Viele Fragen, die Sie in Bezug auf Ihr Masterstudium „Deutsch als Fremd- und Fachsprache“ haben, lassen sich anhand unseres eigens für Sie entwickelten Prüfungsplaners (Prüfungsplaner PO 2014 / Prüfungsplaner PO 2019) beantworten: Bitte beachten Sie diesen genau! Im Folgenden haben wir darüber hinaus eine Reihe von Fragen zusammengestellt und beantwortet, die im Rahmen Ihres Studiums wiederholt gestellt werden, und hoffen, Ihnen das Studium hiermit etwas leichter gemacht zu haben. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Angaben nicht rechtsverbindlich sind (dies sind ausschließlich die offiziellen Ordnungen der TU Berlin).
1. Abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor)
2. Nachweis von zwei Fremdsprachen (B2) bei in Deutschland erworbener Hochschulzugangsberechtigung oder Deutsch als Fremdsprache und eine weitere Fremdsprache (jeweils B2) bei im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung
3. Nachweis von 20 ECTS-Punkten in Linguistik (oder Äquivalent)
Die genauen Zulassungsvoraussetzungen sind in der Zugangs- und Zulassungsordnung zu finden.
Damit das Prüfungsamt weiß, dass Sie vorhaben, Ihr Studium regulär aufzunehmen, müssen Sie zu Beginn einmal die „Erklärung zur Aufnahme des Studiums“ zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses im Prüfungsamt abgeben. Für den Studiengang M.A. Deutsch als Fremd- und Fachsprache ist das das Prüfungsteam IB 3 zuständig. Dieses ist in Raum H 0019 zu finden. Ein Kontaktformular ist außerdem hier zu finden.
Grundsätzlich gibt es an der TU Berlin keine Pflicht zur Anmeldung von Lehrveranstaltungen. Sie können also einfach an den von Ihnen gewählten Veranstaltungen teilnehmen. Tragen Sie sich bitte auf ISIS in den zugehörigen Kurs ein, um alle Unterlagen und Informationen zu Ihrer Lehrveranstaltung zu erhalten. Bitte tragen Sie sich zusätzlich in das in ISIS vorgegebene Anmeldeformular ein, sobald Sie sicher sind, dass Sie die Lehrveranstaltung für das Semester belegen wollen. Dieses Anmeldeformular dient der internen Statistik des Fachgebiets. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Vor der Erbringung einer ersten Leistung in jedem Modul muss dieses online auf QISPOS (derzeit unter MTS) angemeldet werden. Dazu müssen Sie sich zunächst mit Ihrem TUBIT-Account im TU-Portal einloggen. Der Zugang hierzu ist rechts oben auf jeder Seite der TUB zu finden.
Die Online-Prüfungsanmeldung gilt für alle Pflicht- und Wahlpflichtmodule. Hierbei werden verschiedene Prüfungsformen unterschieden. Im Modulkatalog ist aufgelistet, welches Modul mit welcher Prüfungsleistung abzuschließen ist. Es gibt die folgenden Arten:
Klausur: Für Klausuren ist eine Online-Anmeldung über QISPOS notwendig. Dabei ist der individuelle Prüfungstermin im System hinterlegt.
Hausarbeit: Auch die Anmeldung einer Hausarbeit erfolgt über QISPOS. Bei der Anmeldung muss weder ein Thema noch ein Abgabedatum beim Prüfungsamt angegeben werden.
Mündliche Prüfung: Eine mündliche Prüfung wird online im vorgegebenen Terminbereich ohne festes Prüfungsdatum angemeldet.
Portfolioprüfung: Eine Portfolioprüfung muss rechtzeitig vor Ablegen der ersten Leistung auf QISPOS angemeldet werden. Die angemeldeten Module bleiben über mehrere Semester geöffnet, sie müssen also nicht im gleichen Semester beendet werden.
