Liebe Promovierende,
unter der Voraussetzung, dass die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege die neue Grundordnung der TU Berlin genehmigt, werden bei den kommenden Gremienwahlen im Januar erstmals auch Promovierendenvertretungen an den einzelnen Fakultäten gewählt.
Wählen können diejenigen, die ihre Absicht zur Promotion im Promotionsbüro angemeldet haben und entweder an der TU Berlin immatrikuliert oder angestellt sind. Gleiches gilt auch für Promovierende, die sich als Kandidat*in für die Vertretung zur Wahl stellen möchten.
Wir empfehlen Ihnen dringend, wenn nicht bereits erfolgt, schnellstmöglich Ihre Promotion mit dem Antrag auf Promotionsabsicht anzumelden und/oder sich zu immatrikulieren, damit Sie sich an den Wahlen beteiligen oder auch selbst eine Kandidatur übernehmen können.
Wissenswertes zur Promovierendenvertretung können Sie im Juni-Newsletter des Center for Junior Scholars im Interview mit dem Sprecher der Promovierendenvertretung an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Timo Eckstein, erfahren.
Weitere Informationen zu den Details der Wahlen folgen.