Deutsch als Fremd- und Fachsprache

Praktikumsordnung Master DaFF

Regelungen zum Praktikum im Masterstudiengang „Deutsch als Fremd- und Fachsprache"

§1 Anwendungsbereich

Die folgenden Regelungen liefern die Rahmenwerte für das im Modulkatalog für das Masterstudium „Kommunikation und Sprache“ an der Technischen Universität Berlin im anwendungsorientierten Schwerpunkt Deutsch als Fremdsprache vorgeschriebene Praktikum. Das Praktikum ist obligatorischer Bestandteil des Moduls MA-DaFF 2 („Unterrichtspraxis Deutsch als Fremdsprache“). Es wird in der Regel nach dem Seminar „Analyse und Planung von DaF-Unterricht“ und vor dem Seminar „Praxisreflexion“ abgeleistet und entspricht einem zeitlichen Aufwand von 4 SWS. Beschrieben werden die Mindestanforderungen. Ausweitungen sind möglich und erwünscht.

§2 Ziele des Praktikums

Das Unterrichtspraktikum soll den Studierenden des Studienschwerpunktes Deutsch als Fremdsprache eine Einführung in die Bedingungen des Lehrberufs geben. Es dient der Auseinandersetzung mit unterrichts-, erziehungs-, fach- und sprachwissenschaftlichen Problemen der Unterrichtspraxis. Es soll den Bezug zwischen wissenschaftlicher Theoriebildung und pädagogischem Handeln herstellen. Außerdem soll es die Anforderungen an den Lehrberuf aufzeigen und darüber zur Klärung der eigenen Berufswahlentscheidung beitragen. Neben dem Erwerb von didaktischen Fähigkeiten durch die Erprobung von Unterrichtsverfahren und –methoden soll das Praktikum auch Einsichten in die Rahmenbedingungen der Lehreinrichtungen und die soziokulturellen Voraussetzungen der Lernenden vermitteln. Deshalb sollten Praktikanten nicht nur an Unterrichtsstunden teilnehmen bzw. solche durchführen, sondern auch an außerunterrichtlichen, unterrichtsorganisatorischen oder verwaltungsmäßigen Aufgaben beteiligt werden.

§3 Praktikumsinstitutionen

Das Praktikum kann an jeder Einrichtung absolviert werden, an der Deutsch als Fremdsprache (DaF) bzw. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) unterrichtet wird. Das können beispielsweise Deutschabteilungen an Hochschulen im In- und Ausland sein, Schulen mit DaF/DaZ, private Sprachinstitute, Volkshochschulen, Goethe-Institute im In- und Ausland usw. Voraussetzung ist, dass eine entsprechende Betreuung des Praktikanten/der Praktikantin durch die betreffende Lehreinrichtung sichergestellt werden kann.Deutschen Studierenden wird ein Praktikum außerhalb des deutschen Sprachraums empfohlen, ausländischen Studierenden ein Praktikum an einer deutschen Lehreinrichtung.

§4 Betreuung der Praktika

PraktikumsbetreuerIn soll eine erfahrene Lehrkraft sein, die an der jeweiligen Institution selbst DaF bzw. DaZ unterrichtet. Der Praktikant/die Praktikantin soll in ihrem Unterricht hospitieren und in der Lerngruppe des Betreuers/der Betreuerin eigene Unterrichtsversuche durchführen. Diese sollen vom Betreuer/von der Betreuerin beratend begleitet und gemeinsam ausgewertet werden.

§5 Organisation des Praktikums

Das Praktikum ist vom Studierenden grundsätzlich in Eigenverantwortung zu organisieren. Der/die Praktikumsbeauftragte berät auf Wunsch bei der Suche nach geeigneten Praktikumsinstitutionen.

