Der Fakultätsrat sowie die Dekanin bzw. der Dekan sind laut Grundordung der TU Berlin die Organe der Fakultät. Dieser ist demnach das höchste Gremium der Fakultät und stellt eine Grundeinheit der akademischen Selbstverwaltung dar. Der Fakultätsrat gibt sich für seine zweijährige Amtszeit jeweils eine Geschäftsordnung.
Die Zusammensetzung des Fakultätsrates bestimmt sich nach der Regelung des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG). Demnach gehören dem Fakultätsrat 13 gewählte Mitglieder an: Die Professor*innen stellen mit 7 Vertreter*innen die Mehrheit. Die Gruppe der Studierenden, der akademischen und die der nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen (Mitarbeiter*innen in Service, Technik und Verwaltung) wählen jeweils zwei Personen in dieses Gremium.
Den Vorsitz im Fakultätsrat führt die Dekanin bzw. der Dekan.
Sitzung | Datum | Uhrzeit | Ort |
21. FKR-Sitzung | 13.12.2023 | 14:15 Uhr | Raum MAR 6.004 |
22. FKR-Sitzung | 24.01.2024 | 14:15 Uhr | Raum MAR 6.004 |
23. FKR-Sitzung | 21.02.2024 | 14:15 Uhr | Raum MAR 6.004 |
24. FKR-Sitzung | 20.03.2024 | 14:15 Uhr | Raum MAR 6.004 |
An dieser Stelle veröffentlichen wir in Kürze die Protokolle vergangener Fakultätsratssitzungen. Zwischenzeitlich wenden Sie sich bitte direkt an Jana Peich, FSC der Fakultät IV.
Dusella, Gereon
Wujecki, Daniel
Zu den Aufgaben des Fakultätsrats gehören, soweit nicht anderen Gremien oder Funktionsträgern zugewiesen, insbesondere
Gebäude | MAR |
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Raum | MAR 6.009 |
Sprechzeiten | nach Vereinbarung |