Zur Prüfungsanmeldung auf QISPOS gelten die folgenden Fristen:
Klausur:
Anmeldebeginn: 8 Wochen vor dem Klausurtermin
Anmeldeende: 1 Woche vor dem Klausurtermin
Rücktrittsende: 1 Tag vor dem Klausurtermin
Hausarbeit:
Anmeldebeginn: 15.10. WiSe ) bzw. 15.04. (SoSe)
Anmeldeende: 15.02 ( WiSe ) bzw. 15.07. (SoSe)
Rücktrittsende: 15.02 (WiSe ) bzw. 15.07. (SoSe)
Mündliche Prüfung:
Anmeldebeginn: 6-8 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin
Anmeldeende: 1 Woche vor dem Prüfungstermin
Rücktrittsende: 1 Tag vor dem Prüfungstermin
Portfolioprüfung:
Anmeldebeginn: 15.10. (WiSe ) bzw. 15.04. (SoSe)
Anmeldeende: 30.11. (WiSe ) bzw. 31.05. (SoSe)
Rücktrittsende: 30.11. (WiSe ) bzw. 31.05. (SoSe)
In QISPOS werden immer komplette Module und keine einzelnen Lehrveranstaltungen angemeldet. Diese Module sind in QISPOS mit ihren Namen und nicht ihren Nummern hinterlegt.
Aus diesem Grund finden Sie hier nun eine Übersicht aller Module mit ihren Bezeichnungen.
PO 2014:
MA-DaF 1: Grundlagen: Kommunikation und Sprache
MA-DaF 2: Didaktik und Landeskunde
MA-DaF 3: Unterrichtspraxia Deutsch als Fremdsprache
MA-DaF 4: Fachsprachenlinguistik
MA-DaF 5: Didaktik des Deutschen als Fremdsprache
MA-DaF 6: Fachsprachendidaktik
MA-DaF 7/1: Funktionalität von Sprache: Linguistik
MA-DaF 7/2:Funktionalität von Sprache: Medien und Medienkompetenz
PO 2019:
MA-DaFF 1: Fachliche und methodische Grundlagen
MA-DaFF 2: Unterrichtspraxis Deutsch als Fremdsprache
MA-DaFF 3: Digital- und Medienkompetenz
MA-DaFF 4: Fachsprachen
MA-DaFF 5: Inter- und Transkulturalität, Diversity
MA-DaFF 6: Fachwissenschaftliche Vertiefung
MA-DaFF 7: Berufsorientierung
Klausur: Ein Rücktritt ist dem*der Prüfer*in und dem Prüfungsamt IB 3 schriftlich spätestens am letzten Werktag vor dem Prüfungstag anzuzeigen.
Mündliche Prüfung: Ein Rücktritt ist dem*der Prüfer*in und dem Prüfungsamt IB 3 schriftlich spätestens am letzten Werktag vor dem Prüfungstag anzuzeigen.
Portfolioprüfung: Ein Rücktritt ist dann möglich, wenn noch keine Leistung erbracht wurde, und muss bis zum Ablauf der Anmeldefrist (WiSe: 30. November; SoSe 31. Mai) erfolgen.
Ein Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen ist jederzeit möglich. Hierzu muss dem Prüfungsamt ein ärztliches Attest vorgelegt werden, das nicht später als am Prüfungsdatum ausgestellt wurde.
Nicht bestandene Module aus dem Wahlpflicht- und Wahlbereich, die Bestandteile des Studiums sind, können innerhalb der Regelstudienzeit ersetzt werden. Außerhalb der Regelstudienzeit kann jeweils ein Modul aus dem Wahlpflichtbereich und ein Modul aus dem Wahlbereich ersetzt werden. Ein Modul zu ersetzen heißt, dass Sie ein nicht bestandenes Modul aus dem Wahlbereich nicht wiederholen müssen, sondern dass Sie stattdessen ein neues Modul wählen dürfen.
Sollten Sie die Anmeldefrist für Portfolioprüfungen verpasst haben, können Sie diese nachmelden. Wenden Sie sich dazu bitte an das Prüfungsteam IB 3 und bitten Sie um ein Formular zur Nachmeldung eines Moduls. Dieses sollten Sie dann ausfüllen, von dem oder der Modulverantwortlichen unterschreiben lassen und dann wieder beim Prüfungsteam IB 3 (Raum H 0019) abgeben. Daraufhin wird für Sie die Nachmeldung eines Moduls in QISPOS vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass das Modul vor Erbringung der ersten Leistung angemeldet sein muss.
Das unausgefüllte Formular „Laufzettel für Prüfungen an der Fakultät I“ ist hier zu finden. Wie dieses Formular auszufüllen ist wird im Leitfaden zum Umgang mit Modullaufzetteln erläutert. Zudem gibt es ein Beispiel für einen ausgefüllten Modullaufzettel.