§6 Dauer und Umfang des Praktikums

Das Praktikum soll als Blockpraktikum zwischen dem 1. und 2. Fachsemester, d.h. in der vorlesungsfreien Zeit zwischen Februar und April durchgeführt werden und einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen umfassen. Dabei soll der/die PraktikantIn mindestens 60 Unterrichtsstunden (á 45 min) in der Lehreinrichtung anwesend sein und mindestens 10 Stunden davon selbst unterrichten. Praktikumsstunden schließen Hospitation, Stunden mit angeleitetem und selbstständig durchgeführtem Unterricht sowie die dazu notwendige Vor- und Nachbereitung mit ein.

§7 Praktikumsbeauftragte/r und Praktikumsbetreuer/in

Der Modulbeauftragte des Moduls „Unterrichtspraxis Deutsch als Fremdsprache“ bestellt aus dem Lehrpersonal für das Fach Deutsch als Fremdsprache eine/n Praktikumsbeauftragte/n. In der Regel ist dies der Dozent/die Dozentin, der/die auch die Seminare „Analyse und Planung von DaF-Unterricht“ sowie „Praxisreflexion“ durchführt. Der/die Praktikumsbeauftragte berät bei der Wahl des Ausbildungsortes, überprüft die Einhaltung der Zeitvorgaben und des Praktikumsverlaufs sowie den Praktikumsbericht. Der/die Betreuer/in bestimmt, an welchen Unterrichtsstunden der/die Praktikant/in teilzunehmen hat. Er/sie legt zusammen mit dem Praktikanten/der Praktikantin den Stundenplan fest. Er/sie führt den Praktikanten/die Praktikantin in die Spezifika der Lerngruppe ein, berät, leitet an und demonstriert eigenen Unterricht.

§8 Praktikumsbestandteile

Die Aufteilung des Praktikums in einzelne Phasen bzw. Aufgabenbereiche erfolgt nach Maßgabe der betreuenden Lehreinrichtung. Nach Möglichkeit sollten jedoch folgende Bereiche abgedeckt sein: 
- Unterrichtshospitationen mit dem Angebot zur Vor- und Nachbesprechung mit den Lehrenden,
- durch den Betreuer angeleiteter Unterricht
- selbstständig durchgeführter Unterricht
- Teilnahme an außerunterrichtlichen, unterrichtsorganisatorischen sowie verwaltungsmäßigen Veranstaltungen der Lehreinrichtung.
  Insgesamt sollte eine hohe Zahl an angeleiteten bzw. selbstständig durchgeführten Unterrichtsstunden angestrebt werden.

§9 Praktikumsbericht und Praktikumsbescheinigung

Der Praktikant/die Praktikantin erstellt einen Bericht über das Praktikum, der den Praktikumsverlauf wiedergibt und eigene Unterrichtsversuche sowie sonstige Aktivitäten dokumentiert und reflektiert. Außerdem sollen Angaben zu den Rahmenbedingungen enthalten sein, unter denen der Unterricht in der betreuenden Lehreinrichtung stattfindet. Eine Liste mit konkreten Details zu den Bestandteilen des Praktikumsberichts erhalten die Studierenden im Seminar „Analyse und Planung von DaF-Unterricht“.Der Betreuer/die Betreuerin stellt eine Bescheinigung über Dauer und Umfang des abgeleisteten Praktikums aus, in der auch eine Auswertung des Praktikums enthalten ist. Der vollständige Praktikumsbericht ist spätestens 14 Tage vor Vorlesungsbeginn des Sommersemesters beim zuständigen Praktikumsbeauftragten einzureichen.

§10 Anerkennung von Praxis- und Lehrerfahrung

Masterstudierende, die bereits während ihres Bachelor-Studiums oder danach ausreichend Lehrerfahrung in Deutsch als Fremdsprache gesammelt haben, können alternativ zum Unterrichtspraktikum eine andere Form des Praktikums wählen (z.B. One-to-one-Tutorium, Praktikum bei einem Verlag mit DaF-Angebot, Praktikum im Bereich Neue Medien, Sprachlernberatung).Über die Anerkennung von Unterrichtspraxis und die Bedingungen für ein alternatives Praktikum entscheidet der/die Praktikumsbeauftragte / der/die Modulbeauftragte.