Fakultät III - Prozesswissenschaften

Promotion

Die Promotion ist eine Hochschulprüfung, durch die der höchste akademische Grad, der Doktorgrad, erlangt wird. Sie gilt als Nachweis der Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit und ist die Voraussetzung für eine Habilitation.

Die Promotion wird in einem durch die Promotionsodnung der Fakultät geregelten Prüfungsverfahren erworben, in dem der selbständige Beitrag zur wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung nachgewiesen werden muss. Dieser Nachweis wird durch die Annahme einer schriftlichen Arbeit (Dissertation) sowie durch eine erfolgreiche mündlichen Prüfung (wissenschaftliche Aussprache) erbracht.

Promotionen stellen eine tragende Säule der Forschungstätigkeit der Fakultät III dar. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Übertragung und Anwendung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis und initiieren innovative technische und gesellschaftliche Entwicklungen. Abhängig vom Schwerpunkt der Promotion vergibt die Fakultät die Doktorgrade Doktor*in der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.) oder Doktor*in der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.).

Aktuelle Hinweise

Bitte beachten Sie, dass es seit August 2023 eine überarbeitete Promotionsordnung und daher auch neue Formulare gibt. Bitte nutzen Sie immer nur die Vordrucke von der Webseite.

Ablauf der Promotion an der Fakultät III

Möglichkeiten und Voraussetzungen der Promotion

Formale Voraussetzung für die Promotion ist der erfolgreiche Abschluss eines Masterstudiengangs einer Universität oder Fachhochschule oder eines vom Niveau vergleichbaren Hochschulabschlusses (Diplom, Magister, Staatsexamen). Diplomabsolventen von Fachhochschulen können bei überdurchschnittlicher Abschlussnote (mindestens „gut“) und nach dem Bestehen von Feststellungsprüfungen ebenfalls zur Promotion zugelassen werden. Wissenschaftlich besonders befähigte Inhaber*innen eines Bachelorgrades können im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens unmittelbar zur Promotion zugelassen werden (direct track).

Die Promotionsleistung umfasst die erfolgreiche Anfertigung einer Forschungsarbeit (Dissertation) und eine bestandene mündliche Prüfung (Wissenschaftliche Aussprache). Abhängig vom Schwerpunkt der Promotion vergibt die Fakultät die Doktorgrade Doktor*in der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.) oder Doktor*in der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.).

Anmeldung der Promotionsabsicht

Promovierende können und sollten ihre Promotionsabsicht anmelden, sobald sie ein ausformuliertes Forschungsvorhaben (Exposé) und eine Betreuungsperson gefunden haben (§ 4 PromO). Besonders für FH-Absolvent*innen und Absolvent*innen mit ausländischem Abschluss ist die Absichtsanmeldung wegen Anerkennungsfragen empfohlen.

Promovierende stellen einen Antrag an die*den Dekan*in der Fakultät III, in dem sie den Arbeitstitel ihrer Dissertation und das Fachgebiet der Promotion nennen. Bitte benutzen Sie dazu das Formular Antrag auf Anmeldung der Promotionsabsicht. Als Anlagen fügen Sie bitte bei:

  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • eine beglaubigte Kopie Ihres Diplom-, Bachelor- oder Masterzeugnisses sowie der Urkunde
  • eine Beschreibung des in Aussicht genommenen Dissertationsthemas (Exposé)
  • einen Arbeits- und Zeitplan
  • eine Kopie der Promotionsvereinbarung
  • bei Fachhochschulabsolvent*innen mit einem Diplomabschluss zusätzlich die Diplomarbeit sowie etwaige weitere wissenschaftliche Arbeiten, wenn angefordert
  • Datenblatt zur statistischen Datenerfassung

Die Zulassungsvoraussetzungen werden anschließend geprüft. Im Falle eines ausländischen Studienabschlusses entscheidet das Department of International Affairs über die Anerkennung. Wenn ein FH-Diplom- oder Bachelor-Abschluss vorliegt, erfolgt die Prüfung und die Festlegung der zu erbringenden Prüfungen durch den Prüfungsausschussvorsitzenden.

