Die Ausstattung Ihres Fachgebietes mit Sachmitteln erfolgt im Rahmen der Budgetierung aus den an der Fakultät vorhandenen Ressourcen.
Investive und/oder konsumtive Mittel einschließlich Bibliotheksmittel aus Anlass der Berufung
Bitte beachten Sie:
Konkrete Bedingungen zum Abruf der Mittel, zur Laufzeit, Fälligkeit, Mittelplanung und Übertragbarkeit finden Sie in dem Zuweisungsschreiben.
Die Ausstattung erfolgt einmalig und dient als Anschubfinanzierung anlässlich der Berufung.
Berufungsmittel stehen grundsätzlich für drei Jahre ab Dienstantritt zur Verfügung und können auf Antrag bei der Abteilung III - Finanzen (siehe Kontakt unten auf dieser Webseite) einmalig um ein Jahr verlängert werden.
Die Bibliotheksmittel werden in der Regel direkt von der Universitätsbibliothek angefordert.
Größere Beschaffungen und Entwicklungsvorhaben mit Kosten von mehr als 250.000 Euro (bei Fahrzeugen 100.000 Euro) im Einzelfall sind einzeln zu veranschlagen; andernfalls erfolgt die Veranschlagung in einem Sammeltitel.
Für Beschaffungsmaßnahmen über 200.000 Euro sind zwingend Fördermittel nach Art. 91b Abs. 1 Nr. 3 GG oder Art. 143c GG zu beantragen. Bitte beachten Sie hierbei die sehr langen Vorlaufzeiten von ca. sechs Monaten.
Sakine Stern
Haushaltswirtschaft, Berufungen
Einrichtung | Abteilung III – Finanzen, Servicebereich Finanzen: Finanzmanagement |
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Sekretariat | III FIMA 21 |
Gebäude | Hauptgebäude |
Raum | H 8131 |
Adresse | Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin |