist die Erhebung des gegenseitigen tatsächlichen Warenverkehrs zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsstaaten (Versendungen und Eingänge). Grundsätzlich gilt, dass Intrastat-Meldungen nur in dem Mitgliedsstaat abzugeben sind, von dem aus die Waren körperlich versandt werden (Absender-Mitgliedsstaat) bzw. in den sie körperlich gelangen (Eingangs-Mitgliedstaat).
Werden Waren aus Drittländern in die EU eingeführt und erfolgt die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr in einem EU-Mitgliedstaat, der nicht auch Bestimmungsmitgliedstaat ist („Unterwegsverzollung“), so ist für die anschließende innergemeinschaftliche Warenbewegung (vom Einfuhr- Mitgliedstaat in den Bestimmungs-Mitgliedstaat) die Intrastat-Meldungen abzugeben.
Die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr bedeutet, dass Waren, die aus dem Drittland kommen an einer EU – Außengrenze in ein Zollverfahren überführt werden (z. Bsp. Zollverfahren Einfuhr – Ware wird verzollt und versteuert) und damit den Status von Gemeinschaftswaren erhalten.
Gemeinschaftswaren sind Waren, die in der EU gewonnen, hergestellt wurden oder sich im zollrechtlich freien Verkehr der EU befinden, alle anderen Waren gelten als Nichtgemeinschaftswaren.
Innergemeinschaftliche Dienstleistungen und sonstige Leistungen unterliegen nicht der Intrahandelsstatistik.
Die TU Berlin ist bei jeder Warenlieferung in einen anderen Mitgliedsstaat der EU und bei jedem Erwerb einer Ware aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU zur Abgabe einer INTRASTAT-Meldung verpflichtet. Der Vordruck ist von der bestellenden bzw. verkaufenden Organisationseinheit der TU Berlin auszufüllen und der Zahlungsanordnung beizufügen. Informationen zum aktuellen Warennummernverzeichnis stehen auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung.
Nevin Dogan
Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
Einrichtung | III FI - Servicebereich Finanzen |
---|---|
Gebäude | H |
Raum | H 2114 |