Sind Sie nicht (mehr) an der TU Berlin angestellt, müssen Sie sich als Promotionsstudierende*r einschreiben. Das Bestätigungsschreiben über die Anmeldung der Promotionsabsicht muss im Studierendensekretariat zur Einschreibung als Promotionsstudent*in vorgelegt werden. Weitere Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.

Formulare und Unterlagen

Eröffnung des Promotionsverfahrens

Haben Sie Ihre Doktorarbeit fertiggestellt, können Sie (über das Fakultäts-Service-Center) an den*die Dekan*in der Fakultät III den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren stellen (§§ 5 und 6 PromO). Bitte benutzen Sie dafür das Formular Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren. Als Anlagen fügen Sie bitte bei:

  • vier oder fünf Exemplare der gebundenen Dissertationsschrift (je ein Exemplar pro Gutachtende*r, ein Exemplar für den Vorsitz und ein Exemplar für das FSC)
  • eine elektronische Version der Dissertation als pdf-Datei
  • eine beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses und der Urkunde (sofern nicht bereits bei der Anmeldung der Promotionsabsicht eingereicht)
  • einen tabellarischen Lebenslauf mit Unterschrift
  • eidesstattliche Erklärung
  • eine Liste der Vorveröffentlichungen mit Angabe des Eigenanteils und je ein Exemplar der Veröffentlichung.

Im Antrag schlagen Sie u. a. die gewünschten Gutachter*innen vor. Beachten Sie dazu besonders § 5 (2) sowie § 6 (3) und (4) der Promotionsordnung: Von den Gutachtenden muss mindestens eine Person ein*e hauptamtliche*r Professor*in der Fakultät III sein; die zweite Person sollte von extern sein (Telefonnummer und eMail-Adresse nicht vergessen). Eine*r der Gutachtenden darf nicht Co-Autor*in sein. Als Promovend können Sie auch schon einen Vorschlag für den Vorsitz des Promotionsausschusses unterbreiten. Beachten Sie dabei bitte die Anforderungen der Promotionsordnung und besprechen Sie sich vorab mit Ihrer Betreuungsperson.

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen vorab per Mail, bevor Sie sie per Post schicken oder bei einem Termin persönlich im Fakultäts-Service-Center abgeben.

    Formulare und Dokumente

    Begutachtung der Dissertation

    Sobald Sie das Bestätigungsschreiben über die Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens erhalten, haben die Gutachtenden drei Monate Zeit, einzeln und unabhängig voneinander zu prüfen, ob die vorgelegte Dissertation als Promotionsleistung anerkannt werden kann.

    Nach Eröffnung des Promotionsverfahrens durch den Dekan können Sie mit den Gutachtenden und der*dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses den Termin für die wissenschaftliche Aussprache vereinbaren. Dies kann vor Eingang der Gutachten im Fakultäts-Service-Center sowie vor Ablauf der Drei-Monats-Frist sein. Teilen Sie diesen Termin der zuständigen Mitarbeiterin so schnell wie möglich mit (inkl. Uhrzeit und Raumangabe); daraus wird dann das Datum errechnet, bis wann die Gutachten im Fakultäts-Service-Center vorliegen müssen, um den Termin realisieren zu können. Liegen alle Gutachten dort vor, wird die Einladung zur wissenschaftlichen Aussprache 16 Tage vor dem geplanten Termin durch die Fakultätsverwaltung versandt. Promovenden erhalten eine Einladung mit diversen Unterlagen per Einschreiben an die hinterlegte Anschrift zugesandt. Liegen die Gutachten keine 16 Tage vor dem geplanten Termin vor, muss die wissenschaftliche Aussprache verschoben werden.

    Wissenschaftliche Aussprache

    Nach Eröffnung des Promotionsverfahrens durch den*die Dekan*in und dem Eingang der Gutachten in der Fakultätsverwaltung folgt die Wissenschaftliche Aussprache. Sie ist die mündliche Promotionsprüfung und findet als universitätsöffentliche Veranstaltung statt. Direkt im Anschluss erhalten Sie eine vorläufige Bescheinigung mit dem Ergebnis der Promotion.

    Die aktuellen Termine der Wissenschaftlichen Aussprachen an der Fakultät finden Sie hier.