Komplett ausgefüllte Modullaufzettel werden im Sekretariat HBS 2 bei Frau German in Raum HBS 2.25 abgegeben. Bitte achten Sie darauf, dass der Modullaufzettel alle Unterschriften der Lehrenden für die einzelnen Lehrveranstaltungen sowie die abschließende Unterschrift und Note des oder der Modulverantwortlichen trägt
Wenn Sie nach der StuPO von 2014 studieren, brauchen Sie für die folgenden Module einen Modullaufzettel: MA-DaF 2, MA-DaF 3, MA-DaF 5, MA-DaF 6, MA-DaF 7/1, MA-DaF 7/2.
Wenn Sie nach der StuPO von 2019 studieren, brauchen Sie für die folgenden Module einen Modullaufzettel: MA-DaFF 2, MA-DaFF 3, MA-DaFF 4, MA-DaFF 5, MA-DaFF 6, MA-DaFF 7.
Die Anmeldung zu den Modulen im Wahlbereich erfolgt mit einem spezielle Formular inkl. eines Laufzettels persönlich im Prüfungsamt IB 3, Raum H 0019. Auf diesem Laufzettel werden alle Module (auch Minimodule) der TU Berlin eingetragen. Sie müssen sich nur einmal für die gesamte Freie Wahl im Prüfungsamt IB 3 anmelden. Zu den Modulen führen Sie zusätzlich die normalen Modullaufzettel.
Module, die Sie an einer anderen Universität belegen, müssen nicht in das Formular zu Freien Wahl eingetragen werden. Sie geben den Leistungsnachweis hierzu direkt beim Prüfungsamt IB 3 ab.
Weitere Informationen sind im Infoblatt Freie Wahl zu finden.
Ein Leistungspunkt (LP) ist eine Maßeinheit für den Arbeitsaufwand von Studierenden. Hier wird der Arbeitsaufwand für die Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, die Anwesenheit, sowie den Arbeitsaufwand der entsprechenden Prüfungsleistungen addiert. 1 LP entspricht dabei ungefähr 30 Stunden Arbeitsaufwand. Die LPs werden beim Bestehen des Moduls vergeben. Leistungspunkte und ECTS-Punkte meinen das gleiche.
Eine Übersicht über die zu erreichenden LPs in den einzelnen Modulen sind jeweils im Modultransfersystem (MTS) zu finden.
Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, LPs für einzelne Veranstaltungen angerechnet zu bekommen. Dabei gilt grundsätzlich, dass für Teilnahme an einer Lehrveranstaltung mit einer kleinen Leistung 3 LPs angerechnet werden können, für die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung mit einer großen Leistung können 4 LPs angerechnet werden.
Das Praxismodul (MA-DaF 3 bzw. MA-DaFF 2) ist obligatorischer Bestandteil des Masterstudiengangs Deutsch als Fremd- und Fachsprache. Es besteht aus dem praktikumsvorbereitenden Seminar (Analyse und Planung von DaF-Unterricht), dem Unterrichtspraktikum und dem abschließenden Seminar Praxisreflexion.
Einen Überblick über die wichtigsten Punkte in diesem Modul finden Sie hier. Alle Regelungen zur Durchführung des Praktikums sind in der Praktikumsordnung zu finden.
Eine Auflistung möglicher Praktikumsorte finden Sie hier. Natürlich können Sie auch Praktika an selbstgewählten Orten absolvieren. Auch ein Praktikum im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes ist möglich.
Bei weiteren Fragen zum Praktikum und zur Anerkennung wenden Sie sich bitte an Frau PD Dr. Felicitas Tesch.
Bei Problemen oder Fragen gibt es einige Personen, die Sie kontaktieren können. Hier eine Auflistung nach Zuständigkeiten:
Studiengangsleiter: Prof. Dr. Thorsten Roelcke
Anerkennungen: Petra Jordan (Leiterin des Prüfungsausschusses; Terminvereinbarung über Christel Rothfuß)
Sekretariat: Inci German
Lehre und Prüfungsangelegenheiten: Malena Pichler
Studienberatung MA-DaFF: Malena Pichler
Einzelne Module MA-DaFF: siehe Modulverantwortliche (MTS)
Praktikum: PD Dr. Felicitas Tesch
Gleichstellung und Gleichbehandlung: Sabine Prudent
Studierendenvertretung: Anna Blasche, Alena Gallwitz und Katya Zhukova
Erst- und Zweitgutachter*innen:
Herr Prof. Dr. Thorsten Roelcke
Herr Prof. Dr. Karl-Hubert Kiefer
Frau PD Dr. Felicitas Tesch
Herr PD Dr. See-Young Cho
Frau apl. Prof. Dr. von der Lühe
Zweitgutachter*innen:
Frau Anna Malena Pichler
Frau Sabine Prudent
Herr Koray Parlar
Frau PD Dr. Ellen Tichy
Am Fachgebiet Deutsch als Fremdsprache wird in jedem Semester die Schreibwerkstatt angeboten. Hier werden u.a. individuelle Termine vereinbart, in denen über Probleme, Strategien und Pläne zum Verfassen von Hausarbeiten und Abschlussarbeiten gesprochen werden kann. Momentan wird die Schreibwerkstatt von Frau Prof. Dr. von der Lühe betreut.
