Fakultät III - Prozesswissenschaften

Aufgaben der Prüfungsausschüsse

Für jeden von der Fakultät III angebotenen Studiengang wird ein Prüfungsausschuss eingerichtet. Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnungen eingehalten werden. Er ist für alle Fragen im Zusammenhang mit Prüfungsordnungen zuständig und ist somit die entscheidende Instanz für alle prüfungsrelevanten Auslegungs- und Streitfragen.

Der Prüfungsausschuss ist insbesondere zuständig für

  • die Organisation der Prüfungen
  • die Anerkennung von Studienzeiten sowie von Studien- und Prüfungsleistungen
  • die Aufstellung der Listen der Prüferinnen und Prüfer sowie der Beisitzerinnen und Beisitzer
  • die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für Studierende mit länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung bzw. Beeinträchtigung, die es ihnen nicht ermöglicht, eine Studien- oder Prüfungsleistung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen.

Pat Schubert

Geschäftsstelle Prüfungsausschüsse

p.schubert@tu-berlin.de

+49 30 314-29324

Sekretariat H 88
Raum H 8136

Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse

Der Prüfungsausschuss eines jeden Studienganges besteht aus fünf Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:

  • drei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer
  • eine akademische Mitarbeiterin oder ein akademischer Mitarbeiter
  • eine Studentin oder ein Student


Der Prüfungsausschuss wählt aus den professoralen Mitgliedern eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Diese oder dieser wird meist als Prüfungsobmann/-frau bezeichnet. Der Prüfungsausschuss überträgt ihm/ihr den Großteil seiner Kompetenzen.

Kontakt zu den Prüfungsausschüssen

Biotechnologie

B.Sc. Biotechnologie: Prof. Juri Rappsilber 

M.Sc. Biotechnologie: Prof. Sina Bartfeld 

Sprechstunden: siehe Instituts-Webseite

Brauerei- und Getränketechnologie

B.Sc. und M.Sc. Brauerei- und Getränketechnologie sowie B.Eng. Brauwesen: Prof. Brian Gibson (Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung: 314-27290)

B.Sc. Energie- und Prozesstechnik

Prof. Stefan Elbel (Sprechstunde: siehe Fachgebiets-Webseite)

M.Sc. Energie- und Verfahrenstechnik

Prof. Steffi Knorn (Sprechstunde: siehe Fachgebiets-Webseite)

M.Sc. Gebäudeenergiesysteme

Prof. Martin Kriegel

Sprechzeit: Montag 15.00-16.30 Uhr

Raum: HL 105

Fachgebiets-Webseite

Lebensmitteltechnologie

B.Sc. Lebensmitteltechnologie: Prof. Stephan Drusch (Sprechstunde: siehe Fachgebiets-Webseite)

M.Sc. Lebensmitteltechnologie: Prof. Cornelia Rauh (Sprechstunde: siehe Fachgebiets-Webseite)

S.E. Lebensmittelchemie

Prof. Hajo Haase

nach Vereinbarung

  • Beauftragter für die Studienfachberatung
     
  • Vorsitzender des Prüfungsausschusses für den zweiten Prüfungsabschnitt
    sowie für den Ergänzungsstudiengang Diplom-Lebensmittelchemiker / Diplom-Lebensmittelchemiker

Fragen, Auskunft, Scheine, Sonstiges: Frau Kerstin Abboud, Tel.: 314-72584 oder

M.Sc. PEESE

Prof. Tetyana Morozyuk

Sprechstunde: siehe Fachgebiets-Webseite

M.Sc. Regenerative Energiesysteme

Prof. Thomas Brown

Sprechstunde: siehe Fachgebiets-Webseite

Raum: FT 024A

Technischer Umweltschutz

B.Sc. Technischer Umweltschutz: Prof. Andreas Held (Sprechstunde: nach Vereinbarung, Kontakt siehe Fachgebiets-Webseite)

M.Sc. Technischer Umweltschutz: Prof. Vera Rotter (Sprechstunde: nach Vereinbarung, Kontakt siehe Fachgebiets-Webseite)

Werkstoffwissenschaften sowie Materialwissenschaft und Werkstofftechnik

B.Sc. Werkstoffwissenschaften sowie B.Sc. Materialwissenschaft und Werkstofftechnik: Prof. Aleksander Gurlo

Sprechzeiten: Montags 17:30-18:00 Uhr, Mittwochs, 9:00-10:00 Uhr
Raum: BA 308
Tel.: 314 23425

Fachgebiets-Webseite

M.Sc. Werkstoffwissenschaften: Prof. Dietmar Auhl

Sprechzeiten: nach Vereinbarung

Tel: 314-24217

Fachgebiets-Webseite

 

Formulare

  • Anerkennung - Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen

    1. Anerkennungsanträge können jederzeit beim Prüfungsausschussvorsitzenden des jeweiligen Studiengangs (nicht im FSC der Fakultät III!) eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit des jeweiligen Prüfungsausschusses.

    2. Für anzuerkennende Leistungen muss jeweils ein Nachweis in Kopie beigefügt werden (z.B. Zeugniskopie, Leistungsnachweis für Sprachkurse, Zeugnis aus dem Ausland,…).

    3. Welche Unterschriften zusätzlich benötigt werden, entscheidet der jeweilige Prüfungsausschussvorsitzende.

    Hinweis: Dieses Formular lässt sich erst nach dem Herunterladen öffnen. Bitte nutzen Sie die aktuellste Version Ihres PDF-Readers.