Fakultät III - Prozesswissenschaften

Ethik in Wissenschaft und Forschung

" Um die Vertrauenswürdigkeit und Qualität von Wissenschaft sicherzustellen, halten sich Wissenschaftler/innen und ihre Institutionen an die Richtlinien wissenschaftlicher Integrität und an die forschungsethischen Prinzipien, die ihrer Bedeutung nach unterschieden werden können. Während die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (also die Forschungsintegrität, im Englischen research integrity) vor allem für verantwortungsvolles, ehrliches, transparentes und faires Verhalten der Forschenden innerhalb der Scientific Community sorgen, sollen die Regeln der Forschungsethik (im Englischen research ethics) verhindern, dass durch die Forschung selbst sowie die Verwendung von Forschungsergebnissen Schäden an Menschen sowie belebter und unbelebter Natur angerichtet werden."

(Quelle: Praxisleitfaden für Integrität und Ethik in der Wissenschaft, S. 7)

Ethikkommission der Fakultät III

Die Ethikkommission gewährt Wissenschaftler*innen der Fakultät III Hilfe und Beratung in Bezug auf ethische und rechtliche Aspekte ihrer Forschung mit bzw. am Menschen. Sie setzt sich aus Mitgliedern aller Institute zusammen, um die Expertise und Perspektive der verschiedenen Fachdisziplinen der Fakultät in die Begutachtung von Forschungsfragen und -anträgen einzubringen. Auf Antrag erstellt die Ethikkommission ein Ethikvotum, das auch bei Fördermittelgebern vorgelegt werden kann. Die Mitglieder der Ethikkommission haben eine Qualifizierung zur ethischen Beratung abgeschlossen. Den Vorsitz der Ethikkommission hat derzeit Frau Prof. Bartfeld inne mit Frau Prof. Knorn und Herr Prof. Auhl als Stellvertretung.

Die Ethikkommission versteht es auch als ihre Aufgabe, für die verschiedenen ethischen Aspekte in der Forschung zu sensibilisieren und stellt daher vielfältiges Informationsmaterial zur weiteren Verwendung zur Verfügung.

Zusammensetzung der Ethikkommission

Institut für   
BiotechnologieProf. Bartfeld (Vorsitz)Prof. Schön-
Lebensmitteltechnologie und LebensmittelchemieProf. RohnProf. HaaseFr. Risse
Technischen UmwelschutzProf. Hellweger--
Werkstoffwissenschaften und TechnologienProf. Auhl (stellv. Vorsitz)Dr. Schäfer 
Prozess- und VerfahrenstechnikProf. Knorn (stellv. Vorsitz)--
EnergietechnikProf. BrownProf. Heinz-
Stand: 01.05.2023

Hinweise für die ethische Reflexion und für besondere Fragestellungen

Forschung mit und an Menschen

Die Medizin, Psychologie und Soziologie sowie weitere Disziplinen verwenden für die Forschung menschliche Proband*innen, um wissenschaftliche Fragestellungen zu untersuchen. Angesichts historischer Verfehlungen muss die Forschung am Menschen besonderen ethischen und rechtlichen Ansprüchen entsprechen.

Den Rahmen für Forschung am Menschen bilden anerkannte internationale Dokumente, z. B. die "Deklaration von Helsinki" der World Medical Association oder das "Additional Protocol to the Convention on Human Rights and Biomedicine, concerning Biomedical Research" des Europarates. Daneben finden sich nationale gesetzliche Regelungen für die Forschung am Menschen, in Deutschland vor allem im Arzneimittelgesetz (§§ 40-42b) und im Medizinproduktegesetz (§§ 20-22).

In Umsetzung dieser Regelungen sind für die praktische Durchführung für Forschung am Menschen "(1) die informierte Einwilligung, (2) eine sorgfältige Schaden-Nutzen-Abwägung und (3) eine gerechte Probandenauswahl" wichtig. (Quelle: Heinrichs, Bert: Forschung am Menschen)

Hilfestellungen

KIT: Leitfaden zur Anwendung empirischer Forschungsmethoden in der nutzerzentrierten Produktentwicklung : Forschung mit und an Menschen in den Ingenieurwissenschaften, DOI: 10.5445/IR/1000132655

 

 

Forschungsfolgenabschätzung - Exportkontrolle und Malevolent Use/ Dual use

Im Spannungsfeld zwischen Wissenschaftsfreiheit und Forschungsverantwortung muss für sicherheitsrelevante Aspekte der Forschung sensibilisiert werden, wenn Risiken für Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Umwelt oder ein friedliches Zusammenleben mit dem Forschungsvorhaben verbunden sind.

Den rechtlichen Rahmen im wissenschaftlichen Bereich setzen die Anwendung des Außenwirtschaftsrechts und der Exportkontrolle. Beschränkungen können z. B. bei Forschungskooperationen mit ausländischen Einrichtungen, bei der Zusammenarbeit mit Gastwissenschaftlern am eigenen Institut im Inland, der Versendung von wissenschaftlichen Geräten (Waren) ins Ausland oder auch bei Wissenstransfers und Veröffentlichungen eine Rolle spielen.

Selbst wenn an der TU Berlin aufgrund der Zivilklausel nur rein zivile Forschung durchgeführt wird, müssen Forschende auch potentielle Missbrauchsrisiken (Malevolent use), auch im Sinne einer militärischen Nutzung der Forschung mit bedenken: "Güter, die üblicherweise für zivile Zwecke verwendet werden, gleichzeitig aber auch im militärischen Bereich Verwendung finden können [...] werden als Dual-Use-Güter („Güter mit doppeltem Verwendungszweck“) bezeichnet. Da sie überwiegend zivil eingesetzt werden, ist ihr Missbrauchspotential vielfach nicht auf den ersten Blick erkennbar." (Handbuch Exportkontrolle und Academia, S. 15)

Hilfestellungen

Ansprechpartner*in für Beratung und rechtliche Prüfung: Exportkontrollbeauftragte*r der TU

 

 

Forschungsdatenmanagement und Schutz personenbezogener Daten

Die Organisation von Forschungsdaten (FD) schließt den gesamten Forschungszyklus ein, von der Datenerhebung bis zur Langzeitarchivierung. In allen Phasen gilt es u.a. in Umsetzung des Datenschutzes ethische Aspekte zu berücksichtigen wie bei der Speicherung und Löschung personenbezogener Daten, dem Zugang zu Codes oder der Datennutzung.

Grundsätzlich ist das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten mit Personenbezug ist nur zulässig, wenn Rechtsvorschriften es erlauben/vorschreiben oder wenn eine entsprechende informierte Einwilligungen der betroffenen Personen vorliegen. Die Rechte von Proband*innen in der Datenverarbeitung auf Datenlöschung, Dateneinsicht, Datenberichtigung und Beschwerde sind verpflichtend zu wahren.

Allgemeine Hilfestellungen zum Forschungsdatenmanagement

Hilfestellungen zum Datenschutz

Kontakt und Antragstellung

Die Ethikkommission als Anlaufstelle für Fragen um das Thema Ethik in der Forschung ist zu erreichen über:

ethikkommission@fakultaet3.tu-berlin.de

Bitte verwenden Sie für Ihre Anträge zur Begutachtung von Forschungsvorhaben das vorgesehene Formular. Die Ethikkommission wird sich nach Erhalt der Unterlagen mit Ihnen in Verbindung setzen.