Fakultät III - Prozesswissenschaften

Berufungen

Die Berufung zur Übernahme einer Professur an einer deutschen Universität ist nicht nur für die Neuberufenen, sondern auch für die berufungswilligen Hochschulen bzw. Fakultäten von immenser Bedeutung. Die Gewinnung neuer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für eine Professorenstelle beeinflusst die Profilbildung der Fakultät in einem hohen Maße. Auch die Qualität in Forschung und Lehre an der Fakultät III ist maßgeblich von der wissenschaftlichen Exzellenz ihrer Professorinnen und Professoren bestimmt. Daher muss gewährleistet werden, dass die Besetzungen qualitätsgesichert und nach einem streng reglementierten und auch gesetzlich bestimmten Verfahren erfolgen.Transparenz, Schnelligkeit sowie die Sicherstellung der Chancengleichheit haben in den Verfahren höchste Priorität, um das Prinzip der Bestenauslese zur Sicherung der Exzellenz in Forschung und Lehre an der Fakultät zu verfolgen.

Derzeit von der Fakultät III ausgeschriebene Professuren

Derzeit ist die W3-Professur für Umweltverfahrenstechnik an der Fakultät III ausgeschrieben.

Hinweis: Die in der Ausschreibung genannte Frist ist keine Ausschlussfrist! Bei Berufungsverfahren dürfen Bewerbungen bis zur 2. Sitzung (Sitzung zur Auswahl der zum Kolloquium einzuladenden Bewerber*innen) eingehen. Bitte kontaktieren Sie Frau Stocklossa, um die Abgabefrist zu erfahren.

Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien

Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)

  • § 100 (Einstellungsvoraussetzungen für Professoren und Professorinnen)
  • § 102a (Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen)
  • § 102c (Tenure-Track)
  • aktuelle Gesamtausgabe BerlHG in der Fassung vom 05.07.2022

TU-interne Richtlinien

 

Weiterführende Informationen und Möglichkeiten der Unterstützung

Ablauf eines Berufungsverfahrens

Vorbereitung

  • der Fakultätsrat benennt die Mitglieder der Berufungskommission, die für die Auswahl der Beweber*innen zuständig sind
  • der Dekan konstituiert die BK spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist

Bewerbungen sichten und Auswahlverfahren

  • die Bewerbungen werden für die Einsichtnahme der BK-Mitglieder vorbereitet
  • alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten eine Eingangsbestätigung
  • die BK wählt nach vorab definierten Auswahlkriterien geeignete Bewerber*innen aus, die zu einem universitätsöffentlichen Lehr- und Forschungsvortrag eingeladen werden
  • die Eingeladenen werden vorab vom BK-Vorsitzend über den Ablauf des Vorstellungsvortrags und des Gesprächs mit der BK informiert
  • ein*e Ansprechpartner*in betreut die Eingeladenen am Vorstellungstag
  • nach Anhörung der Berufungsvorträge werden für die engere Auswahl Gutachten eingeholt.

Erstellen der Berufungsliste und Berufung

  • nach dem letzten Berufungsvortrag und dem Eingang der externen Gutachten erstellt die BK eine Liste mit in der Regel drei Bewerber*innen
  • der BK-Beschluss zur Berufungsliste wird dem erweiterten Fakultätsrat zur Beschlussfassung vorgelegt
  • der Berufungsvorgang wird an die Vizepräsidentin für Forschung, Berufung und Nachwuchsförderung weitergeleitet
  • eine Stellungnahme vom Akademischen Senat (AS) wird eingeholt
  • abschließend wird der Berufungsvorschlag an die zuständige Senatsverwaltung mit der Bitte um Ruferteilung gesendet.

Der vollständige Berufungsprozess dauert ca. 1,5 bis 2 Jahre.

Die Bewerbung auf eine Professur

Die zu besetzenden Professorenstellen der Fakultät werden in der Regel öffentlich und international ausgeschrieben. Die Einstellungsvoraussetzungen sind in §100 bzw.102a BerlHG gesetzlich geregelt. Die Voraussetzungen für eine optimale Besetzung der Professorenstelle werden in der Ausschreibung exakt aufgeführt ebenso wie die erforderlichen und einzureichenden Unterlagen. Das dort vermerkte Lehrportfolio stellt einen wichtigen Bestandteil in Berufungsverfahren an unserer Fakultät dar. Mit der Beschreibung des persönlichen Lehrportfolios möchten wir die Lehrkompetenzen sowie die Lehrpersönlichkeit der Bewerber*innen kennenlernen.Bitte beachten Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen folgende Hinweise zum gewünschten Aufbau eines Lehrportfolios.

In den Berufungen an die TU Berlin soll sich ein einheitliches Verständnis der Bedeutung von Sprache und Spracherwerb an der TU Berlin widerspiegeln, basierend auf den drei Säulen der internen Sprachpolitik:

  1. Deutsch als zentrale Sprache
  2. Englisch als Zweitsprache
  3. Gelebte Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Kompetenzen

Stand der derzeitig an der Fakultät laufenden Verfahren (02.08.2023)

Besoldungs- gruppe / GradeFachgebiet / ChairVorsitz der Berufungskommission / chair of the selection committeeFristende Ausschreibung / End-date advertisementFach- und Lehrvorträge / Scientific and academic lecturesListenbeschluss Fakultätsrat/ Decision on appointment list by the faculty boardListenbeschluss Akademischer Senat/ Decision on appointment list by the academic boardBitte um Ruf an Senat / Request for Appointment to Senate
W3Umweltverfahrenstechnik / Environmental Process EngineeringProf. Ferdinand Hellweger30.09.2023    

Kontakt

Anlaufstelle in Berufungsangelegenheiten für Informationen und Bewerbungen in der Fakultät ist die Fakultätsverwaltung, das Fakultäts-Service-Center, das den Berufungsprozess operativ begleitet.

Adriane Stocklossa

Fakultät III - Prozesswissenschaften

berufungen@fak3.tu-berlin.de

+49 30 314-24102

Mailadriane.stocklossa[at]tu-berlin.de

Das Referat für Forschung, Nachwuchs und Berufungen ist Ansprechpartner zu Fragen der strategischen Berufungsplanung und-durchführung der Fakultät.

Dr.

Simone Becker

Referentin für Forschung, Nachwuchs und Berufungen

s.becker@tu-berlin.de

+49 30 314-24360

Der Prodekan für Berufungsmanagement verantwortet die Berufungsplanung und -verhandlungen der Fakultät.
 

Prof. Dr.

Eckhard Flöter

FGL Strukturprofessur

eckhard.floeter@tu-berlin.de

+49 30 314-27519