Die Technische Universität Berlin hat mit der Hochschulstandortentwicklungsplanung (HSEP), ihre angestrebte bauliche Entwicklung für die strukturell-organisatorische und kapazitäre Perspektive bis ins Jahr 2046 beschrieben.
Dabei wurde auf die bereits vorliegenden Festlegungen zum Flächenbedarf (Richtlinien zur Flächenbedarfsermittlung und -bilanzierung an den Universitäten des Landes Berlin 2020 – kurz RL2020) und Gutachten zum Gebäudezustand (Sanierungsgutachten Fa. Rheform von 2018) aufgebaut.
Im Ergebnis wurden die Erfordernisse aus der erwarteten bzw. als Ziel definierten strukturellen Entwicklung mit den Potenzialen der bestehenden Liegenschaften gegenüberstellt und ein Konzept zur bedarfsgerechten Realisierung der notwendigen baulichen Maßnahmen erarbeitet. Dieses wurde umfangreich dokumentiert. Die HSEP-Gesamtdokumentation wurde 2021 dem Bedarfsträger (Land Berlin - Wissenschaftsverwaltung) vorgelegt und wird bei Bedarf fortlaufend aktualisiert. Eine erste Aktualisierung konnte im März 2022 an den Bedarfsträger übergeben werden.
Mit dem Land Berlin wird derzeit eine übergreifende Landes-HSEP erarbeitet. Hierfür wurden die einzelnen Planungen der Berliner Hochschulen zusammengefasst und über die LKRP an die Wissenschaftsverwaltung übergeben.
Auf Hauptcampus wurde fünf Handlungsstränge entwickelt, die unabhängig voneinander umgesetzt werden können:
Die Umsetzung der Handlungsstränge und der damit verbundenen Baumaßnahmen ist sehr stark von der Finanzierung der Baumaßnahmen geprägt. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Abhängigkeiten der einzelnen Baumaßnahmen. Aus diesen Abhängigkeiten und Reihenfolgen wurden Bauablaufpläne / Rahmenterminpläne entwickelt. Mit der Fortschreibung der HSEP werden diese Pläne ebenfalls entsprechend der baulichen Notwendigkeiten angepasst (vgl. 2021/04 mit 2022)