Fakultät IV - Elektrotechnik und Informatik

Promovieren an der Fakultät Elektrotechnik und Informatik

Die Promotion ist der Erwerb des Doktorgrades an einer wissenschaftlichen Hochschule im Rahmen eines Prüfungsverfahrens, das an der TU Berlin durch eine für alle Fakultäten gemeinsame Promotionsordnung geregelt ist. Diese wissenschaftlichen Arbeiten leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie zur Übertragung und Anwendung in der Praxis.

Es gibt verschiedene Wege, an der Fakultät Elektrotechnik und Informatik zu promovieren: im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in, innerhalb von strukturierten Promotionsprogrammen oder als externe Promotion. Die Anforderungen und die zu erbringende Prüfungsleistung in Form der Dissertation mit wissenschaftlicher Aussprache sind für alle Promovierenden gleich.

      Doktorgrade an der Fakultät Elektrotechnik und Informatik

      • Doktor*in der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.) - für Arbeiten mit dem Schwerpunkt im ingenieurwissenschaftlichen Bereich
      • Doktor*in der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) - für Arbeiten mit dem Schwerpunkt im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich

       

       

      ► Welcher Doktorgrad kommt für mich in Frage?

      Der richtige Doktorgrad für Ihre Promotion, "Dr.-Ing." beziehungsweise "Dr. rer. nat.", ergibt sich aus dem fachlichen Schwerpunkt Ihrer Dissertation, jedoch nicht aus der fachlichen Orientierung Ihres Hochschulabschlusses.

      Voraussetzungen

      ► Formal

      • wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Diplom, Master, Magister, Staatsexamen) im fachlichen Bereich des jeweiligen Doktorgrades.
      • Diplomabsolvent*innen von Fachhochschulen werden bei überdurchschnittlicher Abschlussnote (mindestens „gut“) und nach dem Bestehen von Feststellungsprüfungen zur Promotion zugelassen.

       

       

      ► Inhaltlich

      • erfolgreiche Anfertigung einer Forschungsarbeit (Dissertation)
      • bestandene mündliche Prüfung (Wissenschaftliche Aussprache)

      Promotionsprozess: Informationen & Formulare

      Anmeldung der Promotionsabsicht

      Wie an den meisten Hochschulen benötigen Sie auch an der Technischen Universität Berlin zunächst eine schriftliche Betreuungszusage Ihrer Doktormutter oder Ihres Doktorvaters. Sobald Sie eine Betreuungszusage von einer Professor*in der Fakultät Elektrotechnik und Informatik erhalten haben, können Sie Ihre Promotionsabsicht anmelden.

      Um früh Klarheit und Sicherheit über die Promotionsanforderungen der Fakultät zu erhalten, sollten Sie Ihre Promotionsabsicht rechtzeitig anmelden. Die Fakultät entscheidet daraufhin über die Annahme oder Ablehnung Ihrer Absichtserklärung und legt zugleich etwaige Auflagen zu zusätzlichen Studien-und Prüfungsleistungen fest. Beispielsweise können bei fachfremden oder im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen auferlegt werden.

      Zusätzlich dokumentieren Betreuer*in und Promovierende*r ihre gegenseitigen Erwartungen und Verpflichtungen mit dem Abschluss einer Promotionsvereinbarung. Dazu gehört insbesondere die gegenseitige Verpflichtung auf die Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der TU Berlin, die auf den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschat (DFG) beruhen, sowie die Anerkennung der Merkmale, die innerhalb der TU Berlin als grundlegend für ein gutes Betreuungs- und Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Promotion angesehen werden.

      Ihre Promotionsabsicht können Sie  jederzeit im Bereich Promotionen unseres Fakultäts-Service-Centers einreichen. Bitte nutzen Sie dazu folgende zwei Formulare:

      Eröffnung des Promotionsverfahrens

      Haben Sie Ihre Dissertation fertiggestellt, können Sie den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren stellen. In diesem Antrag schlagen Sie u.a. die gewünschten Gutachter*innen vor. Sie können auch einen Namensvorschlag für den Vorsitz des Promotionsausschusses unterbreiten.

      Beachten Sie dabei bitte die Anforderungen der Promotionsordnung und die der Ausführungsbestimmungen der Fakultät IV, sowie die genannten Fristen (siehe unter "Wichtiges auf einen Blick"). 