     

    Veröffentlichung und Vollzug der Promotion

    Nach der Wissenschaftlichen Aussprache müssen Sie innerhalb von 12 Monaten Ihrer Veröffentlichungspflicht (§9 PromO) nachkommen. Die Pflichtexemplare müssen in der UB-Dissertationsstelle (Universitätsbibliothek in der Fasanenstraße 88) abgegeben werden. Sie erhalten von der UB-Dissertationsstelle eine Empfangsbescheinigung, eine Empfangsbescheinigung wird der Fakultätsverwaltung zugeschickt.

    Die Bestätigung Ihres/Ihrer Betreuer/in über die eingearbeiteten Änderungen mit Unterschrift im Original reichen Sie im Fakultäts-Service-Center der Fakultät III ein, um die Urkunde (§10PromO) erstellen zu lassen. Diese erhalten Sie zusammen mit zwei beglaubigten Kopien nach Absprache entweder persönlich ausgehändigt oder postalisch zugeschickt. Der Empfang der Urkunde ist schriftlich zu bestätigen.

     

    Termine

    Eine Übersicht der kommenden wissenschaftlichen Aussprachen finden Sie hier.

    Zahlen und Fakten

    JahrAnzahl PromotionenAnteil FrauenAnteil ausländische Personen
    20178243%23%
    20188551%19%
    20199643%34%
    20205347%26%
    20217841,5%28%
    20228240%28%
    20237842%24,4%
    Promotionen der Fakultät III, Stand 14.3.2024

    Informationen und Beratungsangebote

    Nachwuchsarbeit der Fakultät

    Aktuelle Informationen der Fakultät für den Wissenschaftlichen Nachwuchs finden Sie in den WiMiNews, die in etwa monatlichem Rhythmus per Mail verschickt werden. Zur Aufnahme in den Mailverteiler wenden Sie sich bitte an das Referat für Forschung und Nachwuchs.

    Zur Anerkennung und Motivierung ihrer Nachwuchswissenschaftler*innen lobt die Fakultät III jährlich Preise für herausragende Leistungen aus: den Promotionspreis für Nachwuchswissenschaftlerinnen, zwei Forschungspreise (Postdoc und Doktorand*innen/Promotion) und den Lehrpreis. Informationen zu den Ausschreibungen finden Sie während der Ausschreibungsphase unter "Aktuelles".

    Weiterbildung und Qualifizierung

    Nachwuchswissenschaftler*innen der TU können zur Weiterbildung und Qualifizierung die Angebote von verschiedenen Organisationseinheiten der Hochschule und der BUA-Institutionen nutzen. Das Kursangebot ist auf den einzelnen Seiten der Einrichtungen zu finden.

    Anlaufstellen

    Erste Anlaufstelle für Promovierende und Postdocs an der Technischen Universität Berlin ist das Nachwuchsbüro des Center for Junior Scholars (CJS).

    Einen Überblick über weitere Anlaufstellen vom Familienbüro bis zur psychologischen Beratung finden Sie hier.

    Kontakt

    Anlaufstelle für Informationen und Anträge in Promotionsangelegenheiten in der Fakultät ist die Fakultätsverwaltung, das Fakultäts-Service-Center.

    Promotionsbeauftragte sind Vertrauenspersonen für Doktorand*innen, an die Sie sich bei Problemen oder Fragen wenden können.
     

    Das Referat für Forschung und Nachwuchs ist Ansprechpartner zur Nachwuchsarbeit und Forschungsförderung der Fakultät.

    Beate Neumann

    Verwaltung Fak. III

    beate.neumann@tu-berlin.de

    +49 30 314-25330

    Sekretariat H 88
    Gebäude H
    Raum H 8157

    Sprechstunden finden nach Absprache statt. Bitte nehmen Sie telefonisch oder per Mail Kontakt auf.

    Dr.

    Philip Wietstock

    Beschäftigte_r in der Wissenschaft

    philip.wietstock@tu-berlin.de

    +49 30 314-27505

    Sekretariat ACK 4

    Dr.

    Simone Becker

    Referentin für Forschung, Nachwuchs und Berufungen

    s.becker@tu-berlin.de

    +49 30 314-24360

    Sekretariat H 88

    Die Fakultät benutzt eine Verteilerliste zum Versand von Informationen für den Wissenschaftlichen Nachwuchs. Bitte melden Sie sich im Referat, um in den Verteiler aufgenommen zu werden.