Die Promotion ist der Erwerb des Doktorgrades an einer wissenschaftlichen Hochschule im Rahmen eines Prüfungsverfahrens, das an der TU Berlin durch eine für alle Fakultäten gemeinsame Promotionsordnung geregelt ist. Diese wissenschaftlichen Arbeiten leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie zur Übertragung und Anwendung in der Praxis.
Es gibt verschiedene Wege, an der Fakultät Elektrotechnik und Informatik zu promovieren: im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in, innerhalb von strukturierten Promotionsprogrammen oder als externe Promotion. Die Anforderungen und die zu erbringende Prüfungsleistung in Form der Dissertation mit wissenschaftlicher Aussprache sind für alle Promovierenden gleich.
Wie an den meisten Hochschulen benötigen Sie auch an der Technischen Universität Berlin zunächst eine schriftliche Betreuungszusage Ihrer Doktormutter oder Ihres Doktorvaters. Sobald Sie eine Betreuungszusage von einer Professor*in der Fakultät Elektrotechnik und Informatik erhalten haben, können Sie Ihre Promotionsabsicht anmelden.
Um früh Klarheit und Sicherheit über die Promotionsanforderungen der Fakultät zu erhalten, sollten Sie Ihre Promotionsabsicht rechtzeitig anmelden. Die Fakultät entscheidet daraufhin über die Annahme oder Ablehnung Ihrer Absichtserklärung und legt zugleich etwaige Auflagen zu zusätzlichen Studien-und Prüfungsleistungen fest. Beispielsweise können bei fachfremden oder im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen auferlegt werden.
Zusätzlich dokumentieren Betreuer*in und Promovierende*r ihre gegenseitigen Erwartungen und Verpflichtungen mit dem Abschluss einer Promotionsvereinbarung. Dazu gehört insbesondere die gegenseitige Verpflichtung auf die Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der TU Berlin, die auf den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschat (DFG) beruhen, sowie die Anerkennung der Merkmale, die innerhalb der TU Berlin als grundlegend für ein gutes Betreuungs- und Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Promotion angesehen werden.
Ihre Promotionsabsicht können Sie jederzeit im Bereich Promotionen unseres Fakultäts-Service-Centers einreichen. Bitte nutzen Sie dazu folgende zwei Formulare:
Haben Sie Ihre Dissertation fertiggestellt, können Sie den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren stellen. In diesem Antrag schlagen Sie u.a. die gewünschten Gutachter*innen vor. Sie können auch einen Namensvorschlag für den Vorsitz des Promotionsausschusses unterbreiten.
Beachten Sie dabei bitte die Anforderungen der Promotionsordnung und die der Ausführungsbestimmungen der Fakultät IV, sowie die genannten Fristen (siehe unter "Wichtiges auf einen Blick").
Wichtige Formulare:
Merkblätter und Formulare für Doppelpromotionen/Cotutelle de Thèse liegen im Fakultäts-Service-Center vor.
Sobald das Promotionsverfahrens durch den Fakultätsrat eröffnet, und alle Gutachten im Fakultäts-Service-Center eingegangen sind, folgt die wissenschaftliche Aussprache.
Die wissenschaftliche Aussprache ist universitätsöffentlich und erfolgt in Anwesenheit der Promovend*innen sowie aller Mitglieder des Promotionsausschusses.
Sie gliedert sich in zwei Teile:
Gemäß § 8 (1) der neuen Promotionsordnung wird Doktorand*innen der Fakultät IV eine Einsichtnahme in die Gutachten vor der wissenschaftlichen Aussprache gewährt. Hierzu kann ein Antrag auf Einsichtnahme gestellt werden.
Rechtsvorschriften & Richtlinien:
Laut § 9 der Promotionsordnung der TU Berlin ist eine Dissertation nach der wissenschaftlichen Aussprache in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Demzufolge müssen Sie Ihrer Veröffentlichungspflicht innerhalb von zwölf Monaten nach Ihrer wissenschaftlichen Aussprache nachkommen.
Für die Veröffentlichung ist die Dissertationsstelle der Universitätsbibliothek der TU Berlin zuständig. Dort müssen Sie die vom Promotionsausschuss genehmigte Fassung Ihrer Dissertation (inkl. der vom Promotionsausschuss verfügten Änderungen) abgeben. Die Dissertationsstelle nimmt diese für die Universitätsbibliothek entgegen, stellt Empfangsbestätigungen aus, veröffentlicht die Arbeiten und weist sie in den einschlägigen bibliothekarischen Datenbanken nach.
Sekretariat | Sekr. MAR 5-5 |
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Gebäude | MAR |
Sprechzeiten | nach Vereinbarung |
Sekretariat | Sekr. TEL 12-5 |
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Gebäude | TEL |
Sprechzeiten | nach Vereinbarung |
Die Vertrauensdozent*innen stehen Ihnen bspw. bei nicht-fachlichen Problemen, Interessenkonflikten und problematischen Mitautorenschaften zur Seite. Außerdem fördern sie die Zusammenarbeit zwischen der Fakultät IV und dem Center for Junior Scholars (CJS), der Serviceeinrichtung für die Nachwuchsförderung an der TU Berlin: sie nehmen an Einführungsveranstaltungen des CJS teil und machen Weiterbildungsangebote, Stipendien sowie weitere Neuigkeiten bekannt.
Bitte beachten Sie, dass hingegen organisatorische Aufgaben rund um die Promotion vom Fakultäts-Service-Center übernommen werden.
Gebäude | MAR |
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Raum | MAR 6.009 |
Sprechzeiten | nach Vereinbarung |