Abteilung III - Finanzen

Budgetierung für Berufungen

Die Ausstattung Ihres Fachgebietes mit Sachmitteln erfolgt im Rahmen der Budgetierung aus den an der Fakultät vorhandenen Ressourcen.

Investive und/oder konsumtive Mittel einschließlich Bibliotheksmittel aus Anlass der Berufung

  • Die Zuweisung der Mittel erfolgt ausschließlich an die Fakultät.
  • Es erfolgt keine auf Ihre Person bezogene Berufungszusage, ungeachtet eventuell eingegangener persönlicher Verpflichtungen.
  • Vom Zuweisungsschreiben an die Fakultät erhalten Sie eine Ausfertigung.

Erste Schritte nach Ihrem Dienstantritt

  1. Beantragung der Bewirtschaftungs- bzw. Bestellbefugnis
     
  2. Erstellung eines Zeitplans für die Inanspruchnahme der Mittel
     
    • In welchem Zeitrahmen werden welche Summen benötigt?
    • Welche größeren Beschaffungen sind geplant? Wann sind diese geplant?
       
  3. Kontaktaufnahme mit dem Servicebereich Finanzen (siehe Kontakt unten auf dieser Webseite)
     
    • Abstimmung der Mittelzuweisungen entsprechend des Zeitplans unter 2.
    • Beratung in allen Angelegenheiten der Mittelbewirtschaftung sowie allgemeinen finanziellen Fragen

Bitte beachten Sie:

Konkrete Bedingungen zum Abruf der Mittel, zur Laufzeit, Fälligkeit, Mittelplanung und Übertragbarkeit finden Sie in dem Zuweisungsschreiben.

Die Ausstattung erfolgt einmalig und dient als Anschubfinanzierung anlässlich der Berufung.

Berufungsmittel stehen grundsätzlich für drei Jahre ab Dienstantritt zur Verfügung und können auf Antrag bei der Abteilung III - Finanzen (siehe Kontakt unten auf dieser Webseite) einmalig um ein Jahr verlängert werden.

Die Bibliotheksmittel werden in der Regel direkt von der Universitätsbibliothek angefordert.

Größere Beschaffungen und Entwicklungsvorhaben mit Kosten von mehr als 250.000 Euro (bei Fahrzeugen 100.000 Euro) im Einzelfall sind einzeln zu veranschlagen; andernfalls erfolgt die Veranschlagung in einem Sammeltitel.

Für Beschaffungsmaßnahmen über 200.000 Euro sind zwingend Fördermittel nach Art. 91b Abs. 1 Nr. 3 GG oder Art. 143c GG zu beantragen. Bitte beachten Sie hierbei die sehr langen Vorlaufzeiten von ca. sechs Monaten.

Weitere Informationen zu Großgeräten.

Kontakt

Sakine Stern

Haushaltswirtschaft, Berufungen

sakine.stern@tu-berlin.de

+49 30 314-22869

+49 30 314-79700

Einrichtung Abteilung III – Finanzen, Servicebereich Finanzen: Finanzmanagement
Sekretariat III FIMA 21
Gebäude Hauptgebäude
Raum H 8131
Adresse Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin

Standort & Anschrift