Die Medizin, Psychologie und Soziologie sowie weitere Disziplinen verwenden für die Forschung menschliche Proband*innen, um wissenschaftliche Fragestellungen zu untersuchen. Angesichts historischer Verfehlungen muss die Forschung am Menschen besonderen ethischen und rechtlichen Ansprüchen entsprechen.
Den Rahmen für Forschung am Menschen bilden anerkannte internationale Dokumente, z. B. die "Deklaration von Helsinki" der World Medical Association oder das "Additional Protocol to the Convention on Human Rights and Biomedicine, concerning Biomedical Research" des Europarates. Daneben finden sich nationale gesetzliche Regelungen für die Forschung am Menschen, in Deutschland vor allem im Arzneimittelgesetz (§§ 40-42b) und im Medizinproduktegesetz (§§ 20-22).
In Umsetzung dieser Regelungen sind für die praktische Durchführung für Forschung am Menschen "(1) die informierte Einwilligung, (2) eine sorgfältige Schaden-Nutzen-Abwägung und (3) eine gerechte Probandenauswahl" wichtig. (Quelle: Heinrichs, Bert: Forschung am Menschen)
Hilfestellungen
KIT: Leitfaden zur Anwendung empirischer Forschungsmethoden in der nutzerzentrierten Produktentwicklung : Forschung mit und an Menschen in den Ingenieurwissenschaften, DOI: 10.5445/IR/1000132655
Im Spannungsfeld zwischen Wissenschaftsfreiheit und Forschungsverantwortung muss für sicherheitsrelevante Aspekte der Forschung sensibilisiert werden, wenn Risiken für Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Umwelt oder ein friedliches Zusammenleben mit dem Forschungsvorhaben verbunden sind.
Den rechtlichen Rahmen im wissenschaftlichen Bereich setzen die Anwendung des Außenwirtschaftsrechts und der Exportkontrolle. Beschränkungen können z. B. bei Forschungskooperationen mit ausländischen Einrichtungen, bei der Zusammenarbeit mit Gastwissenschaftlern am eigenen Institut im Inland, der Versendung von wissenschaftlichen Geräten (Waren) ins Ausland oder auch bei Wissenstransfers und Veröffentlichungen eine Rolle spielen.
Selbst wenn an der TU Berlin aufgrund der Zivilklausel nur rein zivile Forschung durchgeführt wird, müssen Forschende auch potentielle Missbrauchsrisiken (Malevolent use), auch im Sinne einer militärischen Nutzung der Forschung mit bedenken: "Güter, die üblicherweise für zivile Zwecke verwendet werden, gleichzeitig aber auch im militärischen Bereich Verwendung finden können [...] werden als Dual-Use-Güter („Güter mit doppeltem Verwendungszweck“) bezeichnet. Da sie überwiegend zivil eingesetzt werden, ist ihr Missbrauchspotential vielfach nicht auf den ersten Blick erkennbar." (Handbuch Exportkontrolle und Academia, S. 15)
Hilfestellungen
Ansprechpartner*in für Beratung und rechtliche Prüfung: Exportkontrollbeauftragte*r der TU
Die Organisation von Forschungsdaten (FD) schließt den gesamten Forschungszyklus ein, von der Datenerhebung bis zur Langzeitarchivierung. In allen Phasen gilt es u.a. in Umsetzung des Datenschutzes ethische Aspekte zu berücksichtigen wie bei der Speicherung und Löschung personenbezogener Daten, dem Zugang zu Codes oder der Datennutzung.
Grundsätzlich ist das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten mit Personenbezug ist nur zulässig, wenn Rechtsvorschriften es erlauben/vorschreiben oder wenn eine entsprechende informierte Einwilligungen der betroffenen Personen vorliegen. Die Rechte von Proband*innen in der Datenverarbeitung auf Datenlöschung, Dateneinsicht, Datenberichtigung und Beschwerde sind verpflichtend zu wahren.
Allgemeine Hilfestellungen zum Forschungsdatenmanagement
Hilfestellungen zum Datenschutz