
Als Zugangsvoraussetzung für die Masterstudiengänge an der Fakultät IV müssen Sie Englischkenntnisse der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER; Common European Framework of Reference for Languages, CEFR) nachweisen (Ausnahme: Computational Neuroscience). Für die Niveaustufe B2 werden die in der Tabelle angegebenen Mindestwerte vorausgesetzt.
Es werden ausschließlich die aufgeführten Sprachnachweise akzeptiert. Ausnahmen, die unter anderem während der strengen Corona-Beschränkungen gemacht wurden, gelten ab den Bewerbungsverfahren/Zulassungsverfahren zum Sommersemester 2022 nicht mehr.
Bitte achten Sie darauf, dass eindeutig erkennbar ist, dass das B2-Niveau erreicht wurde (ggf. extra Bescheinigung oder Modulbeschreibung). Andernfalls kann der Nachweis leider nicht berücksichtigt werden.
Nachweis | Qualifikation |
TOEFL® iBT internetbasiert | ≥ 87 Punkte |
TOEFL® ITP paperbased | ≥ 543 Punkte |
FCE First Cambridge Certificate of English | mindestens B (A besser als B besser als C) |
IELTS Academic – International English Language Testing System | ≥ 6,5 Punkte |
UNIcert® | Level II oder höher |
DAAD konformes Sprachgutachten der ZEMS der TU Berlin oder einer Spracheinrichtung unter wissenschaftlicher Leitung einer anderen deutschen Hochschule * | alle Kompetenzbereiche mindestens eindeutig mit B2 oder besser markiert |
TU Berlin ZEMS Sprachkurs | Unterrichtsniveau mindestens B2 und erfolgreicher Abschluss der LV mit ECTS-Nachweis |
Bachelorstudium in englischer Sprache in einem englischsprachigen Land gemäß Abschnitt "Muttersprache Englisch" | erfolgreich abgeschlossen an einer anerkannten Universität |
Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) einer deutschen Schule | Grund- oder Leistungskurs erste oder zweite Fremdsprache Englisch mindestens 6 Jahre belegt und 5 oder mehr Punkte in allen vier Schulhalbjahren der Oberstufe oder explizite Bestätigung auf dem Abiturzeugnis, dass das erreichte Englischniveau mindestens B2 entspricht. |
Muttersprache Englisch | Definition Muttersprache: Ausweisdokument aus einem englischsprachigen Land und Amtssprache eindeutig Englisch. Gilt derzeit für Antigua & Barbuda, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Cook Islands, Dominica, Grenada, Guyana, Irland, Jamaika, Kanada, Neuseeland, Philippinen, Saint Kitts & Nevis, Saint Vincent, Singapur, Trinidad & Tobago, Vereinigtes Königreich (Großbritannien und Nordirland), Vereinigte Staaten von Amerika |
* ZEMS = Zentraleinrichtung Moderne Sprachen an der TU Berlin. Sprachnachweise der Sprach- und Kulturbörse (SKB) der TU Berlin werden nicht anerkannt, auch wenn hierzu das DAAD-Formular verwendet wurde. Der Sprachstandfeststellungstest onSET Englisch wird ebenfalls nicht anerkannt, auch wenn er an der ZEMS absolviert wurde. |