Während des Schreibprozesses können Sie natürlich auch jederzeit Fragen an Ihre*n Betreuer*in richten. Zudem ist es wichtig, das Thema vorher immer mit dem*der Betreuer*in bzw. dem*der Lehrenden der entsprechenden Lehrveranstaltung abzusprechen.
Hilfen und Hinweise zur Literatursuche finden Sie auf den Seiten der Universitätsbibliothek der TUB.
Zur Übersicht und weiteren Anregung zur Themenfindung ist hier zudem eine Auflistung einiger Masterarbeiten der letzten Jahre am FG DaF zu finden.
Das Formular für die Anmeldung zur Masterarbeit erhalten Sie im Prüfungsamt IB 3 (Hauptgebäude, Raum H 0019). Schreiben Sie eine E-Mail an ib3@pruefungen.tu-berlin.de, um dieses Formular zu beantragen. Voraussetzung zur Anmeldung der Masterarbeit ist, dass Sie mindestens 60 LP in Ihrem Studiengang nachweisen können, die in QISPOS eingetragen sind.
Überlegen Sie sich vor der Anmeldung, bei wem Sie die Masterarbeit schreiben wollen und sprechen Sie mit der Person das Thema ab. Überlegen Sie bitte auch, wen Sie als Zweitgutachter*in wählen möchten. Der*die Erstgutachter*in muss mit dieser Wahl einverstanden sein.
Bitte beachten Sie, dass das Thema der Masterarbeit nicht mit einer innerhalb des Masterstudiums bereits erbrachten Arbeit identisch sein darf.
Nach der Abgabe des ausgefüllten Formulars im Prüfungsamt IB3 wird Ihnen das Thema offiziell ausgegeben. Ab dem Tag der Themenausgabe haben Sie 6 Monate Zeit, um Ihre Masterarbeit zu verfassen.
Ein Merkblatt zur Masterarbeit an der Fakultät I finden Sie hier.
Eine Übersicht über die geforderten Formalitäten von der Fakultät I finden Sie hier.
Ein Style Sheet zur formalen Gestaltung der Masterarbeit vom Fachgebiet Deutsch als Fremdsprache kann hier heruntergeladen werden. Es handelt sich um ein formatiertes Word-Dokument, in welches direkt hineingeschrieben werden kann.
Hinweise zum Umgang mit Plagiaten sind hier zu finden.
Eine (unverbindliche) Vorlage für die Erstellung von Literaturangaben finden Sie hier.
Modullaufzettel: Modullaufzettel können grundsätzlich digital eingereicht und unterschrieben werden. Sie sind momentan ohne Stempel gültig. Natürlich ist auch die physische Abgabe der Modullaufzettel auf dem Postweg möglich.
Gesamtklausuren: In den Modulen MA-DaF 4 (PO 2014) sowie MA-DaFF 1 (PO 2019) werden normalerweise Gesamtklausuren von 180 Minuten bestehend aus drei Teiltests geschrieben. Diese werden momentan aufgeteilt durchgeführt. Hierzu wird innerhalb der entsprechenden Lehrveranstaltung ein Teiltest im Onlineformat zu je 60 Minuten geschrieben. In Modul MA-DaF 4 dürfen diese Tests momentan auf zwei Semester verteilt werden, im Modul MA-DaFF 1 müssen die Tests im selben Semester geschrieben werden.
Aktuelle Informationen: Alle aktuellen Informationen der TUB zur aktuellen Lage und aktuellen Maßnahmen und Bestimmungen finden Sie hier. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert. Schauen Sie zudem bitte regelmäßig in Ihre TU-Postfach oder leiten Sie E-Malis daraus an Ihr privates Postfach weiter, um aktuelle Informationen und Rundschreiben nicht zu verpassen.