Liebe Studierende,
das Fachgebiet Orts-, Regional- und Landesplanung führt Termine zur Klausureinsichtnahme durch. Es kann Einsicht genommen werden in die Klausur B 7 'Grundlagen des Bau- und Planungsrechts' - Modulteil 'Umweltbelange in der Bauleitplanung I' vom 07. März 2023.
Zur Einsichtnahme wird folgender Termin angeboten:
Donnerstag, der 25.05.2023, von 08-11 Uhr
Die Einsicht findet in Präsenz in den Räumen des Fachgebiets (Zugang über Raum B 109 - TU Berlin, Gebäude B, 1. OG links, Hardenbergstraße 40a, 10623 Berlin) statt. Wir bitten darum, eine FFP2-Maske zu tragen.
Zur Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung per E-Mail an info(at)fgorlp.tu-berlin.de erforderlich. Die Anmeldung hat bis einschließlich Dienstag, den 23.05.2023, um 12 Uhr zu erfolgen."
Liebe Studierende,
das Fachgebiet Orts-, Regional- und Landesplanung führt Termine zur Klausureinsichtnahme durch. Es kann Einsicht genommen werden in die Klausuren B6 'Grundlagen der räumlichen Planung' - jeweils Modulteil 'Regionalplanung und Regionalentwicklung' - vom 06. März 2023 sowie vom 28. März 2023.
Zur Einsichtnahme werden folgende Termine angeboten:
Mittwoch, der 31.05.23, von 08-11 Uhr sowie
Donnerstag, der 01.06.23, von 08-11 Uhr.
Die Einsicht findet in Präsenz in den Räumen des Fachgebiets (Zugang über Raum B 109 - TU Berlin, Gebäude B, 1. OG links, Hardenbergstraße 40a, 10623 Berlin) statt. Wir bitten darum, eine FFP2-Maske zu tragen.
Zur Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung per E-Mail an info(at)fgorlp.tu-berlin.de erforderlich. Die Anmeldung hat bis einschließlich Dienstag, den 30.05.2023, um 12 Uhr zu erfolgen.
Bitte geben Sie dabei an, zu welchem Termin Sie kommen möchten und auch, in welche Klausur (06. oder 28. März) Sie Einsicht nehmen werden. Danke Ihnen für die Hilfe!
Das Fachgebiet Orts-, Regional- und Landesplanung des Instituts für Stadt- und Regionalplanung befasst sich mit den formellen und informellen Instrumenten der räumlichen Gesamtplanung unter Einbeziehung auch europäischer Fragestellungen und Anforderungen. Es geht um die planerische Steuerung baulicher und sonstiger Nutzungen im Raum, mithin um Entscheidungen der zuständigen Planungsträger, welche Flächen etwa für die Wohnbebauung, für gewerbliche Nutzungen oder für den Freiraumschutz bzw. die Erholung im Freiraum gesichert werden sollen.
Im Zentrum von Forschung und Lehre stehen die räumlichen Gesamt- und Fachplanungen mit den zu ihrer Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung erforderlichen Planverfahren. Diese müssen den vielfältigen und komplexen Anforderungen des Planungs-, Bau-, Umwelt- sowie des allgemeinen Verwaltungsrechts gerecht werden.
Der Betrachtungsmaßstab schließt dabei die Gemeinden und deren Verflechtungsbereiche, ebenso wie Regionen und ganze Bundesländer mit ein. Der planungsbezogene Konkretisierungsgrad reicht daher zwangsläufig von der örtlichen bis zur regional- und landesplanerischen Ebene und kommt durch die auf diesen Planungsstufen üblicherweise verwendeten Maßstäbe (1:1.000 bis 1: 5 Mio.) zum Ausdruck.
Zu den formellen Planungsinstrumenten gehören die Raumordnungs- und Bauleitpläne, die baulandschaffenden sonstigen Satzungen sowie auch die sektoralen Fachplanungen (Bundes- und Landesraumordnungspläne, Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Innen- und Außenbereichssatzungen sowie sektorale Fachplanungen).
Als informelle Instrumente sind auf der raumordnerischen Ebene vor allem Leitbilder der Raumordnung, Regionalkonferenzen, Städtenetze, aber auch Modellvorhaben der Raumordnung sowie die projektorientierte Regionalentwicklung anzuführen, auf örtlicher Ebene sind es in erster Linie Master- oder Rahmenpläne, Stadtteil- und Stadtentwicklungsplanungen sowie sonstige Pläne und Konzepte, wie Mobilitätskonzepte, Generalverkehrspläne, aber auch Einzelhandels- oder Grünvernetzungskonzepte sowie in letzter Zeit Klimaschutz- und Energiekonzepte, die hier Erwähnung finden müssen.
Neben der räumlichen Gesamtplanung werden auch die Ziele, Inhalte und Methoden der Fachplanungen auf den verschiedenen Ebenen der räumlichen Planung betrachtet. Dies umfasst z.B. die Bereiche Abfall, Bergbau, Bodenschutz, Denkmalschutz, Energie, Forst, Immissionsschutz, Landwirtschaft, Naturschutz, Verkehr, Verteidigung und Wasserwirtschaft mit ihren raumbezogenen Planungen. Ein besonders wichtiger Aspekt besteht dabei in der Integration der fachplanerischen Inhalte in die räumliche Gesamtplanung.
Das Fachgebiet wird von Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Stephan Mitschang geleitet.
Das Lehrangebot spiegelt die fachlichen Schwerpunkte des Fachgebietes wider. Im Bachelorstudiengang der ‚Stadt- und Regionalplanung‘ werden die Vorlesungen ‚Regionalplanung und Regionalentwicklung‘ und ‚Umweltbelange in der Bauleitplanung I‘ sowie ein Seminar, das sich mit den ‚Infrastrukturen in der Bauleitplanung‘ auseinandersetzt, angeboten.
Im Master des Studiengangs Stadt- und Regionalplanung werden Veranstaltungen im Schwerpunkt III ‚Raumplanung, Recht und Verwaltung‘, angeboten. Insbesondere ist das Fachgebiet für das entsprechende Kernmodul in diesem Schwerpunkt zuständig. Hierbei werden vor allem Themen rund um die örtliche und überörtliche Gesamtplanung sowie zu umwelt- und verwaltungsrechtlichen Fragen der räumlichen Planung erörtert.
Die Projektlehre sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudiengang Stadt- und Regionalplanung verstärkt und konkretisiert das fachliche Profil des Fachgebietes und widmet sich unter Bezugnahme praktischer Fragestellungen aktuellen Thematiken der räumlichen Gesamt- und Fachplanung.
Halbjährlich veranstaltet das Fachgebiet ‚Orts, Regional- und Landesplanung‘ darüber hinaus eine Wissenschaftliche Fachtagung zu Fach- und Rechtsfragen der Regional- und Bauleitplanung. Dabei werden aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen im Arbeitsfeld der räumlichen Gesamt- und Fachplanung in den Fokus genommen und diskutiert.