Formale Voraussetzung für die Promotion ist der erfolgreiche Abschluss eines Masterstudiengangs einer Universität oder Fachhochschule oder eines vom Niveau vergleichbaren Hochschulabschlusses (Diplom, Magister, Staatsexamen). Diplomabsolventen von Fachhochschulen können bei überdurchschnittlicher Abschlussnote (mindestens „gut“) und nach dem Bestehen von Feststellungsprüfungen ebenfalls zur Promotion zugelassen werden. Wissenschaftlich besonders befähigte Inhaber*innen eines Bachelorgrades können im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens unmittelbar zur Promotion zugelassen werden (direct track).
Die Promotionsleistung umfasst die erfolgreiche Anfertigung einer Forschungsarbeit (Dissertation) und eine bestandene mündliche Prüfung (Wissenschaftliche Aussprache). Abhängig vom Schwerpunkt der Promotion vergibt die Fakultät die Doktorgrade Doktor*in der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.) oder Doktor*in der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.).
Promovierende können und sollten ihre Promotionsabsicht anmelden, sobald sie ein ausformuliertes Forschungsvorhaben (Exposé) und eine Betreuungsperson gefunden haben (§ 4 PromO). Besonders für FH-Absolvent*innen und Absolvent*innen mit ausländischem Abschluss ist die Absichtsanmeldung wegen Anerkennungsfragen empfohlen.
Promovierende stellen einen Antrag an die*den Dekan*in der Fakultät III, in dem sie den Arbeitstitel ihrer Dissertation und das Fachgebiet der Promotion nennen. Bitte benutzen Sie dazu das Formular Antrag auf Anmeldung der Promotionsabsicht. Als Anlagen fügen Sie bitte bei:
Die Zulassungsvoraussetzungen werden anschließend geprüft. Im Falle eines ausländischen Studienabschlusses entscheidet das Department of International Affairs über die Anerkennung. Wenn ein FH-Diplom- oder Bachelor-Abschluss vorliegt, erfolgt die Prüfung und die Festlegung der zu erbringenden Prüfungen durch den Prüfungsausschussvorsitzenden.
Sind Sie nicht (mehr) an der TU Berlin angestellt, müssen Sie sich als Promotionsstudierende*r einschreiben. Das Bestätigungsschreiben über die Anmeldung der Promotionsabsicht muss im Studierendensekretariat zur Einschreibung als Promotionsstudent*in vorgelegt werden. Weitere Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.
Formulare und Unterlagen
Haben Sie Ihre Doktorarbeit fertiggestellt, können Sie (über das Fakultäts-Service-Center) an den*die Dekan*in der Fakultät III den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren stellen (§§ 5 und 6 PromO). Bitte benutzen Sie dafür das Formular Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren. Als Anlagen fügen Sie bitte bei:
Im Antrag schlagen Sie u. a. die gewünschten Gutachter*innen vor. Beachten Sie dazu besonders § 5 (2) sowie § 6 (3) und (4) der Promotionsordnung: Von den Gutachtenden muss mindestens eine Person ein*e hauptamtliche*r Professor*in der Fakultät III sein; die zweite Person sollte von extern sein (Telefonnummer und eMail-Adresse nicht vergessen). Eine*r der Gutachtenden darf nicht Co-Autor*in sein. Als Promovend können Sie auch schon einen Vorschlag für den Vorsitz des Promotionsausschusses unterbreiten. Beachten Sie dabei bitte die Anforderungen der Promotionsordnung und besprechen Sie sich vorab mit Ihrer Betreuungsperson.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen vorab per Mail, bevor Sie sie per Post schicken oder bei einem Termin persönlich im Fakultäts-Service-Center abgeben.
Formulare und Dokumente
Sobald Sie das Bestätigungsschreiben über die Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens erhalten, haben die Gutachtenden drei Monate Zeit, einzeln und unabhängig voneinander zu prüfen, ob die vorgelegte Dissertation als Promotionsleistung anerkannt werden kann.
Nach Eröffnung des Promotionsverfahrens durch den Dekan können Sie mit den Gutachtenden und der*dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses den Termin für die wissenschaftliche Aussprache vereinbaren. Dies kann vor Eingang der Gutachten im Fakultäts-Service-Center sowie vor Ablauf der Drei-Monats-Frist sein. Teilen Sie diesen Termin der zuständigen Mitarbeiterin so schnell wie möglich mit (inkl. Uhrzeit und Raumangabe); daraus wird dann das Datum errechnet, bis wann die Gutachten im Fakultäts-Service-Center vorliegen müssen, um den Termin realisieren zu können. Liegen alle Gutachten dort vor, wird die Einladung zur wissenschaftlichen Aussprache 16 Tage vor dem geplanten Termin durch die Fakultätsverwaltung versandt. Promovenden erhalten eine Einladung mit diversen Unterlagen per Einschreiben an die hinterlegte Anschrift zugesandt. Liegen die Gutachten keine 16 Tage vor dem geplanten Termin vor, muss die wissenschaftliche Aussprache verschoben werden.
Nach Eröffnung des Promotionsverfahrens durch den*die Dekan*in und dem Eingang der Gutachten in der Fakultätsverwaltung folgt die Wissenschaftliche Aussprache. Sie ist die mündliche Promotionsprüfung und findet als universitätsöffentliche Veranstaltung statt. Direkt im Anschluss erhalten Sie eine vorläufige Bescheinigung mit dem Ergebnis der Promotion.
Die aktuellen Termine der Wissenschaftlichen Aussprachen an der Fakultät finden Sie hier.
Nach der Wissenschaftlichen Aussprache müssen Sie innerhalb von 12 Monaten Ihrer Veröffentlichungspflicht (§9 PromO) nachkommen. Die Pflichtexemplare müssen in der UB-Dissertationsstelle (Universitätsbibliothek in der Fasanenstraße 88) abgegeben werden. Sie erhalten von der UB-Dissertationsstelle eine Empfangsbescheinigung, eine Empfangsbescheinigung wird der Fakultätsverwaltung zugeschickt.
Die Bestätigung Ihres/Ihrer Betreuer/in über die eingearbeiteten Änderungen mit Unterschrift im Original reichen Sie im Fakultäts-Service-Center der Fakultät III ein, um die Urkunde (§10PromO) erstellen zu lassen. Diese erhalten Sie zusammen mit zwei beglaubigten Kopien nach Absprache entweder persönlich ausgehändigt oder postalisch zugeschickt. Der Empfang der Urkunde ist schriftlich zu bestätigen.