      Wichtige Formulare:

      Merkblätter und Formulare für Doppelpromotionen/Cotutelle de Thèse liegen im Fakultäts-Service-Center vor.

      Wissenschaftliche Aussprache

      Sobald das Promotionsverfahrens durch den Fakultätsrat eröffnet, und alle Gutachten im Fakultäts-Service-Center eingegangen sind, folgt die wissenschaftliche Aussprache.

      Die wissenschaftliche Aussprache ist universitätsöffentlich und erfolgt in Anwesenheit der Promovend*innen sowie aller Mitglieder des Promotionsausschusses.

      Sie gliedert sich in zwei Teile:

      • Vortrag der*des Doktorand*in über die Dissertation (30 Minuten)
      • Diskussion mit den Gutachter*innen über die Fachdisziplin der Dissertation (60 bis 90 Minuten).

      Gemäß § 8 (1) der neuen Promotionsordnung wird Doktorand*innen der Fakultät IV eine Einsichtnahme in die Gutachten vor der wissenschaftlichen Aussprache gewährt. Hierzu kann ein Antrag auf Einsichtnahme gestellt werden.

      Rechtsvorschriften & Richtlinien:

      Veröffentlichung

      Laut § 9 der Promotionsordnung der TU Berlin ist eine Dissertation nach der wissenschaftlichen Aussprache in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Demzufolge müssen Sie Ihrer Veröffentlichungspflicht innerhalb von zwölf Monaten nach Ihrer wissenschaftlichen Aussprache nachkommen.

      Für die Veröffentlichung ist die Dissertationsstelle der Universitätsbibliothek der TU Berlin zuständig. Dort müssen Sie die vom Promotionsausschuss genehmigte Fassung Ihrer Dissertation (inkl. der vom Promotionsausschuss verfügten Änderungen) abgeben. Die Dissertationsstelle nimmt diese für die Universitätsbibliothek entgegen, stellt Empfangsbestätigungen aus, veröffentlicht die Arbeiten und weist sie in den einschlägigen bibliothekarischen Datenbanken nach. 

      Wichtiges auf einen Blick

      Fristen

      Abgabe von Dissertationen & Anträgen auf Zulassung zum Promotionsverfahren (stets bis 12:00 Uhr mittags):

      • Mittwoch, 12. April 2023
      • Mittwoch, 03. Mai 2023
      • Mittwoch, 07. Juni 2023
      • Mittwoch, 05. Juli 2023   
      • Mittwoch, 06. September 2023

      Nach der Promotion

      Abgeschlossene Promotionen

      An der Fakultät IV abgeschlossene Promotionen finden Sie hier:

      Kontakte & Sprechzeiten

      Vertrauensdozent*innen für Promotionen

      Prof. Dr.

      Marianne Maertens

      Vetrauensdozentin für Promotionen

      marianne.maertens@tu-berlin.de

      +49 30 314-24478

      Sekretariat Sekr. MAR 5-5
      Gebäude MAR
      Sprechzeitennach Vereinbarung

      Prof. Dr. habil.

      Odej Kao

      Vertrauensdozent für Promotionen

      odej.kao@tu-berlin.de

      +49 30 314-25154

      Sekretariat Sekr. TEL 12-5
      Gebäude TEL
      Sprechzeitennach Vereinbarung

      ► Aufgaben unserer Vertrauensdozent*innen

      Die Vertrauensdozent*innen stehen Ihnen bspw. bei nicht-fachlichen Problemen, Interessenkonflikten und problematischen Mitautorenschaften zur Seite. Außerdem fördern sie die Zusammenarbeit zwischen der Fakultät IV und dem Center for Junior Scholars (CJS), der Serviceeinrichtung für die Nachwuchsförderung an der TU Berlin: sie nehmen an Einführungsveranstaltungen des CJS teil und machen Weiterbildungsangebote, Stipendien sowie weitere Neuigkeiten bekannt.

      Bitte beachten Sie, dass hingegen organisatorische Aufgaben rund um die Promotion vom Fakultäts-Service-Center übernommen werden.

       

      Standort

      Kontakt & Sprechzeiten

      Gebäude MAR
      Raum MAR 6.009
      Sprechzeitennach Vereinbarung